Barrierefreiheit in Luxembourg

Kategorie: Digitale Barrierefreiheit

  • Videos und Audioinhalte in sozialen Medien: So machen Sie sie barrierefrei

    Videos und Audioinhalte in sozialen Medien: So machen Sie sie barrierefrei

    Video ist zum dominierenden Format in sozialen Medien geworden. Reels, LinkedIn-Videos, YouTube Shorts, auf Facebook geteilte Podcasts: Diese Formate füllen jeden Feed. Und sie schließen standardmäßig einen erheblichen Teil Ihres Publikums aus.

    Ein Video ohne Untertitel ist für gehörlose und schwerhörige Menschen nicht zugänglich. Es ist auch in allen Situationen unbrauchbar, in denen kein Ton abgespielt werden kann, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Großraumbüro oder während Besprechungen. Ein Video, dessen wichtige visuelle Informationen nicht beschrieben werden, ist für blinde Menschen nicht zugänglich. Ein Podcast ohne Texttranskription schließt beide Gruppen gleichzeitig aus.

    Das ist keine unvermeidliche Situation. Jede dieser Alternativen kann produziert werden, und die dafür notwendigen Werkzeuge waren noch nie so zugänglich wie heute.

    Dieser dritte Artikel unserer Reihe erklärt, welche Anpassungen geplant werden sollten, wie diese produziert werden und wie sie entsprechend den Möglichkeiten der jeweiligen Plattform in Ihre Beiträge integriert werden können.

    Welche Anpassungen sind für ein barrierefreies Video notwendig?

    Ein Video barrierefrei zu machen bedeutet nicht einfach “Untertitel hinzufügen”. Es gibt drei Arten von Anpassungen, die jeweils unterschiedliche Bedürfnisse erfüllen.

    Untertitel

    Untertitel transkribieren schriftlich die gesprochenen Inhalte und wichtigen Geräusche eines Videos: Dialoge, Kommentare aus dem Off, aber auch bedeutsame Geräusche (eine zuschlagende Tür, Applaus) sowie Sprecherhinweise, wenn mehrere Personen sprechen.

    Sie sind unverzichtbar für gehörlose und schwerhörige Menschen. Sie kommen auch allen zugute, die Videos ohne Ton ansehen, was laut mehreren Studien zwischen 69 % und 75 % aller Aufrufe auf mobilen Geräten ausmacht.

    Texttranskriptionen

    Eine Texttranskription gibt den gesamten akustischen Inhalt in schriftlicher Form wieder: Sprache, akustische Informationen und, bei Videos, die wichtigen visuellen Informationen, die ohne Sehvermögen nicht verständlich wären. Wenn während eines Videos ein Diagramm auf dem Bildschirm erscheint, ohne verbal beschrieben zu werden, muss die Transkription dessen Inhalt beschreiben.

    Sie ist unverzichtbar für taubblinde Menschen und für diejenigen, die nicht auf das Video selbst zugreifen können. Sie ermöglicht es auch Personen, die es bereits gesehen haben, schnell eine bestimmte Information nachzuschlagen.

    Audiobeschreibung

    Die Audiobeschreibung ist eine zusätzliche Audiospur, die die wichtigen visuellen Informationen eines Videos in den Pausen der Hauptaudiospur beschreibt. Sie richtet sich an blinde Menschen.

    YouTube ist derzeit die einzige große Plattform, die die Möglichkeit testet, einem Video mehrere Audiospuren hinzuzufügen, was die Integration einer Audiobeschreibung ermöglichen würde. Diese Funktion ist noch nicht standardmäßig für alle Nutzer verfügbar. Bei anderen Plattformen muss die Audiobeschreibung direkt in das Video integriert werden, was eine spezifische Produktion erfordert.


    Untertitel: Wie man sie produziert und integriert

    Automatische Untertitel: ein Ausgangspunkt, keine Lösung

    Die meisten großen Plattformen bieten heute die automatische Generierung von Untertiteln an. Das ist ein nützlicher Fortschritt, aber diese von künstlicher Intelligenz erstellten Untertitel enthalten Fehler. Rechtschreibfehler, falsch transkribierte Wörter, verwechselte Homonyme, zeitliche Verschiebungen: Ein Video mit automatisch erstellten Untertiteln, die nicht überprüft wurden, kann eine falsche Botschaft vermitteln.

    Die absolute Regel: Automatische Untertitel müssen vor oder nach der Veröffentlichung immer überprüft und korrigiert werden.

    In Luxemburg ist diese Sorgfalt besonders wichtig für Inhalte auf Luxemburgisch. Spracherkennungssysteme verwechseln Luxemburgisch häufig mit Deutsch und produzieren stark fehlerhafte Untertitel. Das Tool LuxASR, entwickelt von der Universität Luxemburg, ermöglicht die Erstellung von Untertiteldateien aus einer luxemburgischen Audiospur mit größerer Genauigkeit. Diese Dateien können anschließend in die Verbreitungsplattformen importiert werden.

    Was die verschiedenen Plattformen ermöglichen

    LinkedIn bietet automatische Untertitel für Videos an, die von einem Computer aus hochgeladen werden. Achtung: Die native automatische Generierung funktioniert hauptsächlich auf Englisch. LinkedIn ermöglicht es auch, eine Untertiteldatei im Format .srt zu importieren, dem Standardformat für Untertiteldateien.

    Instagram bietet automatische Untertitel für Videos, Stories und Reels über die Funktion “Untertitel-Sticker” in der mobilen App an. Diese Untertitel müssen vor der Veröffentlichung überprüft und korrigiert werden. Von einem Computer aus können automatische Untertitel über das Fenster “Barrierefreiheit” beim Erstellen eines Beitrags aktiviert werden, allerdings kann sich diese Funktion je nach Plattform-Updates unterschiedlich verhalten.

    Facebook ermöglicht es, für jedes veröffentlichte Video eine .srt-Datei über die Option “Video bearbeiten” und dann “SRT-Dateien hochladen” zu importieren.

    X (ehemals Twitter) ermöglicht ebenfalls den Import einer .srt-Datei nach dem Hochladen des Videos.

    YouTube bietet die umfassendste Lösung: editierbare automatische Untertitel in YouTube Studio, .srt-Dateiimport und eine Texttranskription, die direkt von der Videoseite über die Schaltfläche “Transkription anzeigen” zugänglich ist. YouTube ermöglicht es auch, Links in der Videobeschreibung hinzuzufügen, was die Verlinkung zu einer ausführlicheren Transkription auf Ihrer Website erleichtert.

    Wann die eigene Erstellung einer .srt-Datei nicht mehr ausreicht

    Bei langen oder wiederkehrenden Videoinhalten kann die Eigenproduktion von Untertiteln schnell einen erheblichen Arbeitsaufwand darstellen. Auf Untertitelung oder Transkription spezialisierte Dienstleister können diese Aufgabe professionell und zuverlässig übernehmen. Diese Option ist oft wirtschaftlicher als es scheint, besonders wenn man sie mit den Kosten von Inhalten vergleicht, die einen Teil ihres Publikums ausschließen.


    Texttranskriptionen: Wo soll man sie veröffentlichen?

    Das allgemeine Problem mit sozialen Medien

    Keine Social-Media-Plattform bietet derzeit eine native Funktion für eine direkt mit einem Video oder Podcast verknüpfte Texttranskription an, mit Ausnahme von YouTube.

    Das bedeutet nicht, dass es unmöglich ist, eine solche anzubieten. Es bedeutet, dass man die Einschränkungen der Plattformen umgehen muss.

    Verfügbare Lösungen

    Veröffentlichung der Transkription auf Ihrer Website. Die robusteste Lösung besteht darin, die Texttranskription auf einer Seite Ihrer Website zu veröffentlichen, etwa einem Blogartikel, einer Ressourcenseite oder einer eigenen Landing Page, und dann den Link zu dieser Seite in Ihrem Social-Media-Beitrag einzufügen. Dieser Ansatz funktioniert auf allen Plattformen und stellt sicher, dass die Transkription in einer von Ihnen kontrollierten Umgebung zugänglich ist.

    Nutzung eines LinkedIn-Artikels. Das Format “Artikel” von LinkedIn ermöglicht die Veröffentlichung von Langformtexten mit barrierefreier Formatierung, einschließlich Überschriften, Absätzen und Listen. Es kann die Transkription eines auf derselben Plattform geteilten Videos oder Podcasts beherbergen.

    Instagram: der Sonderfall. Instagram erlaubt keine anklickbaren Links in Beiträgen. Eine Lösung besteht darin, den Link zur Transkription in der Kontoiografie oder in angehefteten Stories zu platzieren. Eine praktischere Alternative: Geben Sie im Beitragstext eine kurze URL an, die Nutzer manuell in ihren Browser eingeben können. Das ist nicht ideal, aber es ist das, was die Einschränkungen der Plattform erlauben.

    Achtung bei in Videos eingebettetem Text

    Wenn Ihr Video Text auf dem Bildschirm anzeigt, etwa einen Titel, eine Statistik oder ein Zitat, der nicht im Video vorgelesen wird, muss dieser Text unbedingt in der Texttranskription erscheinen. Blinde Menschen haben keinen Zugang zu diesen visuellen Elementen. Wenn Sie diese nicht transkribieren, erhalten sie eine unvollständige Version Ihrer Botschaft.

    Ein konkretes Beispiel: Ein Interviewvideo, in dem Name und Titel der interviewten Person als eingebetteter Text auf dem Bildschirm erscheinen, aber nie mündlich erwähnt werden, ist für eine blinde Person nicht zugänglich. Die Transkription muss Folgendes enthalten: “[Text auf dem Bildschirm: Marie Dupont, Direktorin des ASBL Inclusion Luxembourg]”.


    Barrierefreiheit von Videos im Jahr 2025: Was sich verbessert hat, was noch zu tun bleibt

    Echte Fortschritte

    Die automatischen Untertitelungstools haben sich verbessert. Die meisten großen Plattformen bieten inzwischen eine Form von nativer Untertitelung an. Speech-to-text-Transkriptionstools sind genauer und kostengünstiger als vor fünf Jahren. Diese Entwicklungen reduzieren den Produktionsaufwand, der erforderlich ist, um ein Video barrierefrei zu machen.

    Fortbestehende Lücken

    Im Jahr 2025 bietet keine Plattform eine native Funktion für mit Videos verknüpfte Texttranskriptionen an, mit Ausnahme von YouTube. Die Audiobeschreibung ist in den großen sozialen Netzwerken nach wie vor so gut wie absent. Und automatische Untertitel, so gut sie auch geworden sind, erfordern weiterhin eine menschliche Überprüfung vor der Veröffentlichung.

    Gehörlose und schwerhörige Menschen sind daher weiterhin auf die Bereitschaft der Content-Produzenten angewiesen, Alternativen zu liefern. Diese Bereitschaft entsteht nicht von allein: Sie wird organisiert, geplant und erlernt.

    Barrierefreiheit in Ihren Produktionsprozess integrieren

    Der am häufigsten übersehene Punkt ist einfach: Die Zeit für die Barrierefreiheitsarbeit muss in den Produktionsplan integriert werden, nicht als nachträgliche Aufgabe behandelt werden.

    Wenn Sie ein 10-minütiges Video veröffentlichen, planen Sie ein bis zwei Stunden für die Überprüfung und Korrektur der Untertitel ein. Wenn Sie regelmäßig Podcasts veröffentlichen, integrieren Sie die Transkription in Ihr Produktionsbudget. Wenn Sie Videos mit grafischen Elementen oder eingebettetem Text erstellen, planen Sie deren Beschreibung in der Transkription ein.

    Was beim ersten Mal komplex erscheint, wird mit der Praxis methodisch und ist noch effizienter, wenn ein ganzes Team dieselben Gewohnheiten teilt.


    FAQ: barrierefreie Videos und Audioinhalte

    Muss ich alle meine Videos in sozialen Medien untertiteln?

    Wenn Ihre Organisation den luxemburgischen gesetzlichen Barrierefreiheitspflichten unterliegt (öffentlicher Sektor, überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte gemeinnützige Vereine, Unternehmen, die dem Gesetz von 2023 unterliegen), ja. Für andere wird es dringend empfohlen. Untertitel kommen nicht nur gehörlosen und schwerhörigen Menschen zugute, sondern allen Zuschauern, die Videos ohne Ton ansehen.

