Barrierefreiheit in Luxembourg

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  • Luxemburg veröffentlicht neuen Leitfaden für „Leichte Sprache“ auf Luxemburgisch

    Luxemburg veröffentlicht neuen Leitfaden für „Leichte Sprache“ auf Luxemburgisch

    Am 16. Juni 2026 haben das luxemburgische Kulturministerium und das Zenter fir d’Lëtzebuerger Sprooch (ZLS) eine neue Broschüre mit dem Titel „Liicht Sprooch Lëtzebuergesch“ vorgestellt. Das 64-seitige Dokument enthält erstmals Regeln und Empfehlungen für eine barrierefreie, leicht verständliche Kommunikation auf Luxemburgisch.

    Ein Werkzeug für Behörden

    Die Broschüre richtet sich vor allem an Verwaltungen, Ministerien und andere öffentliche Stellen. Sie soll ihnen helfen, Informationen so zu formulieren, dass sie für ein möglichst breites Publikum verständlich sind. Kulturminister Eric Thill betonte, Sprache sei ein zentraler Schlüssel zu Information und gesellschaftlicher Teilhabe, und die neue Broschüre schaffe eine Grundlage für mehr Chancengleichheit.

    Die wichtigsten Regeln der Leichten Sprache

    Ähnlich wie die deutsche „Leichte Sprache“ folgt auch die luxemburgische Variante einigen klaren Grundsätzen:

    • einfache, gebräuchliche Wörter;
    • Erklärungen für schwierige Begriffe;
    • kurze Sätze mit jeweils nur einer Information;
    • ein einfacher Satzbau (Subjekt – Verb – Objekt);
    • aktive statt passive Formulierungen;
    • eine übersichtliche Gestaltung mit kurzen Abschnitten und Zwischenüberschriften;
    • Bilder und Piktogramme zur Veranschaulichung;
    • eine größere, serifenlose Schrift;
    • fett hervorgehobene, wichtige Informationen.

    Ein europäisches Logo von Inclusion Europe kennzeichnet Texte, die diesen Kriterien entsprechen. Voraussetzung dafür ist, dass der Text von einer Prüfgruppe aus Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung gelesen und freigegeben wurde.

    Wer profitiert von Leichter Sprache?

    Behördentexte sind oft auf einem Sprachniveau verfasst, das für viele Menschen eine echte Hürde darstellt. Dazu zählen Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, Demenz oder Aphasie sowie Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigung. Auch ältere Menschen, Personen, die die Sprache gerade lernen, und Menschen mit Legasthenie profitieren von Leichter Sprache. Selbst Leserinnen und Leser ohne besondere Schwierigkeiten erfassen damit Kerninformationen schneller.

    Eine gemeinsame Entwicklung

    Das Konzept der Leichten Sprache geht auf eine Initiative von Inclusion Europe aus dem Jahr 2009 zurück, die zunächst mit mehreren europäischen Partnerländern entwickelt und seither in viele Sprachen übertragen wurde. In Luxemburg gab Pierre Reding, damals interimistischer Direktor des ZLS, den Auftrag, eine luxemburgische Fassung zu erarbeiten, die der offiziellen Dreisprachigkeit des Landes gerecht wird. Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung waren von Anfang an in die Arbeitsgruppe eingebunden – unter dem Motto: „Wir machen etwas für die Menschen mit den Menschen.“

    Broschüre herunterladen

    Das Dokument steht kostenlos als PDF zum Download bereit (64 Seiten, 1,03 MB):

    🔗 Liicht Sprooch Lëtzebuergesch (PDF)

    Rückmeldungen aus der Praxis fließen in künftige, regelmäßig aktualisierte Auflagen der Publikation ein.

  • 37 Angebote „Tourismus & Kultur für alle“ in Leichter Sprache

    37 Angebote „Tourismus & Kultur für alle“ in Leichter Sprache

    Der Syndicat Intercommunal Kanton Réiden stellt einen neuen Ordner vor: „Tourismus & Kultur für alle“ – ein Projekt, das die Region noch zugänglicher machen soll.

    Der Ordner umfasst 37 verschiedene Angebote, die in sechs Kategorien unterteilt sind: geführte Besichtigungen, Wanderwege, sportliche Aktivitäten, Gastronomie, Unterkünfte sowie kulturelle Veranstaltungen.

    Ein zentrales Ziel ist die Förderung der Inklusion. Insbesondere Menschen mit geistiger Beeinträchtigung sollen besseren Zugang zu touristischen und kulturellen Angeboten erhalten. Gleichzeitig werden Fachleute und die Öffentlichkeit für diese Bedürfnisse sensibilisiert.

    Das Projekt wurde gemeinsam mit regionalen Partnern entwickelt und bietet eine praktische Orientierungshilfe für Einheimische und Besucher.