    Reichen die automatischen Untertitel von LinkedIn oder Instagram aus?

    Sie bilden eine gute Arbeitsgrundlage, müssen aber vor oder nach der Veröffentlichung überprüft und korrigiert werden. Ihre Genauigkeit variiert je nach Audioqualität, Sprechgeschwindigkeit und verwendeter Sprache. Für Inhalte auf Luxemburgisch ist eine besonders sorgfältige Überprüfung erforderlich.

    Was ist eine .srt-Datei und wie erstellt man eine?

    Eine .srt-Datei ist eine Textdatei, die die Untertitel eines Videos mit Zeitcodes enthält, die angeben, wann der jeweilige Text erscheinen soll. Sie kann manuell mit einem Texteditor erstellt, automatisch von Transkriptions-Tools generiert (und dann überprüft) oder von einem spezialisierten Dienstleister produziert werden. Die meisten Online-Untertitelungstools exportieren in diesem Format.

    Ist es möglich, bereits veröffentlichte Videos barrierefrei zu machen?

    Ja, auf den meisten Plattformen. LinkedIn, Facebook, YouTube und X ermöglichen es, ein veröffentlichtes Video zu bearbeiten, um Untertitel hinzuzufügen oder zu korrigieren. Auf Instagram ist es ebenfalls möglich, den Alternativtext eines Beitrags nach seiner Veröffentlichung zu bearbeiten.

    Ist eine Texttranskription wirklich zusätzlich zu den Untertiteln notwendig?

    Untertitel und Texttranskription erfüllen nicht genau dieselbe Funktion. Untertitel sind mit dem Video synchronisiert und erfordern das Ansehen des Videos. Eine Transkription ist ein eigenständiges, durchsuchbares Dokument, das es ermöglicht, eine bestimmte Information zu finden oder den Inhalt zu konsultieren, ohne das Video anzusehen. Sie ist für taubblinde Menschen unverzichtbar und für alle nützlich, die eine Textversion Ihrer Inhalte wünschen.

    Mein Team hat keine Zeit, Untertitel zu produzieren. Was sollen wir tun?

    Zwei Optionen: automatische Untertitel verwenden und korrigieren (weniger zeitaufwendig als eine Transkription von Grund auf), oder für wichtige Inhalte einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Für weniger wichtige Inhalte ist ein Link zu einer mit einem automatischen Transkriptions-Tool erstellten und manuell korrigierten Transkription immer noch besser als gar nichts.


    Quellenangaben

  • Bilder, Emojis und Hashtags in sozialen Medien: Leitfaden für barrierefreie Best Practices

    Bilder, Emojis und Hashtags in sozialen Medien: Leitfaden für barrierefreie Best Practices

    Sie veröffentlichen regelmäßig in sozialen Medien. Sie achten auf Ihre Bilder, wählen Ihre Worte sorgfältig und suchen die passenden Emojis aus. Und dennoch erreicht ein Teil Ihres Publikums nicht dieselbe Botschaft wie alle anderen.

    Das ist keine Frage der Absicht. Es ist eine Frage der Methode. Blinde, sehbehinderte, gehörlose oder legasthene Menschen nehmen Ihre Beiträge auf eine grundlegend andere Weise wahr als Sie. Ein Emoji, das ein Screenreader als “Polizeiauto-Blinklicht, Polizeiauto-Blinklicht” vorliest; ein Hashtag, den die Sprachausgabe buchstabenweise ausspricht, ohne die einzelnen Wörter zu erkennen; ein Bild, das von der KI als “vielleicht ein Bild von lächelnden Personen” beschrieben wird, ohne jeden Kontext: Das sind Situationen, mit denen Ihre Leserinnen und Leser jeden Tag konfrontiert werden.

    Dieser zweite Artikel unserer Reihe über die Barrierefreiheit in sozialen Medien gibt Ihnen die konkreten Werkzeuge an die Hand, um diese Probleme zu beheben. Bilder, Emojis, Hashtags, Formatierung: Hier erfahren Sie, was Sie wissen und was Sie tun müssen.

    Bilder: einen wirksamen Alternativtext verfassen

    Warum Bilder in sozialen Medien besonders kritisch sind

    Auf einer Website gibt es rein dekorative Bilder, die nicht beschrieben werden müssen. In sozialen Medien ist das selten der Fall. Ein Foto, ein Plakat, ein Kampagnenbild: Fast jedes Bild, das Sie veröffentlichen, enthält Informationen, die Ihr Text nicht vollständig wiedergibt.

    Ohne Alternativtext hört eine blinde Person, die einen Screenreader verwendet, lediglich “Bild” oder schlimmer noch eine automatische Beschreibung, die von der künstlichen Intelligenz der Plattform erstellt wurde. Diese automatischen Beschreibungen von Facebook, Instagram und Threads enthalten regelmäßig Fehler. Sie ersetzen nicht eine Beschreibung, die von einem Menschen verfasst wurde, der den Kontext der Veröffentlichung kennt.

    Auch sehbehinderte Menschen sind betroffen: Wenn ein Bild Text enthält, ist dieser Text im Bild eingefroren und kann je nach den Bedürfnissen der Person nicht vergrößert, beabstandet oder kontrastiert werden. Am besten ist es, die wichtigen Informationen im eigentlichen Text der Nachricht aufzunehmen.

    So fügen Sie einen Alternativtext hinzu, Plattform für Plattform

    Die Funktion ist auf allen großen Plattformen vorhanden. Sie ist nur wenig sichtbar.

    Auf LinkedIn fügen Sie beim Verfassen eines Beitrags vom Computer aus das Bild ein und klicken dann auf die Schaltfläche “alt” oder “Alternativtext”, die erscheint. Es gilt ein Limit von 1.000 Zeichen.

    Auf Instagram erweitern Sie beim Erstellen eines Beitrags vom Computer aus den Bereich “Barrierefreiheit” und füllen das Feld “Alternativtext schreiben” aus. In der mobilen App ist dieses Feld in den erweiterten Einstellungen vor der Veröffentlichung zugänglich. Für Reels kann der Alternativtext ebenfalls in den erweiterten Einstellungen konfiguriert werden.

    Auf Facebook klicken Sie nach dem Einfügen des Fotos auf “Bearbeiten”, um auf die Fotodetails zuzugreifen, wählen dann “Alternativtext” und klicken auf “Benutzerdefinierten Alternativtext bearbeiten”.

    Auf X (ehemals Twitter) fügen Sie das Bild zu Ihrem Beitrag hinzu und wählen dann “Beschreibung hinzufügen”. X ermöglicht es sogar, in den Barrierefreiheitseinstellungen eine automatische Erinnerung zu aktivieren, wenn Sie vergessen, dieses Feld auszufüllen.

    Auf Mastodon klicken Sie nach dem Einfügen des Mediums auf “Fehlende Beschreibung” und schreiben Ihren Text in das dafür vorgesehene Feld.

    Wenn Sie Planungstools wie Hootsuite oder Buffer verwenden, überprüfen Sie, ob diese Ihre Alternativtexte korrekt an die Plattformen übermitteln. Das ist nicht immer der Fall, und eine Überprüfung nach der Veröffentlichung wird empfohlen.

    Wie man einen guten Alternativtext verfasst

    Ein Alternativtext muss einer Person, die das Bild nicht sehen kann, dieselben Informationen vermitteln wie einer Person, die es sehen kann.

    Einige grundlegende Regeln:

    Schreiben Sie nicht “Bild von…” oder “Foto von…”: Screenreader kündigen bereits an, dass es sich um ein Bild handelt. Beginnen Sie direkt mit der Beschreibung.

    Beschreiben Sie zuerst die relevanten Informationen. Wenn Ihr Bild eine Veranstaltung ankündigt, beginnen Sie mit dem Datum, dem Ort und dem Zweck der Veranstaltung, nicht mit “buntes Plakat mit einer Illustration von…”.

    Seien Sie präzise und kontextbezogen. “Eine lächelnde Frau” ist unzureichend. “Marie Dupont, Direktorin des ASBL Inclusion Luxembourg, auf der Konferenz zur digitalen Barrierefreiheit am 12. Juni 2026” ist hilfreich.

    Nutzen Sie den Alternativtext nicht, um SEO-Schlüsselwörter zu platzieren. Das ist nicht sein Zweck, und es beeinträchtigt die Erfahrung der Menschen, die davon abhängig sind.

    Wenn Ihr Bild wichtigen Text enthält (Titel, Datum, Schlüsselzahlen), nehmen Sie diesen Text vollständig in den Alternativtext auf.

    Gutes Beispiel: “Plakat des Sensibilisierungstages für digitale Barrierefreiheit, organisiert von Key4.lu am 21. Mai 2026 in Luxemburg-Stadt. Programm: Konferenz von 9 bis 12 Uhr, praktische Workshops von 13 bis 17 Uhr. Kostenlose Anmeldung.”

    Schlechtes Beispiel: “Foto von unserem Event!”


    Emojis: Wie Screenreader damit umgehen

    Was Sie veröffentlichen und was eine blinde Person hört

    Jedes Emoji besitzt eine offizielle Beschreibung, die vom Unicode-Konsortium festgelegt wurde. Ein Screenreader spricht diese Beschreibung anstelle des visuellen Emojis aus. Was Sie als kleine Sonne sehen, liest VoiceOver als “Sonne” vor. Was Sie als lächelndes Gesicht mit Brille sehen, wird als “Gesicht mit Sonnenbrille” gelesen.

    Das Problem ist nicht das Emoji an sich. Das Problem ist sein unangemessener Einsatz.

    Die häufigsten Fehler

    Die Häufung von Emojis. Fünf Emojis hintereinander zu veröffentlichen führt dazu, dass fünf Beschreibungen nacheinander vorgelesen werden. Eine Nachricht, die von vier “Blinklicht”-Emojis umgeben ist, wird folgendermaßen vorgelesen: “Polizeiauto-Blinklicht, Polizeiauto-Blinklicht, Polizeiauto-Blinklicht, Polizeiauto-Blinklicht, Wir brauchen Sie, Polizeiauto-Blinklicht, Polizeiauto-Blinklicht, Polizeiauto-Blinklicht, Polizeiauto-Blinklicht”. Die eigentliche Botschaft geht im Lärm unter.

    Emojis in der Mitte eines Satzes. Wenn ein Emoji in einen Satz eingefügt wird, wird seine Beschreibung genauso wie die umgebenden Wörter vorgelesen. “Das Wetter ist schön 🌞 heute Morgen” ergibt “Das Wetter ist schön Sonne heute Morgen”, was noch akzeptabel ist. “Wir treffen uns um 🕐 14 Uhr” ergibt “Wir treffen uns um Uhr mit Zeiger auf halb sieben 14 Uhr”, was verwirrend ist.

    Emojis als Ersatz für Wörter. Zwei “4”-Emojis werden niemals als “44” vorgelesen. Sie werden als “zwei Tastatur-Taste 4” gelesen. Ersetzen Sie niemals eine Zahl oder ein Wort durch ein Emoji.

    Verwirrung über Beschreibungen. Das “Blitz”-Emoji wird als “Hochspannungszeichen” beschrieben. Das “Mond”-Emoji kann sich auf mehrere Varianten beziehen, jede mit einer anderen Beschreibung. Bevor Sie ein Emoji verwenden, überprüfen Sie seine Beschreibung auf einer Referenzseite wie Emojipedia.

    Die Regeln, die Sie befolgen sollten

    Ein einziges Emoji reicht aus, um Aufmerksamkeit zu erregen. Platzieren Sie es am Ende eines Satzes oder am Ende einer Nachricht, nie am Anfang oder in der Mitte. Vermeiden Sie lange Reihen dekorativer Emojis. Und wenn Sie sich über die Beschreibung eines Emojis nicht sicher sind, wählen Sie ein anderes oder lassen Sie es ganz weg.


    Hashtags: der Großbuchstabe, der alles verändert

    Das technische Problem bei zusammengesetzten Hashtags

    Ein Hashtag aus einem einzigen Wort stellt kein Problem dar. #Luxemburg wird einwandfrei vorgelesen.

    Das Problem entsteht bei Hashtags, die aus mehreren Wörtern bestehen. #digitalebarrierefreiheit ist für einen Screenreader eine Folge von 22 ununterscheidbaren Zeichen. Die Sprachausgabe kann nicht erkennen, wo ein Wort endet und das nächste beginnt. Sie liest entweder alles als einen Block vor oder buchstabiert es je nach Software Buchstabe für Buchstabe.

    Für sehbehinderte Menschen und Menschen mit Legasthenie ist diese Art von Hashtag auch visuell schwer zu entziffern. Das Fehlen einer Worttrennung verlangsamt das Lesen und kann den Sinn verfälschen.

    Die Lösung: CamelCase

    CamelCase (oder PascalCase) bedeutet, den Anfangsbuchstaben jedes Wortes im Hashtag groß zu schreiben. #DigitaleBarrierefreiheit statt #digitalebarrierefreiheit.

    Diese Schreibweise reicht aus, damit Screenreader jedes Wort korrekt erkennen und mit den entsprechenden Pausen vorlesen. Sie verbessert auch die visuelle Lesbarkeit für alle Lesenden.

    Einige praktische Hinweise:

    Verwenden Sie Akzente, wo es sinnvoll ist: #AccessibiliteNumerique. Beachten Sie jedoch, dass auf einigen Plattformen ein Hashtag mit Akzent und ein Hashtag ohne Akzent als zwei unterschiedliche Schlüsselwörter behandelt werden.

    Platzieren Sie Hashtags am Ende Ihres Beitrags, nicht mitten im Text. Screenreader kündigen vor jedem Hashtag “Link” an. Wenn Ihre Hashtags im Text verstreut sind, wird Ihre Nachricht mit “Link Hashtag X, Link Hashtag Y” durchbrochen.

    Begrenzen Sie die Anzahl der Hashtags. Je mehr es sind, desto mühsamer wird das Vorlesen.


    Falsches Fett, falsche Kursivschrift und falsche Spalten: eine Praxis, die aufgegeben werden muss

    Was diese Formatierungen sind

    Online-Textgeneratoren ermöglichen es, Beiträge zu transformieren und ihnen ein “fettes”, “kursives” oder “stilisiertes” Aussehen zu verleihen. Diese Tools sind auf LinkedIn und Instagram beliebt.

    Was sie erzeugen, sind keine echten typografischen Formatierungen. Es handelt sich um Unicode-Zeichen: mathematische Symbole, die visuell wie Buchstaben aussehen, aber keine sind.

    Warum das ein ernstes Problem ist

    Screenreader verarbeiten diese Zeichen auf zwei Arten: Entweder lesen sie sie als mathematische Symbole vor, oder sie ignorieren sie vollständig.

    In beiden Fällen geht die Information verloren. Reale Tests mit VoiceOver (dem Screenreader von Apple) zeigen, dass ganze Textpassagen in “falschem Fett” einfach übersprungen werden. Die blinde Person erhält eine verstümmelte Nachricht, ohne auch nur zu wissen, dass ihr Informationen fehlen.

    Falsche Spalten, die mit Leerzeichen erstellt wurden, erzeugen denselben Effekt. Ein Screenreader liest in linearer Reihenfolge. Was visuell wie ein zweispaltiges Layout aussieht, wird Zeile für Zeile in einer Reihenfolge vorgelesen, die keinen Sinn ergibt.

    Was Sie stattdessen tun sollten

    Soziale Netzwerke bieten in normalen Beiträgen keine barrierefreie typografische Formatierung an. Das ist eine Einschränkung der Plattformen, nicht Ihre.

    Auf LinkedIn ermöglicht das Format “Artikel” echte Formatierungen, darunter Überschriften, Fettdruck und Listen, die mit der Barrierefreiheit kompatibel sind. Sie können einen kurzen Beitrag veröffentlichen und ihn mit einem strukturierten Artikel verknüpfen, der Ihre ausführlichen Informationen enthält.

    Verwenden Sie für reguläre Beiträge redaktionelle Techniken zur Strukturierung von Informationen: Leerzeilen zur Trennung von Ideen, sorgfältig gewählte Emojis zur Kennzeichnung einer Liste und eine klare Sprache, die keine visuelle Hervorhebung braucht, um verstanden zu werden.

    Die wichtigste Erkenntnis: Wenn Sie einen Textgenerator verwendet haben, um Ihren Beitrag zu gestalten, entfernen Sie diese Formatierung vor der Veröffentlichung. Sie macht Ihre Botschaft für Menschen mit Screenreadern unzugänglich.


    Was das für Ihre tägliche Praxis bedeutet

    Die Anwendung dieser Best Practices verlangsamt Ihre Arbeit nicht wesentlich. Was Zeit kostet, ist das anfängliche Lernen: zu verstehen, warum diese Regeln existieren, sie mit echten Werkzeugen zu testen und neue Gewohnheiten aufzubauen.

    Einen Alternativtext für ein Bild zu verfassen dauert weniger als eine Minute, wenn man weiß, was man schreiben soll. Einen Hashtag in CamelCase zu überprüfen dauert eine Sekunde. Doppelte Emojis zu entfernen dauert ein paar Sekunden.

    Was mehr Zeit erfordert, ist die Überarbeitung eines Redaktionsleitfadens, die Schulung eines Teams und die Definition gemeinsamer Regeln. Diese Arbeit ist nicht optional, wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Kommunikation wirklich inklusiv und den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Verpflichtungen entsprechend ist.


    FAQ: barrierefreie Bilder, Emojis und Hashtags

    Ist es Pflicht, zu allen meinen Bildern in sozialen Medien einen Alternativtext hinzuzufügen?

    Für Organisationen, die den luxemburgischen gesetzlichen Verpflichtungen unterliegen (öffentlicher Sektor, gemeinnützige Vereine, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, Unternehmen, die dem Gesetz von 2023 unterliegen), ja. Für alle anderen Organisationen ist es eine dringend empfohlene Best Practice und ein ethisches Engagement gegenüber Ihrem Publikum.

    Reichen automatisch generierte Alternativtexte nicht aus?

    Nein. Diese automatischen Beschreibungen, die von der Bilderkennungstechnologie von Facebook, Instagram oder Threads erstellt werden, enthalten regelmäßig Fehler oder Ungenauigkeiten. Sie kennen den Kontext Ihrer Veröffentlichung nicht. Eine Beschreibung wie “vielleicht ein Bild von lächelnden Personen” ermöglicht es einer blinden Person nicht zu verstehen, worum es in Ihrem Beitrag geht.

    Wie viele Emojis darf man in einem Beitrag verwenden?

    Es gibt keine feste Grenze, aber die Faustregel lautet: ein Emoji pro Idee, die Sie illustrieren möchten, und nie mehr als zwei oder drei in einem einzigen Beitrag. Platzieren Sie sie immer am Ende eines Satzes oder einer Nachricht, nicht mitten im Text.

    Beeinflusst CamelCase die Indexierung meiner Hashtags?

    CamelCase- und Kleinbuchstaben-Hashtags werden von den Plattformen in der Regel als identisch behandelt. #DigitaleBarrierefreiheit und #digitalebarrierefreiheit führen zu denselben aggregierten Beiträgen. Die Verwendung von Großbuchstaben hat keinen Einfluss auf Ihre Reichweite. Sie verbessert lediglich die Lesbarkeit und die Aussprache durch Screenreader.

    Wie kann ich die offizielle Beschreibung eines Emojis überprüfen?

    Die Website Emojipedia listet alle Emojis mit ihrem offiziellen Namen und den plattformspezifischen Varianten auf. Sie ist die Referenz, die Sie konsultieren sollten, bevor Sie ein Emoji verwenden, dessen gesprochene Beschreibung Sie nicht kennen. Hinweis: Die Website ist auf Englisch und die Beschreibungen sind auf Englisch angegeben, aber die offiziellen Namen werden von deutschsprachigen Screenreadern in der Regel übersetzt.


    Quellenangaben

  • Soziale Medien und digitale Barrierefreiheit: Was Ihre Beiträge ausschließen

    Soziale Medien und digitale Barrierefreiheit: Was Ihre Beiträge ausschließen

    Jeden Tag veröffentlichen Tausende von Organisationen Beiträge, Bilder und Videos in den sozialen Netzwerken. Und jeden Tag kann ein Teil ihres Publikums darauf einfach nicht zugreifen.

    Nicht, weil die Plattformen unbrauchbar wären. Nicht aus mangelndem Willen. Sondern weil niemand diesen Teams erklärt hat, welche Schwierigkeiten ein falsch platziertes Emoji, ein Hashtag in Kleinbuchstaben oder ein Bild ohne Beschreibung für blinde, sehbehinderte oder legasthene Menschen mit sich bringt.

    Soziale Netzwerke sind nicht automatisch barrierefrei, nur weil sie beliebt sind. In vielerlei Hinsicht stellen sie für Menschen mit Behinderungen sogar eine besondere Herausforderung dar. Und gerade Sie als Content-Ersteller können hier etwas bewirken.

    In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, warum Barrierefreiheit in sozialen Netzwerken ein echtes Problem darstellt, wen sie betrifft und welche vier Arten von Problemen am häufigsten auftreten und die Sie vor allem kennen sollten.

    Warum die Barrierefreiheit in sozialen Netzwerken ein wichtiges Thema ist

    Plattformen mit Tools zur Barrierefreiheit – doch für die Inhalte sind Sie weiterhin selbst verantwortlich

    Seit Juni 2025 ist der European Accessibility Act (EAA) in der gesamten Europäischen Union, einschließlich Luxemburg, in Kraft getreten. Kommunikationsdienste sind nun verpflichtet, die Anforderungen an die Barrierefreiheit einzuhalten. Tatsächlich bieten Instagram, LinkedIn, Facebook, X oder YouTube alle spezielle Funktionen an: Hinzufügen von Alternativtext zu Bildern, Untertitel für Videos, Sprachoptionen, Anzeigeeinstellungen. Diese Tools existieren. Das ist eine wichtige Tatsache, die man kennen sollte.

    Doch Folgendes übernehmen diese Tools nicht für Sie: Sie verfassen keine aussagekräftigen Alternativtexte für Ihre Bilder, sie korrigieren keine Fehler in Ihren automatischen Untertiteln, sie wählen keine Emojis für Sie aus und sie strukturieren Ihre Hashtags nicht. Als Content-Ersteller haben Sie die vollständige Kontrolle darüber, was Sie veröffentlichen.

    Die Barrierefreiheitsfunktionen der Plattformen sind nur dann von Nutzen, wenn Sie sie nutzen – und wenn Sie sie richtig nutzen. Die von der künstlichen Intelligenz von Facebook, Instagram oder Threads automatisch generierten Alternativtexte enthalten regelmäßig Fehler. Ein Gruppenfoto kann beispielsweise als „möglicherweise ein Bild von zwei lächelnden Personen“ beschrieben werden – ohne jeglichen Kontext zu dem Ereignis, dem Datum oder den anwesenden Personen. Diese Art der Beschreibung ersetzt keine von einem Menschen verfasste Alttextbeschreibung, der den Kontext der Veröffentlichung kennt.

    Wer ist davon betroffen?

    Man denkt dabei sofort an blinde Menschen. Doch der Anwendungsbereich ist viel weiter gefasst.

    Sehbehinderte Menschen nutzen Vergrößerungssoftware oder Bildschirmleseprogramme. Gehörlose oder schwerhörige Menschen können auf den Inhalt von Videos ohne Untertitel nicht zugreifen. Menschen mit Legasthenie haben Schwierigkeiten, Hashtags in Kleinbuchstaben oder mit Sonderzeichen formatierte Texte zu entziffern. Menschen mit kognitiven Einschränkungen werden durch wahllos eingesetzte Emojis oder durch inkohärente Textstrukturen verunsichert.

    In Luxemburg sind zwischen 15 % und 20 % der Bevölkerung direkt von einer Form von Behinderung betroffen. Hinzu kommen ältere Menschen, Personen, deren Muttersprache nicht Französisch ist, sowie all jene, die einfach von klareren und besser strukturierten Inhalten profitieren.


    Die vier häufigsten Probleme hinsichtlich der Barrierefreiheit in sozialen Netzwerken

    1. Bilder ohne Alternativtext

    Dies ist das häufigste und bekannteste Problem. Und dennoch tritt es nach wie vor massenhaft auf. Ein Bild, das ohne Alternativtext veröffentlicht wird, ist für Nutzer von Bildschirmleseprogrammen unsichtbar.

    In den sozialen Netzwerken enthalten fast alle Bilder Informationen. Ein Veranstaltungsplakat, ein Foto von einer Konferenz, ein Kampagnenbild: All diese Inhalte vermitteln Informationen, die im Text des Beitrags nicht immer wiedergegeben werden. Ohne Alternativtext gehen diese Informationen für einen Teil Ihres Publikums schlichtweg verloren.

    Die gute Nachricht: Auf LinkedIn, Instagram, Facebook, X und Mastodon kann man bei der Veröffentlichung manuell einen Alternativtext hinzufügen. Diese Funktion gibt es. Sie wird nur viel zu selten genutzt.

    2. Der wahllose Einsatz von Emojis

    Emojis werden von Bildschirmleseprogrammen laut vorgelesen. Jedes Emoji wird entsprechend seiner offiziellen Beschreibung ausgesprochen, die vom Unicode-Konsortium festgelegt wurde.

    Was optisch harmlos erscheint, kann zu einem akustischen Albtraum werden. Eine Nachricht, die mit drei „Blinklicht“-Emojis beginnt, wird als „Polizeiauto-Blinklicht, Polizeiauto-Blinklicht, Polizeiauto-Blinklicht“ ausgesprochen, noch bevor der eigentliche Inhalt der Nachricht erreicht wird. Eine Reihe dekorativer Emojis am Ende eines Beitrags hat denselben Effekt.

    Die Regel ist einfach: ein Emoji pro Idee, am Satzende, mit einer nachprüfbaren Bedeutung.

    3. Hashtags in Kleinbuchstaben

    Ein Hashtag wie #accessibilitenumerique ist für einen Screenreader kaum lesbar. Viele Programme sprechen die Buchstabenfolge zwar aus, können jedoch die darin enthaltenen Wörter nicht unterscheiden.

    Die Lösung lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Verwenden Sie die Schreibweise „camelCase“ oder „PascalCase“, d. h. setzen Sie am Anfang jedes Wortes einen Großbuchstaben. #AccessibiliteNumerique Das ist für alle leichter zu lesen – und mit bestimmten Bildschirmleseprogrammen besser kompatibel.

    4. Falsche Fettschrift, falsche Kursivschrift und falsche Spalten

    Online-Tools ermöglichen es, Text in sozialen Netzwerken „zu formatieren“: fettgedruckter Text, verspielte Kursivschrift, künstliche Spalten, die durch Leerzeichen erzeugt werden. Diese visuellen Effekte wirken zwar ansprechend, sind jedoch in Wirklichkeit katastrophal für die Barrierefreiheit.

    Diese Formatierungen verwenden keine echten typografischen Zeichen, sondern mathematische Unicode-Symbole. Screenreader ignorieren diese oder lesen sie als Symbole vor – wodurch eine sorgfältig verfasste Nachricht in eine Folge unverständlicher Laute verwandelt wird. Im Jahr 2025 bietet kein soziales Netzwerk eine native Lösung für die barrierefreie Formatierung von Text an. Daher sollten Sie auf diese Praktiken verzichten.


    Was Plattformen leisten und was nicht

    Es wäre ungerecht, die Bemühungen der Plattformen nicht anzuerkennen. Einige haben echte Fortschritte erzielt.

    LinkedIn bietet seit mehreren Jahren die Möglichkeit, Bilder mit Alternativtexten zu versehen und Untertiteldateien für Videos zu importieren. Die automatische Untertitelung funktioniert – allerdings nur auf Englisch für die native automatische Generierung; die Untertitel müssen vor der Veröffentlichung überprüft werden.

    Auf Instagram können Sie Fotos beim Veröffentlichen über den Bereich „Barrierefreiheit“ in den erweiterten Einstellungen mit einem Alternativtext versehen. Bei Reels ist es ebenfalls möglich, vor der Veröffentlichung in den erweiterten Einstellungen einen Alternativtext hinzuzufügen. Automatische Untertitel sind für Videos und Stories über die Funktion „Untertitel-Sticker“ in der mobilen App verfügbar – ihre Qualität muss jedoch systematisch überprüft werden.

    Facebook generiert mithilfe der Bilderkennung automatisch einen Alternativtext für Bilder. Dieser automatisch erstellte Text ist oft ungenau und sollte durch eine manuell verfasste Beschreibung ersetzt werden.

    X (ehemals Twitter) bietet die Möglichkeit, Bilder mit Alternativtexten zu versehen, und ermöglicht es sogar, eine Erinnerung einzurichten, damit man dies vor der Veröffentlichung nicht vergisst.

    Auf Mastodon und Bluesky kann man auf beiden Plattformen die Sprache eines gesamten Beitrags angeben – eine Funktion, die bisher keine andere Plattform bietet und die es Screenreadern ermöglicht, den Inhalt in der richtigen Sprache vorzulesen.

    Was die Plattformen im Jahr 2025 noch nicht ermöglichen: ein Bild als rein dekorativ zu kennzeichnen (damit es von Bildschirmleseprogrammen ignoriert wird), echte barrierefreie typografische Formatierungen (Fettdruck, Kursivschrift) in Beiträgen anzuwenden oder eine direkt mit einem Video verknüpfte Texttranskription bereitzustellen.

    Beachten Sie Folgendes: Selbst wenn Barrierefreiheitsfunktionen vorhanden sind, sind sie nur dann von Nutzen, wenn Sie sie auch nutzen. Ein schlecht formulierter automatischer Alternativtext ist weniger hilfreich als gar kein Text, wenn er irreführend ist.


    Barrierefreiheit in sozialen Netzwerken kann man lernen

    Was diese wenigen Beispiele veranschaulichen, ist keine Liste zusätzlicher Einschränkungen. Es ist eine andere – und bessere – Art, Inhalte zu erstellen.

    Um einen guten Alternativtext zu verfassen, muss man lernen, ein Bild mit den richtigen Worten zu beschreiben. Um Emojis barrierefrei zu verwenden, muss man verstehen, wie assistive Technologien diese verarbeiten. Das Verwenden von Hashtags in CamelCase ist eine Gewohnheit, die man sich innerhalb weniger Tage aneignen kann.

    Keine dieser Vorgehensweisen ist auf den ersten Blick intuitiv. Mit einer geeigneten Schulung können sie jedoch alle zur Selbstverständlichkeit werden.

    Die folgenden Artikel dieser Reihe behandeln jedes dieser Themen ausführlich: Bilder, Videos und Audioinhalte sowie redaktionelle Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten. Und wenn Sie diese Kompetenzen systematisch erwerben möchten, stehen für Sie und Ihr Team entsprechende Schulungen zur Verfügung.



    FAQ – Soziale Netzwerke und digitale Barrierefreiheit

    Unterliegen meine Beiträge in sozialen Netzwerken den gesetzlichen Barrierefreiheitsvorschriften in Luxemburg?

    Wenn Ihre Organisation eine öffentliche Einrichtung, eine Gemeinde, eine Behörde oder ein gemeinnütziger Verein ist, der überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, lautet die Antwort „Ja“. Das Gesetz vom 28. Mai 2019 gilt für Ihre gesamte digitale Kommunikation, einschließlich der sozialen Netzwerke. Für private Unternehmen, die unter das Gesetz vom 8. März 2023 fallen, hängt die Antwort von Ihrer Branche ab. Im Zweifelsfall wird empfohlen, Ihre Kommunikation zu überprüfen.

    Kümmern sich die Plattformen nicht selbst um die Barrierefreiheit?

    Teilweise. Die großen Plattformen haben Barrierefreiheitsfunktionen integriert: Alternativtexte, automatische Untertitel, Anzeigeoptionen. Diese Funktionen sind jedoch nach wie vor unzureichend und bleiben größtenteils ungenutzt, wenn Sie sie nicht aktivieren. Die Qualität der Barrierefreiheit Ihrer Inhalte hängt in erster Linie von Ihren redaktionellen Praktiken ab.

    Ist die Umsetzung dieser bewährten Verfahren sehr zeitaufwendig?

    Weniger, als man denkt, sobald man den Dreh raus hat. Einen alternativen Text für ein Bild zu verfassen, dauert weniger als eine Minute, wenn man weiß, was man schreiben soll. Einen Hashtag in CamelCase zu korrigieren, ist eine Sache von einer Sekunde. Es geht vor allem darum, die Personen zu schulen, die die Inhalte erstellen, damit diese Überprüfungen automatisch erfolgen.

    Sollte man sich um alle Plattformen gleichzeitig kümmern?

    Nein. Es ist effektiver, mit den Plattformen zu beginnen, die Sie am häufigsten nutzen, und dabei die wirkungsvollsten Maßnahmen anzuwenden: Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos und CamelCase für Hashtags. Diese drei Maßnahmen decken bereits einen Großteil der Anforderungen ab.

    Wie kann ich überprüfen, ob meine Beiträge zugänglich sind?

    Was Bilder betrifft, lesen Sie Ihren Alternativtext noch einmal durch und fragen Sie sich, ob jemand, der das Bild nicht sieht, genau dasselbe versteht wie jemand, der es sieht. Was Emojis betrifft, lesen Sie Ihren Text und sprechen Sie dabei jedes Emoji im Geiste gemäß seiner Unicode-Beschreibung aus. Suchen Sie bei Hashtags in Ihrem Text nach allen Schlüsselwörtern ohne Großbuchstaben in der Mitte. Und um noch einen Schritt weiter zu gehen: Es gibt praktische Schulungen, in denen Sie Ihre eigenen Beiträge mit einem echten Screenreader testen können.


    Quellenangaben

  • Barrierefreie Dokumente: Die Regeln für Word, PDF und PowerPoint in Luxemburg

    Barrierefreie Dokumente: Die Regeln für Word, PDF und PowerPoint in Luxemburg

    Jedes Jahr kursieren in Luxemburg tausende digitale Dokumente – Berichte, Formulare, Broschüren, Präsentationen –, ohne dass deren Verfasser auch nur einmal fragen, ob eine blinde, sehbehinderte oder motorisch eingeschränkte Person sie lesen kann. Dabei ist die Erstellung eines barrierefreien Dokuments häufig keine Option mehr: Für den öffentlichen Sektor ist es seit 2019 eine gesetzliche Pflicht, und für zahlreiche Branchen sowie Privatunternehmen gilt dies seit dem 28. Juni 2025.

    In diesem Artikel erkläre ich, was ein barrierefreies digitales Dokument tatsächlich ist, warum es für Ihre Organisation in Luxemburg strategisch wichtig ist, und welche Normen für Ihre PDF-, Word- und PowerPoint-Dateien gelten.

    Was ist ein barrierefreies Dokument – und warum ist das in Luxemburg wichtig?

    Definition: weit mehr als nur „lesbar”

    Ein barrierefreies Dokument ist eine digitale Datei – PDF, Word, PowerPoint oder ein anderes Format –, die jede Person lesen, verstehen und nutzen kann, einschließlich mit assistiver Technologie. Das betrifft konkret:

    • Screenreader (JAWS, NVDA, VoiceOver), die von blinden oder sehbehinderten Menschen genutzt werden;
    • Vergrößerungssoftware für Menschen mit eingeschränkter Sehkraft;
    • die Tastaturnavigation ohne Maus für Menschen mit motorischen Einschränkungen;
    • Braillezeilen, die Text in taktiler Form wiedergeben.

    Damit ein Dokument wirklich barrierefrei ist, muss es strukturell ausgezeichnet sein (Überschriften, Absätze, Listen), Textalternativen für jedes inhaltstragende Bild enthalten, eine logische Lesereihenfolge aufweisen und ausreichende Farbkontraste gewährleisten.

    Ein Dokument, das auf dem Bildschirm gut aussieht, kann für Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer völlig unlesbar sein, wenn seine interne Struktur leer oder inkohärent ist.

    Der luxemburgische Rechtsrahmen: zwei Gesetze, die Sie kennen müssen

    Luxemburg hat einen soliden rechtlichen Rahmen für digitale Barrierefreiheit geschaffen.

    Das Gesetz vom 28. Mai 2019 verpflichtet alle luxemburgischen öffentlichen Einrichtungen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Es erfasst auch Dokumente, die auf diesen Websites veröffentlicht werden. Die zuständige Kontrollbehörde ist der Service information et presse (SIP) der Regierung.

    Das Gesetz vom 8. März 2023, das die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act – EAA) umsetzt, begründet Pflichten für zahlreiche Produkte und Dienstleistungen, die von Organisationen in Luxemburg angeboten werden. Es ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und gilt für alle Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von mehr als 2 Millionen Euro. Die Sanktionen können bis zu 500.000 Euro betragen, im Wiederholungsfall sogar das Doppelte.

    Die luxemburgischen Referenzrahmen: RAWeb, RAPDF, RAAM

    Um die Umsetzung dieser Verpflichtungen zu erleichtern, hat Luxemburg drei technische Referenzrahmen entwickelt:

    • RAWeb: 136 Kriterien für Websites, basierend auf der europäischen Norm EN 301 549 und den WCAG 2.1/2.2;
    • RAPDF 1.1: 46 spezifische Kriterien für PDF-Dokumente, ausgerichtet an Abschnitt 10 „Nicht-Web-Dokumente” der EN 301 549 sowie an der Norm ISO PDF/UA-2;
    • RAAM: 108 Kriterien für mobile Anwendungen.

    Diese Referenzrahmen sind auf dem Portal accessibilite.public.lu frei zugänglich und bilden die Grundlage jeder Konformitätsprüfung in Luxemburg.


    Der konkrete Nutzen barrierefreier Dokumente für Ihre Organisation

    100 % Ihrer Zielgruppe erreichen

    Eine 2017 von Access42 durchgeführte Studie1 über die Nutzung von Screenreadern im frankophonen Raum hat eine eindrückliche Realität aufgezeigt: Drei Viertel der blinden oder sehbehinderten Personen geben an, gelegentlich oder wiederholt Probleme mit PDF-Dokumenten zu haben. 64 % sagen, sie könnten PDFs nur manchmal lesen, abhängig von der Qualität der Datei. 2 % öffnen PDFs nie, weil sie diese für zu unzugänglich halten.

    Diese Zahlen verdeutlichen ein verbreitetes Paradox: PDF wird massenhaft zur Verbreitung offizieller Informationen genutzt – Rechnungen, Berichte, Formulare –, ist aber gleichzeitig das Format, das am schwierigsten barrierefrei zu gestalten ist.

    Die Barrierefreiheit Ihrer Dokumente zu verbessern bedeutet schlicht sicherzustellen, dass Ihre gesamte Zielgruppe Zugang zu Ihrer Botschaft hat. Das gilt auch für ältere Menschen, Mobil-Nutzerinnen und -Nutzer sowie alle, die Ihre Dateien unter ungünstigen Bedingungen abrufen.

    Fehler und Support-Anfragen reduzieren

    Im Gesundheits-, Sozial-, Verwaltungs- oder Finanzbereich ist ein unverständliches oder unzugängliches Dokument kostspielig. Ein falsch ausgefülltes Formular, eine ignorierte Vorladung, eine missverstanden Gebrauchsanweisung: Diese Situationen verursachen vermeidbare menschliche und administrative Kosten.

    Ein gut strukturiertes Dokument reduziert Rückfragen, Klärungsbedarfe und Fehlerrisiken. Das ist ein messbarer Zeitgewinn für Ihre Teams wie für Ihre Kundinnen, Kunden oder Begünstigten.

    Eine gesetzliche Pflicht erfüllen und Sanktionen vermeiden

    Seit dem 28. Juni 2025 müssen luxemburgische Unternehmen, die unter das Barrierefreiheitsgesetz fallen, ihre digitalen Dienste zugänglich gestalten. Diese Pflicht ist nicht theoretischer Natur: Das Office de la surveillance de l’accessibilité des produits et services (OSAPS) ist für die Kontrolle zuständig und kann Verwaltungs- und Strafsanktionen verhängen.

    Wer nicht handelt, setzt seine Organisation einem realen Rechtsrisiko aus. Jetzt in die Barrierefreiheit Ihrer Dokumente zu investieren bedeutet, die Konformität zu geringsten Kosten abzusichern.

    Ihr Image und Ihre soziale Verantwortung stärken

    Eine Organisation, die klar und zugänglich kommuniziert, vermittelt ein Bild von Vertrauen und ethischem Engagement. In Luxemburg, wo das wirtschaftliche Gefüge zahlreiche Vereine, öffentliche Einrichtungen und KMU umfasst, die direkt mit schutzbedürftigen Personengruppen in Kontakt stehen, hat dieses Engagement einen greifbaren Wert.

    Die Barrierefreiheit von Dokumenten ist auch eine Frage der Kohärenz: Man kann nicht einerseits Inklusion vertreten und andererseits PDF-Dateien verbreiten, die für ein Drittel der Zielgruppe unlesbar sind.


    PDF, Word, PowerPoint: die häufigsten Fehler

    PDFs: beliebtes Format, viele Stolperfallen

    PDF ist wohl das am weitesten verbreitete und in puncto Barrierefreiheit problematischste Format. Die Zahlen sprechen für sich: Laut dem SIP-Prüfbericht 2022–2024 sind unzugängliche PDF-Dokumente mit Abstand der häufigste Grund, den öffentliche Einrichtungen für eine unverhältnismäßige Belastung anführen. 57 % der öffentlichen Einrichtungen räumen ein, dass nicht alle ihre PDF- und Office-Dokumente der Barrierefreiheitsnorm entsprechen, und dass eine zugängliche Alternative nur auf Anfrage bereitgestellt wird.2 Unzugängliche PDFs sind zudem der häufigste Anlass für Bürgerbeschwerden – ob es sich um Formulare, im Bildmodus eingescannte Dokumente oder nicht ausgezeichnete Dateien handelt.

    Diese Ergebnisse decken sich mit einer früheren SIP-Untersuchung: Eine Analyse aus dem Jahr 2023 der meistbesuchten öffentlichen Websites stellte fest, dass die große Mehrheit der veröffentlichten PDFs unzugänglich war.3

    Drei Arten von Problemen treten systematisch auf.

    Das nicht ausgezeichnete PDF ist der häufigste Fall. Das PDF-Format war ursprünglich für den Druck konzipiert. Erst 2001 führte eine neue Version das Konzept der Auszeichnung (englisch: „tagging”) ein, das assistiven Technologien strukturierte Informationen über den Seiteninhalt liefert. Ohne diese Struktur wird der Inhalt nicht wiedergegeben und die Navigation ist für Screenreader-Nutzende unmöglich. Adobe Reader versucht eine automatische Strukturierung, die Ergebnisse sind jedoch oft unbefriedigend. Alle gängigen Büroprogramme und DTP-Software sind in der Lage, ausgezeichnete PDFs zu exportieren – das Problem ist, dass diese Option selten standardmäßig aktiviert ist.

    Das Bild-PDF entsteht durch das Einscannen eines Papierdokuments: Es enthält keinen auswählbaren Text und keine Struktur. Für einen Screenreader ist das Dokument leer. Die einzige Lösung für Nutzende besteht darin, auf eine OCR-Software (optische Zeichenerkennung) zurückzugreifen – mit zusätzlichem Aufwand, unsicherer Zuverlässigkeit und erheblichem Zeitverlust.

    Das gesperrte PDF stellt eine dritte Barriere dar. Viele automatisch generierte Dokumente (Kontoauszüge, Rechnungen) haben die Eigenschaft „Inhaltszugänglichkeit aktiviert” auf „nicht erlaubt” gesetzt. Das Ergebnis: Die Wiedergabe per Sprachausgabe oder Braillezeile ist unmöglich, selbst ohne Öffnungskennwort. Diese Einstellung kann versehentlich aktiviert werden und sollte grundsätzlich vermieden werden.

    Damit ein PDF dem luxemburgischen RAPDF 1.1 entspricht, muss es ausgezeichnet sein (Überschriften, Listen, Tabellen, Bildalternativen), einen Dokumenttitel besitzen, eine kohärente Lesereihenfolge aufweisen und die Sprache korrekt deklarieren.

    Word und LibreOffice: Struktur zuerst

    Ein barrierefreies Word-Dokument beginnt mit einer korrekten Überschriftenstruktur: Niemals einen Titel durch Fettschrift und Großformat simulieren, sondern stets die nativen Überschriftformate verwenden (Überschrift 1, Überschrift 2 usw.). Diese Struktur wird beim PDF-Export übernommen.

    Weitere kritische Punkte:

    • Jedes inhaltstragende Bild muss einen relevanten Alternativtext haben (nicht „image1.jpg” oder „Foto”).
    • Datentabellen müssen eine korrekt deklarierte Kopfzeile besitzen.
    • Aufzählungslisten müssen native Listenformate verwenden, keine manuell eingetippten Bindestriche.
    • Hyperlinks müssen einen beschreibenden Anzeigetext haben (nicht „hier klicken”).

    Der in Word und PowerPoint integrierte Barrierefreiheitsprüfer ist hilfreich, um bestimmte Fehler zu erkennen, reicht aber nicht aus. Er kann falsche Positive melden, tatsächliche Probleme übersehen (etwa einen nicht relevanten Alternativtext) und prüft nicht die Kohärenz der Überschriftenstruktur.

    PowerPoint: die unsichtbare Falle – die Lesereihenfolge

    In PowerPoint ist der größte Feind die Lesereihenfolge. Das ist nicht die visuelle Anordnung der Elemente auf der Folie, sondern die Reihenfolge, in der sie eingefügt wurden. Wenn Sie nach dem Textkörper eine Einleitung hinzufügen, wird diese vom Screenreader zuletzt vorgelesen – auch wenn sie visuell an erster Stelle erscheint.

    Unter Windows ermöglicht der Bereich „Lesereihenfolge” (Menü „Barrierefreiheit”) die Anzeige und Korrektur dieser Reihenfolge. Unter macOS war die Anzeige historisch umgekehrt: Das erste gelesene Element steht am Ende der Liste. Neuere PowerPoint-Versionen scheinen dieses Verhalten korrigiert zu haben. Überprüfen Sie dies, bevor Sie Ihr Dokument fertigstellen.

    Ein weiterer oft vergessener Punkt: Elemente im Folienmaster werden von assistiven Technologien nicht wiedergegeben. Nur redundante dekorative Elemente gehören dorthin.


    Wie Key4.lu Sie bei barrierefreien Dokumenten in Luxemburg unterstützt

    Ich biete Organisationen in Luxemburg Schulungen an, um ihre digitalen Dokumente barrierefrei zu gestalten.

    Mein Ansatz verbindet technisches Fachwissen mit einem pädagogischen Blick. Ich arbeite mit den maßgeblichen Werkzeugen: PAC (PDF Accessibility Checker), den nativen Prüfwerkzeugen von Microsoft und LibreOffice sowie den luxemburgischen Referenzrahmen RAPDF 1.1 und RAWeb. Ich verzichte bewusst auf den Einsatz von Adobe Acrobat Pro, um die Kosten für KMU und Vereine gering zu halten.

    Mein Engagement als Experte

    Nach vielen Jahren Arbeit im Bereich der digitalen Barrierefreiheit in Luxemburg habe ich zahlreiche Dokumente gesehen, die in bester Absicht verbreitet wurden – und für einen Teil des Publikums völlig unzugänglich waren. Zum Beispiel Jahresberichte, die als nicht ausgezeichnete PDFs veröffentlicht wurden.

    Diese Situationen sind nicht auf mangelnden guten Willen zurückzuführen. Sie entstehen durch fehlende Methodik und fehlende Schulung. Genau das biete ich an: konkrete, auf Ihre Teams übertragbare Kompetenzen, damit Barrierefreiheit zu einem Produktionsreflex wird und kein nachträgliches Korrekturprojekt bleibt.


    FAQ – Ihre Fragen zu barrierefreien Dokumenten in Luxemburg

    Was genau ist ein barrierefreies Dokument?

    Ein barrierefreies Dokument ist eine digitale Datei (PDF, Word, PowerPoint …), die jede Person lesen, navigieren und verstehen kann – auch mit einem Screenreader, einer Braillezeile oder per Tastaturnavigation ohne Maus. Dazu gehören eine korrekte semantische Struktur (Überschriften, Listen, Tabellen), Textalternativen für Bilder, eine logische Lesereihenfolge und ausreichende Kontraste. Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen: Sie verbessert die Erfahrung für alle.

    Sind PDF-Dokumente zwingend vom luxemburgischen Gesetz erfasst?

    Ja – für den öffentlichen Sektor seit 2019 und für Privatunternehmen seit Juni 2025. Ein auf einer Website veröffentlichtes oder im Rahmen einer Dienstleistung übermitteltes PDF fällt unter die Barrierefreiheitspflichten. In Luxemburg ist der maßgebliche Referenzrahmen für PDFs das RAPDF 1.1, das vom Service information et presse erarbeitet wurde. Es umfasst 46 Prüfkriterien und basiert auf der Norm EN 301 549.

    Was kostet die Nachbearbeitung eines unzugänglichen Dokuments?

    Die Kosten hängen von der Komplexität des Dokuments ab: Eine einfache Word-Datei benötigt einige Stunden; ein mehrseitiges PDF mit Tabellen und Formularen kann einen ganzen Tag oder mehr in Anspruch nehmen. Der entscheidende Punkt: Ein Dokument nachträglich barrierefrei zu machen kostet immer mehr, als es von Anfang an korrekt zu erstellen. Ihre Teams in Best Practices zu schulen ist die langfristig rentabelste Investition.

    Mein Word-Dokument sieht gut aus – ist es deshalb auch barrierefrei?

    Nicht unbedingt. Ein Dokument kann visuell perfekt und für assistive Technologien strukturell leer sein. Die häufigsten Fehler: Fettschrift zur Simulation von Überschriften (ohne native Überschriftformate), manuell mit Bindestrichen eingetippte Listen, fehlende Textalternativen für Bilder oder Farben ohne ausreichenden Kontrast. Der in Word integrierte Prüfer hilft, erkennt aber nicht alles.

    Was ist der Unterschied zwischen PDF/UA und RAPDF?

    PDF/UA (ISO 14289, aktuell in Version 2) ist die internationale Norm, die die technischen Barrierefreiheitsanforderungen für PDF-Dateien definiert. RAPDF 1.1 ist der luxemburgische operative Referenzrahmen, der die Überprüfung der Konformität mit EN 301 549 (Abschnitt 10) ermöglicht und Entsprechungen zu PDF/UA-2 enthält. Das RAPDF übersetzt normative Anforderungen in konkrete, reproduzierbare Prüfkriterien.

    Kann man mit LibreOffice barrierefreie Dokumente erstellen?

    Ja. LibreOffice Writer und Impress verfügen über einen Barrierefreiheitsprüfer (Menü „Extras”) und ermöglichen die Erstellung gut strukturierter Dokumente. Die Grundsätze sind dieselben wie bei Microsoft Office: Überschriftformate, Bildalternativen, native Listen, Sprachdeklaration. Der PDF-Export aus LibreOffice kann ausgezeichnete Dateien erzeugen, sofern beim Export die richtigen Optionen ausgewählt werden.

    Welche Werkzeuge sollte ich zur Prüfung der PDF-Barrierefreiheit verwenden?

    Das Referenzwerkzeug ist PAC (PDF Accessibility Checker), das kostenlos die Dateistruktur analysiert und eine Vorschau mit Screenreader bietet. Adobe Acrobat Pro ermöglicht weitergehende Korrekturen (Bearbeitung der Tag-Struktur, Korrektur von Tabellenüberschriften, Hinzufügen von Alternativen). Für Kontrastprüfungen wird der Colour Contrast Analyser von TPGi empfohlen.

    Welche Risiken trägt meine Organisation, wenn ihre Dokumente nicht barrierefrei sind?

    Im öffentlichen Sektor kann der SIP die Nichtkonformität in seinem Prüfbericht vermerken und eine Pflicht zur Nachbesserung festlegen. Für Privatunternehmen, die dem Gesetz vom 8. März 2023 (in Kraft seit Juni 2025) unterliegen, kann das OSAPS die Bereitstellung des nicht konformen Dienstes oder Produkts untersagen und Strafsanktionen von bis zu 500.000 Euro verhängen, im Wiederholungsfall bis zu einer Million Euro. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.


    Fazit: Jetzt handeln – für jede Leserin und jeden Leser

    Barrierefreie Dokumente in Luxemburg zu erstellen ist keine optionale Maßnahme. Es ist eine gesetzliche Anforderung, ein Akt der Inklusion und ein Zeichen von Professionalität. Ob Sie institutionelle PDFs, PowerPoint-Präsentationen oder Word-Formulare erstellen – dieselben Grundsätze gelten: Struktur, Alternativen, Lesereihenfolge, Kontraste.

    Entdecken Sie auch meine Schulungen zur digitalen Barrierefreiheit, um sich und Ihr Team langfristig fit zu machen.

    Quellen

    • Studie zur Nutzung von Screenreadern in Frankreich und im frankophonen Raum, Access42, Fédération des Aveugles et Amblyopes de France, Juni 2017. access42.net↩︎
    • Contrôle de l’accessibilité des sites Internet et applications mobiles du secteur public au Luxembourg, Periode 2022–2024, Service information et presse (SIP), Januar 2025. https://accessibilite.public.lu↩︎
    • Sur les sites publics les plus visités, des PDF majoritairement inaccessibles, SIP, April 2023. https://accessibilite.public
  • Screenreader und assistive Technologien: Was Sie wissen müssen

    Screenreader und assistive Technologien: Was Sie wissen müssen

    1,3 Milliarden Menschen weltweit – 1 von 6 laut WHO – leben mit einer bedeutenden Behinderung. Viele von ihnen nutzen assistive Technologien, die die meisten Website-Entwickler noch nie getestet haben.

    Screenreader, Braille-Tastatur, Vergrößerungssoftware, Sprachausgabe: Diese assistiven Technologien sind für ihre Nutzerinnen und Nutzer oft der einzige Weg, auf das Internet zuzugreifen. In Luxemburg, wo das Gesetz vom 28. Mai 2019 die digitale Barrierefreiheit für den öffentlichen Sektor vorschreibt – und wo das Gesetz von 2023 die Pflichten auf viele Produkte und Dienstleistungen, vor allem digitale, ausweitet – bedeutet das Ignorieren dieser Tools, einem Teil Ihres Publikums die Tür zu verschließen.

    In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, was diese Technologien sind, wie sie mit Ihrer Website interagieren und was das konkret für die Gestaltung Ihrer digitalen Inhalte bedeutet.

    Was ist eine assistive Technologie?

    Eine assistive Technologie (oder Hilfstechnologie) ist jedes Hard- oder Softwaregerät, das einer Person mit Behinderung den Zugang zu digitalen Informationen ermöglicht. Man unterscheidet mehrere große Gruppen.

    Screenreader

    Ein Screenreader ist eine Software, die den Inhalt einer Anwendung und ihrer Inhalte in gesprochener Form oder als Braille ausgibt. Sie ermöglicht auch die Interaktion mit einem Computer oder Smartphone. Die Person benutzt keine Maus: Sie navigiert ausschließlich mit der Tastatur und bewegt sich von einer Stelle des Bildschirms zur nächsten. Bei Webseiten navigiert man zum Beispiel von Überschrift zu Überschrift, von Link zu Link oder Zeile für Zeile.

    Die am weitesten verbreiteten Screenreader sind:

    • JAWS (Windows, kostenpflichtig) – historischer Marktführer im professionellen Umfeld
    • NVDA (Windows, kostenlos) – weit verbreitet, mit wachsender Nutzung
    • VoiceOver (Apple macOS und iOS, integriert) – auf Mobilgeräten führend
    • TalkBack (Android, integriert) – Standard auf Android-Geräten

    Laut einer Studie unter frankophonen Nutzern (Belgien, Frankreich, Luxemburg, Québec, Schweiz) liegt JAWS auf dem Desktop mit 45 % der Nutzenden an der Spitze, gefolgt von NVDA mit 29 %. Auf Mobilgeräten dominiert VoiceOver mit über 78 % Nutzungsanteil.1

    Tastaturnavigation ≠ Screenreader-Navigation. Das ist eine häufige Verwechslung. Eine Person, die nur die Tastatur benutzt, sieht den Inhalt, während sie sich bewegt. Eine Screenreader-Nutzerin oder ein Screenreader-Nutzer hingegen hört nur das Element, auf dem der Fokus liegt. Für die Navigation stehen spezielle Befehle zur Verfügung, um Überschriften, Listen, Tabellen und Formularfelder zu durchsuchen – unabhängig vom Tastaturfokus. Das bedeutet: Die semantische Struktur Ihres HTML ist das eigentliche Gerüst der Barrierefreiheit.

    Braille-Zeilen und Braille-Tastaturen

    Mehr als die Hälfte der Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer verwenden auch Braille mit ihrer Software.2 Eine Braille-Zeile (oder Braillezeile) ist ein Gerät, das den Text der Seite Zeile für Zeile in taktile Braille-Zeichen umwandelt. Eine Braille-Tastatur ermöglicht die Texteingabe ohne Sicht. Diese Geräte arbeiten direkt mit dem Screenreader zusammen.

    Vergrößerungssoftware und Sprachausgabe

    Sehbeeinträchtigte Personen nutzen häufig Vergrößerungssoftware (ZoomText, in Windows integrierter Magnifier), die die Anzeige auf 400 % oder mehr vergrößern kann. Bei diesem Zoomfaktor wird eine schlecht gestaltete Website unbrauchbar: Text läuft über, Schaltflächen verschwinden, horizontales Scrollen wird mühsam.

    Die Sprachausgabe (Text-to-Speech) lässt einen Text laut vorlesen. Sie ist in alle modernen Betriebssysteme und die meisten Browser integriert. Spezialisierte Tools wie Sproochmaschinn.lu – Plattform des Zentrums für die Luxemburgische Sprache – bieten diese Funktion sogar für Texte auf Luxemburgisch an.

    Spracherkennung (Speech-to-Text)

    Umgekehrt ermöglicht die Spracherkennung, Text und Befehle zu diktieren, anstatt sie einzutippen. Sie ist wertvoll für Personen mit motorischen Einschränkungen. Tools wie LuxASR, entwickelt von der Universität Luxemburg, bieten diese Funktion für die luxemburgische Sprache an.


    Warum diese Tools konkrete Anforderungen an Ihre Website stellen

    Assistive Technologien zu verstehen bedeutet zu verstehen, warum sich Barrierefreiheit nicht auf einen „barrierefreien Modus” oder ein nachträglich eingefügtes Overlay-Widget reduzieren lässt. Diese Tools lesen Ihren Code. Ist er schlecht strukturiert, versagen sie – und die Nutzerin oder der Nutzer mit ihnen.

    Korrektes semantisches HTML: die Grundlage von allem

    Ein Screenreader sieht nicht, dass Ihre Überschriften größer sind. Er liest die Elemente #, ##, ###. Wenn Ihre Überschriften nur per CSS formatiert sind statt mit den passenden Elementen ausgezeichnet zu werden, sind sie für ihn unsichtbar. Dasselbe gilt für Listen, Schaltflächen und ARIA-Landmarks.

    Praktische Konsequenz: Eine optisch einwandfreie Website kann für einen Screenreader völlig unzugänglich sein, wenn die HTML-Struktur mangelhaft ist.

    Ein Screenreader kann alle Links einer Seite auflisten. Wenn Ihre Links „hier klicken” oder „mehr erfahren” heißen, ohne Kontext, wird die Liste unverständlich. Jeder Link muss sein Ziel beschreiben. Jede Schaltfläche, ihre Aktion.

    Formulare: ein kritischer Punkt

    Formularfelder müssen korrekt beschriftet sein ( jedem zugeordnet). Ohne Beschriftung gibt der Screenreader „Eingabefeld” aus – und die Nutzerin oder der Nutzer weiß nicht, was einzutragen ist. Das ist eine direkte Barriere beim Abonnieren eines Dienstes, bei der Kontaktaufnahme oder einem Online-Kauf.

    Zoom auf 400 %: eine WCAG-Anforderung

    Die WCAG 2.1-Normen (integriert in die europäische Norm EN 301 549 und in den luxemburgischen Referenzrahmen RAWeb) verlangen, dass Inhalte bei 400 % Zoom lesbar und nutzbar bleiben, ohne übermäßiges horizontales Scrollen. Websites mit fester Breite scheitern an diesem Kriterium grundsätzlich.

    Deklarierte Sprachen: zwei Attribute, die alles verändern

    Ein Screenreader passt seine Sprachausgabe an die Sprache der Seite an. Wenn Ihre Seite auf Französisch ist, das Attribut lang aber en (Englisch) angibt, wird der Inhalt auf Englisch ausgesprochen und wird unverständlich. Dieser Fehler, so geringfügig er erscheinen mag, macht eine Website von einem Tag auf den anderen unzugänglich.


    Was das für Ihre Organisation in Luxemburg bedeutet

    Sie unterliegen möglicherweise einer gesetzlichen Pflicht

    In Luxemburg regeln zwei Gesetze die digitale Barrierefreiheit:

    • Das Gesetz vom 28. Mai 2019 verpflichtet den Staat, die Gemeinden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts (darunter viele ASBL, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden) zur Einhaltung der WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA.
    • Das Gesetz vom 8. März 2023 (Umsetzung des European Accessibility Act) weitet diese Pflichten auf viele Produkte und Dienstleistungen aus: E-Commerce, Online-Banking, Transport, elektronische Kommunikation.

    Die Konformität schließt direkt die Kompatibilität mit assistiven Technologien ein. Eine WCAG 2.1 AA-konforme Website funktioniert mit Screenreadern, Braille-Tastaturen und Vergrößerungssoftware. Beides gehört zusammen.

    Sie erweitern Ihre tatsächliche Zielgruppe

    In Europa leben 87 Millionen Menschen mit einer Behinderung3, das ist mindestens jeder vierte Erwachsene. In Luxemburg sind direkt zwischen 15 % und 20 % der Bevölkerung betroffen. Hinzu kommen ältere Menschen, Smartphone-Nutzerinnen und -Nutzer in schwierigen Bedingungen sowie alle, die von einer klareren und besser strukturierten Navigation profitieren.

    Eine Website, die mit assistiven Technologien kompatibel ist, ist eine bessere Website für alle Nutzenden.

    Sie stärken Ihre Glaubwürdigkeit und Ihr Image

    Barrierefreiheit von Anfang an in die Konzeption zu integrieren, anstatt sie an eine externe Lösung zu delegieren, ist ein Zeichen für Qualität und soziale Verantwortung. Es ist auch das von Experten empfohlene Modell: Integrierte Barrierefreiheit ist robuster, günstiger in der Wartung und kommt allen Nutzenden zugute – nicht nur denen, die sie am dringendsten benötigen.

    Sie reduzieren das Risiko von Sanktionen

    Die OSAPS (Amt für die Überwachung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen) überwacht die Konformität privater Unternehmen und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen. Der Informations- und Pressedienst (SIP) übernimmt dieselbe Funktion für den öffentlichen Sektor.


    Wie key4.lu Ihnen hilft, mit assistiven Technologien kompatibel zu sein

    Wenn ich eine barrierefreie Website entwickle, beschränke ich mich nicht darauf, Checklisten abzuhaken. Ich teste die Websites, die ich entwickle, mit echten Screenreadern. Ich baue von Anfang an eine korrekte semantische HTML-Struktur auf – nicht als nachträgliche Korrektur.

    Die Schulungen, die ich anbiete, decken auch die Nutzung von assistiven Technologien ab. Zu verstehen, wie ein Screenreader funktioniert, verändert die Art und Weise, wie man Inhalte konzipiert.


    FAQ – Assistive Technologien und digitale Barrierefreiheit

    Was genau ist ein Screenreader, und wer nutzt ihn?

    Ein Screenreader ist eine Software, die den auf dem Bildschirm angezeigten Inhalt vorliest oder in Braille umwandelt. Er wird hauptsächlich von blinden oder sehbeeinträchtigten Personen genutzt, aber auch von manchen Menschen mit Legasthenie oder Leseschwierigkeiten. Er funktioniert mit der Tastatur: Die Nutzerin oder der Nutzer navigiert mit speziellen Tastenkombinationen zu Überschriften, Links, Formularen oder Seitenbereichen. NVDA und JAWS sind auf Windows am weitesten verbreitet; VoiceOver ist in Apple-Geräten integriert.

    Muss meine Website in Luxemburg mit Screenreadern kompatibel sein?

    Wenn Ihre Organisation eine öffentliche Verwaltung, eine Gemeinde oder eine ASBL ist, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, lautet die Antwort ja, seit dem Gesetz vom 28. Mai 2019. Für private Unternehmen schreibt das Gesetz von 2023 (EAA) die Kompatibilität für einen klar definierten Bereich von Dienstleistungen vor: E-Commerce, Online-Banking, Transport, elektronische Kommunikation. In jedem Fall ist die WCAG 2.1 AA-Konformität, die die Kompatibilität mit assistiven Technologien gewährleistet, der luxemburgische Referenzstandard, über den RAWeb-Rahmen.

    Ist die Kompatibilität mit einem Screenreader schwierig umzusetzen?

    Nicht, wenn sie von Anfang an mitgedacht wird. Die häufigsten Fehler sind einfach zu vermeiden: falsch verwendete Überschriften-Elemente, Bilder ohne Alternativtext, Formulare ohne Beschriftungen, Links ohne klaren Linktext. Eine Website, die mit einer korrekten semantischen HTML-Struktur entwickelt wurde, ist von Natur aus mit Screenreadern kompatibel. Die eigentliche Herausforderung entsteht, wenn man versucht, eine Website nachträglich zugänglich zu machen, die ohne diese Grundlagen entwickelt wurde – die Nachbesserung ist immer kostspieliger.

    Was hat Braille mit meiner Website zu tun?

    Eine Braille-Zeile ist ein Gerät, das die Informationen vom Screenreader empfängt und sie als taktile Braille-Zeichen anzeigt. Mehr als die Hälfte der Screenreader-Nutzenden verwendet sie parallel. Für Ihre Website ändert sich technisch gesehen nichts: Wenn Ihr Code gut für einen Screenreader strukturiert ist, funktioniert er auch mit einer Braille-Zeile. Das Prinzip ist dasselbe: Ihre HTML-Struktur kommuniziert direkt mit der assistiven Technologie.

    Wie kann ich feststellen, ob meine Website mit assistiven Technologien kompatibel ist?

    Mehrere Ansätze ergänzen sich. Automatische Tools wie WAVE oder axe DevTools erkennen die häufigsten Fehler (unzureichende Kontraste, fehlende Alternativtexte usw.). Ein manueller Test mit einem echten Screenreader bleibt jedoch unerlässlich: Manche Probleme wie eine inkohärente Lesereihenfolge, unsichtbarer Fokus oder schlecht verwaltetes dynamisches Verhalten werden nur bei echter Navigation erkannt. Der RAWeb-Rahmen, der in Luxemburg verwendet wird, bietet einen strukturierten und umfassenden Bewertungsrahmen.

    Betreffen Sprachausgabe und Spracherkennung auch meine Website?

    Ja, indirekt. Die Sprachausgabe (Text-to-Speech) liest den Inhalt Ihrer Website vor. Sie hängt daher von der Qualität Ihrer HTML-Struktur und der korrekt deklarierten Sprache ab. Die Spracherkennung (Speech-to-Text) wird zum Navigieren und Interagieren genutzt: Wenn Ihre Schaltflächen und Links keinen zugänglichen Namen haben, können Sprachbefehle sie nicht ansteuern. In beiden Fällen löst ein sauberer, semantischer Code den Großteil der Probleme.

    Kann ich mein Team in assistiven Technologien schulen?

    Unbedingt – und das wird sogar empfohlen. Ein Kommunikationsteam, das versteht, wie ein Screenreader funktioniert, schreibt treffendere Alternativtexte, strukturiert Inhalte klarer und hält die Konformität langfristig aufrecht, ohne für jede Änderung auf einen externen Dienstleister angewiesen zu sein. Ich biete praxisorientierte Schulungen für Kommunikationsverantwortliche, WordPress-Website-Manager und alle Personen an, die digitale Inhalte erstellen.

    Funktionieren assistive Technologien auch auf Mobilgeräten?

    Ja. VoiceOver (iOS) und TalkBack (Android) sind die beiden am häufigsten genutzten mobilen Screenreader – und VoiceOver macht laut verfügbaren frankophonen Studien mehr als 78 % der Smartphone-Nutzung aus. Der RAAM-Rahmen (Référentiel d’évaluation de l’Accessibilité des Applications Mobiles) legt die Kriterien in Luxemburg für mobile Anwendungen fest, in der gleichen Logik wie RAWeb für Websites.


    Fazit: Ihre Website für alle lesbar zu machen – das ist Ihre Verantwortung

    Assistive Technologien sind keine Randerscheinung. Sie sind für Millionen von Menschen der einzige Weg, auf das Internet zuzugreifen. In Luxemburg verpflichtet Sie das Gesetz, sie zu berücksichtigen. Und über das Gesetz hinaus ist es eine Frage des Engagements gegenüber Ihrem Publikum.

    Eine Website, die mit einem Screenreader und anderen Hilfsmitteln kompatibel ist, ist keine „barrierefreie Sonderseite”: Sie ist schlicht eine gute Website, gut strukturiert, für alle gedacht.

    Quellen

    1. WebAIM, Screen Reader User Survey #10, Februar 2024 – 1 539 Teilnehmende, davon ~30 % aus Europa.↩︎

    2. Studie access42 / Fédération des Aveugles de France (2018): „Mehr als die Hälfte der Befragten (51 %) gaben an, Braille mit ihrem Screenreader zu verwenden.” Quelle: Dokument Articles du blog access42 sur les technologies d’assistance, Abschnitt „Enquête internationale sur l’usage des technologies d’assistance”.↩︎

    3. Europäische Kommission, Together for Rights, https://op.europa.eu/webpub/empl/together-for-rights/de/↩︎

  • Leichte Sprache in Luxemburg: Kommunikation, die alle verstehen

    Leichte Sprache in Luxemburg: Kommunikation, die alle verstehen

    Das Internet soll für alle zugänglich sein. Das bedeutet mehr als nur technische Barrieren zu beseitigen. Es erfordert auch, dass Inhalte für jede Person verständlich sind. Genau das ist das Ziel der Leichten Sprache – auf Französisch als FALC (Facile à Lire et à Comprendre) bezeichnet.

    In Luxemburg haben viele Menschen Schwierigkeiten, offizielle Kommunikation, Websites oder Verwaltungsdokumente zu verstehen. Die Gründe sind vielfältig: intellektuelle Beeinträchtigung, Legasthenie, hohes Alter, unzureichende Sprachkenntnisse, Stress oder kognitive Überlastung.

    In diesem Artikel erläutere ich, was Leichte Sprache ist, warum sie für Ihre Organisation strategisch wichtig ist und wie Key4.lu Sie bei der Umsetzung unterstützt.

    Was ist Leichte Sprache? Definition und Bedeutung in Luxemburg

    Leichte Sprache – eine europaweit anerkannte Methode

    Leichte Sprache ist eine Methode, die darauf abzielt, Standardtexte in vereinfachte, leicht verständliche Sprache zu übertragen. Sie macht Informationen klarer und verständlicher – und ist nützlich für alle, insbesondere für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, Legastheniker, ältere Menschen und Personen mit geringen Sprachkenntnissen. Damit ein Text offiziell als Leichte Sprache gilt, muss er von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung gegengelesen und für verständlich befunden worden sein.

    Leichte Sprache geht über einen einfachen Redaktionsstil hinaus. Sie folgt einem präzisen Regelwerk: kurze Sätze, geläufiges Vokabular, eine Aussage pro Satz, unterstützende Illustrationen. Für die deutsche Leichte Sprache legt die DIN SPEC 33429 den Rahmen fest – es handelt sich technisch um eine Spezifikation (Empfehlung), also eine Normempfehlung, keine offizielle Norm im strengen Sinne. Für die Einfache Sprache gilt die ISO-Norm 24495-1.

    Die luxemburgische Realität: eine besondere Mehrsprachigkeit

    Luxemburg nimmt in Europa eine einzigartige Stellung ein. Vier Sprachen prägen den öffentlichen Raum – Luxemburgisch, Französisch, Deutsch und Englisch. Diese Vielfalt erhöht das Risiko kommunikativer Ausgrenzung erheblich.

    Klaro arbeitet in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für die luxemburgische Sprache (ZLS) an der Entwicklung von Regeln für eine luxemburgische Leichte Sprache. Im Rahmen eines Förderaufrufs des Digitalisierungsministeriums wurde 2024 ein Projekt ausgewählt, das ein KI-gestütztes Werkzeug zur Erstellung von Leichter Sprache entwickeln soll – alle Texte erfordern jedoch nach wie vor eine menschliche Überprüfung vor der Freigabe.

    In Luxemburg koexistieren beide Varianten und ergänzen sich gegenseitig. Die Leichte Sprache auf Deutsch ist nach wie vor sehr präsent – insbesondere weil die Prüfgruppe des Ateliers isie hauptsächlich in dieser Sprache arbeitet. Das FALC auf Französisch gewinnt mit dem Wachstum der frankophonen Bevölkerung an Bedeutung, und Klaro empfiehlt, beide Versionen anzubieten, wenn die Zielgruppe dies rechtfertigt.

    Was das luxemburgische Recht vorschreibt

    Zwei Gesetze bilden den rechtlichen Rahmen in Luxemburg:

    • Das Gesetz vom 28. Mai 2019 verpflichtet alle öffentlichen Einrichtungen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Die Verständlichkeit der Inhalte ist ausdrücklich Teil dieser Anforderung.
    • Das Gesetz vom 8. März 2023, die luxemburgische Umsetzung der europäischen Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act), weitet diese Pflichten auf private Unternehmen aus. Online-Inhalte und gedruckte Unterlagen müssen verständlich sein, also in einer klaren und einfachen Sprache verfasst werden.

    Die konkreten Vorteile der Leichten Sprache für Ihre Organisation

    Ein breiteres Publikum erreichen

    In Europa leben 87 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung. In Luxemburg ist ein bedeutender Teil der Bevölkerung betroffen – ältere Menschen, Personen mit kognitiver Beeinträchtigung, neu zugezogene Einwohner im Spracherwerb.

    Inhalte in Leichter Sprache richten sich nicht ausschließlich an Menschen mit Beeinträchtigung. Sie kommen allen zugute, die unter Druck stehen, müde sind oder wenig vertraut mit Ihrem Fachgebiet sind. Fachleute für Barrierefreiheit nennen dies den „Curb-Cut-Effekt“: Eine Lösung, die für extreme Fälle entwickelt wurde, verbessert die Erfahrung aller.

    Missverständnisse und Fehler vermeiden

    Im Gesundheits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzbereich kann das Unverständnis eines Dokuments schwerwiegende Folgen haben. Ein falsch verstandener Beipackzettel, ein fehlerhaft ausgefülltes Formular, ein ignoriertes Wahlschreiben – das sind vermeidbare Situationen.

    Ein klarer Text reduziert Rückfragen, Bearbeitungsfehler und die damit verbundenen menschlichen und administrativen Kosten.

    Gesetzliche Pflichten erfüllen und Sanktionen vermeiden

    Das Gesetz zur Umsetzung des European Accessibility Act sieht die Möglichkeit vor, ein nicht konformes Produkt oder eine Dienstleistung vom Markt zu nehmen, und listet administrative sowie strafrechtliche Sanktionen auf.

    Leichte Sprache einzusetzen ist keine bloße Best Practice mehr. Es ist eine Verpflichtung, deren Nichteinhaltung erhebliche Folgen haben kann.

    Ihr Image und Ihre Positionierung stärken

    Eine Organisation, die klar kommuniziert, vermittelt Vertrauen. Sie zeigt, dass sie ihre Gesprächspartner respektiert. In einem Kontext wachsenden Misstrauens gegenüber Institutionen ist sprachliche Klarheit ein starkes Signal für Bürgernähe und ethisches Engagement.

    Für Vereine, Sozialorganisationen und öffentliche Einrichtungen ist dies auch eine Frage der Kohärenz mit den Inklusionswerten, für die sie eintreten.


    So unterstützt Key4.lu Sie bei der Umsetzung barrierefreier Webinhalte

    Ich arbeite seit mehreren Jahren im Bereich digitale Barrierefreiheit in Luxemburg. Mein Ansatz verbindet technisches Fachwissen mit redaktioneller Kompetenz. Um jedoch das FALC-Piktogramm zu verwenden, das bestätigt, dass ein Text in Leichter Sprache verfasst ist, müssen bestimmte Grundsätze eingehalten werden.

    Die grundlegenden Prinzipien der Leichten Sprache

    Leichte Sprache zu schreiben erfordert mehr als einen vereinfachten Stil. Der Text muss grundlegend umstrukturiert werden: Überflüssiges entfernen, fehlenden Kontext ergänzen, jede Aussage neu formulieren. Rechnen Sie mit etwa 2 Stunden Arbeit für 500 Wörter – deutlich mehr als bei gewöhnlichen Texten.

    Die wesentlichen Regeln betreffen vier Ebenen:

    • Wortschatz: geläufige Wörter, sofortige Erklärung von Fachbegriffen, keine Abkürzungen, ein Wort für eine Sache.
    • Sätze: kurz, eine Aussage pro Satz, Aufbau Subjekt–Verb–Objekt, aktive Sprache, bejahende Formulierungen.
    • Struktur: Wichtiges zuerst, ein Absatz = eine Idee, klare Zwischentitel, konkrete Alltagsbeispiele.
    • Layout: linksbündiger Text, serifenlose Schrift, großzügiger Zeilenabstand, keine Silbentrennung, keine Kursivschrift, Bilder und Piktogramme zur Bedeutungsunterstützung.

    Ein kurzes Beispiel: Ursprünglicher Satz: „Der monatliche Kontoauszug ermöglicht die Verfolgung der Saldobewegung.“ In Leichter Sprache: „Jeden Monat bekommen Sie einen Kontoauszug. Darin sehen Sie, wie viel Geld noch auf Ihrem Konto ist.“

    Ihren Text professionell übersetzen und prüfen lassen

    Ein in Leichter Sprache verfasster Text muss von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung gegengelesen werden, bevor er das offizielle Logo von Inclusion Europe tragen darf. Dieses Logo ist das europaweit anerkannte Qualitätszeichen.

    In Luxemburg läuft dieser Prozess über Klaro, die offizielle Kompetenzstelle für Leichte Sprache, die der APEMH angegliedert ist. Klaro leitet Texte an das Atelier Isie weiter, dessen Mitarbeitende – Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, die für diese Arbeit vergütet werden – prüfen, ob der Text wirklich verständlich ist, und Verbesserungen vorschlagen. Ein Austausch zwischen Autoren und Prüfern ist oft erforderlich. Eine zweite Überarbeitung kann notwendig sein, wenn wesentliche Änderungen vorgenommen werden.

    Für Texte im Tourismusbereich ist die Prüfgruppe Op der Schock eine Alternative.


    FAQ – Häufige Fragen zur Leichten Sprache in Luxemburg

    Was ist der Unterschied zwischen Leichter Sprache und Einfacher Sprache?

    Die Leichte Sprache ist das zugänglichste Niveau. Sie folgt strengen Regeln: kurze Sätze (Leitfäden empfehlen im Allgemeinen nicht mehr als etwa zehn Wörter), eine Aussage pro Satz, Illustrationen obligatorisch, Gegenlesung durch Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung.

    Die Einfache Sprache ist weniger streng. Sätze dürfen bis zu 25 Wörter enthalten, Genitiv ist erlaubt, Fußnoten ebenfalls. Sie entspricht dem Niveau B1. Sie ist leichter zu produzieren, aber nicht für alle zugänglich, die Leichte Sprache benötigen. Beide Ansätze ergänzen sich – sie sind nicht austauschbar.

    Ist Leichte Sprache in Luxemburg verpflichtend?

    Direkt gesehen: nein – kein Gesetz schreibt ausdrücklich die Verwendung von Leichter Sprache vor. Mittelbar jedoch: ja. Das Gesetz vom 8. März 2023 verlangt, dass Online-Inhalte und gedruckte Unterlagen verständlich sind, also in einer klaren und einfachen Sprache verfasst werden. Diese Pflicht gilt für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro. Für öffentliche Einrichtungen gilt das Gesetz vom 28. Mai 2019, das seit 2020 in Kraft ist.

    Welche Organisationen in Luxemburg bieten FALC-Gegenlesungen an?

    In Luxemburg gibt es derzeit zwei Prüfgruppen für Leichte Sprache: das Atelier isie der APEMH (Gegenlesung von Texten auf Deutsch, Französisch und Englisch) und die Prüfgruppe Op der Schock, spezialisiert auf den Tourismusbereich. Das CC-CDI verfügt ebenfalls über einen Dienst für Leichte Sprache, der jedoch ausschließlich für den schulischen Bereich zugänglich ist. Die Gegenlesung durch diese Gruppen ist unerlässlich, um das offizielle Logo von Inclusion Europe auf Ihren Dokumenten anbringen zu dürfen.

    Welche Art von Inhalten kann in Leichte Sprache übersetzt werden?

    Nahezu alles. Die häufigsten Anwendungsbereiche in Luxemburg betreffen Verwaltungsdokumente, Wahlschreiben, Informationsbroschüren im Sozialbereich, Beipackzettel, institutionelle Websites und Schulungsmaterialien. Guichet.lu bietet bereits Informationen in Leichter Sprache zu Barrierefreiheit, Finanzhilfen, Familie, Wohnen, Gesundheit, Verkehr und Arbeit an. Das ist ein Beispiel, dem jede Organisation, die mit der Öffentlichkeit in Kontakt steht, folgen kann.

    Was ist das FALC-Logo und wie erhält man es?

    Das FALC-Logo ist ein Qualitätszeichen, das von Inclusion Europe entwickelt wurde. Es bestätigt, dass der Text von mindestens einer Person mit intellektueller Beeinträchtigung gegengelesen und genehmigt wurde. Es ist europaweit anerkannt und hilft Personen, die es benötigen, zugängliche Inhalte sofort zu erkennen. Für die Nutzung des Logos ist keine vorherige Genehmigung von Inclusion Europe erforderlich, sofern die Publikation die Regeln der Leichten Sprache einhält und die Quelle nennt (« © European Easy-to-Read Logo: Inclusion Europe »). In der Praxis in Luxemburg ist der empfohlene – und für die Qualitätssicherung notwendige – Weg die Gegenlesung durch das Atelier isie der APEMH, dessen Mitarbeitende die eigentlichen Garanten der Textverständlichkeit sind.

    Kann KI zur Erstellung von Inhalten in Leichter Sprache eingesetzt werden?

    Künstliche Intelligenz kann dabei helfen, Texte zu vereinfachen oder eine erste Version zu erstellen. Ein im Rahmen eines Förderaufrufs des Digitalisierungsministeriums 2024 ausgewähltes Projekt zielt darauf ab, ein KI-Werkzeug für die luxemburgische Leichte Sprache zu entwickeln. Die ersten Ergebnisse sind vielversprechend, aber alle Texte erfordern nach wie vor eine menschliche Überprüfung vor der Freigabe. Hinzu kommt: In einer ersten Phase wird dieses Werkzeug nur Regierungsstellen zur Verfügung stehen und für private Organisationen oder Vereine nicht zugänglich sein. KI ist ein Hilfsmittel, kein Ersatz für menschliche Expertise – und auch nicht für die Gegenlesung durch die Betroffenen selbst.

    Wie lässt sich Leichte Sprache in meine digitale Kommunikationsstrategie integrieren?

    Beginnen Sie damit, die wichtigsten Inhalte zu identifizieren: Startseite, Kontaktformulare, Serviceseiten, dringende Mitteilungen. Überarbeiten Sie diese Inhalte zuerst. Schulen Sie anschließend Ihre Teams, damit der Ansatz nachhaltig verankert wird. Integrieren Sie die Lesbarkeitsüberprüfung in Ihren Veröffentlichungsprozess – genauso selbstverständlich wie die Rechtschreibprüfung.


    Fazit: Jetzt handeln – für alle Ihre Leser

    Leichte Sprache ist keine zusätzliche Einschränkung. Sie ist eine Chance, Ihre Inhalte wirkungsvoller, inklusiver und konformer mit den gesetzlichen Anforderungen zu gestalten, die in Luxemburg gelten. Jeder vereinfachte Text bedeutet einen Leser mehr, der Ihre Botschaft versteht und entsprechend handeln kann.