  • OSAPS veröffentlicht Leitfaden für klare Sprache im Finanzsektor

    OSAPS veröffentlicht Leitfaden für klare Sprache im Finanzsektor

    Das OSAPS (Office de la surveillance de l’accessibilité des produits et services) hat einen wichtigen neuen Leitfaden herausgebracht, der Banken und Finanzinstituten helfen soll, ihre Kommunikation verständlicher zu gestalten. Der Leitfaden wurde unter der Leitung von Sylvie Bonne, einer Expertin für klare Sprache, entwickelt.

    Was ist das Ziel des Leitfadens?

    Der Leitfaden richtet sich an Bankdienstleister – aber nicht nur an diese – und hilft ihnen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Konkret geht es darum, „sicherzustellen, dass die Informationen verständlich sind und einen Komplexitätsgrad von B2 nicht überschreiten“.

    Das Gesetz schreibt nur vor, dass das Vokabular das Niveau B2 nicht überschreiten darf. Es gibt jedoch keine genauen Regeln für das Verfassen von Texten. Dieses Dokument bietet daher einen freiwilligen Rahmen für das Schreiben in klarer Sprache auf der Stufe B1.

    Was steht im Leitfaden?

    Der Leitfaden enthält:

    • Empfehlungen, um die Hauptprobleme für Lesbarkeit und Verständlichkeit zu überwinden
    • Tipps für interne Schulungen im Unternehmen
    • Ein einfaches Verfahren zur Durchführung von Benutzertests
    • Beispiele für das Layout von Dokumenten
    • Eine Checkliste für das Korrekturlesen

    Und natürlich erfüllt der Leitfaden selbst alle Kriterien, die er empfiehlt!

    Für wen ist der Leitfaden gedacht?

    Der Leitfaden richtet sich an ein breites Publikum, das nicht mit fachtechnischen Dokumenten vertraut ist. Er bietet Hilfe zu den häufigsten Schwierigkeiten:

    • Komplexe Sprache und Fachjargon
    • Lange und dichte Texte
    • Fachvokabular
    • Komplizierte Sätze und Absätze
    • Fehlende klare Erklärungen
    • Schlecht lesbares Layout

    Mehr als gesetzliche Verpflichtungen

    Die Empfehlungen im Leitfaden gehen über die gesetzliche Verpflichtung hinaus und verfolgen zwei Ziele:

    1. Die Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vorauszusetzen – Weil es wahrscheinlich ist, dass die Regeln in Zukunft noch strenger werden
    2. Die Qualität der Dienstleistungen für die Kunden nachhaltig zu verbessern – Um eine bessere Kundenerfahrung zu garantieren

    Eine wichtige Referenz

    Der Leitfaden deckt viele verschiedene Aspekte der klaren Sprache ab. Er bietet eine Synthese der sprachlichen, visuellen, technischen und semantischen Regeln, die derzeit gültig sind.

    Struktur und Präsentation

    • Richtige Formatierung
    • Klare Struktur und Überschriften
    • Erklärung komplizierter Begriffe
    • Verwendung von Symbolen und Bildern

    Inhalt

    • Verwendung eines Vokabulars vom Niveau B1
    • Einfache Sätze mit maximal 15-20 Wörtern
    • Konkrete Beispiele aus dem Alltag
    • Glossar für Fachbegriffe

    Barrierefreiheit

    • Gut lesbare Schrift (12-14 pt)
    • Passender Zeilenabstand
    • Linksbündiger Text
    • Barrierefreie Dokumente für Screenreader

    Konkrete Praxis

    Der Leitfaden hilft Finanzinstituten, ihre Dokumente – wie Kreditbedingungen, Verträge oder Informationen über Finanzprodukte – so zu schreiben, dass sie für jeden verständlich sind. Dies fördert die Transparenz und das Vertrauen zwischen den Banken und ihren Kunden. Es geht darum, dass jeder Kunde, unabhängig von seinen Sprachkompetenzen, wichtige Finanzinformationen verstehen kann.

    Zusammenarbeit mit Sylvie Bonne

    Sylvie Bonne, eine Expertin für Leichte Sprache in Luxemburg, hat eine zentrale Rolle bei der Entwicklung des Leitfadens gespielt. Sie hat besonderen Wert darauf gelegt, dass der Leitfaden kurz und praktisch bleibt für die Mitarbeiter der Banken. Der Leitfaden enthält zwar nicht alle Details, bietet aber eine solide Grundlage für den Anfang.

    Es war auch wichtig zu bedenken, welche Begriffe im Mündlichen verwendet werden, unter anderem auf Luxemburgisch. Das Glossar zeigt verschiedene Personen in verschiedenen alltäglichen Situationen, um die Beispiele realistischer zu machen.

    Ausblick

    Dieser Leitfaden ist ein erster wichtiger Schritt für mehr Barrierefreiheit im Finanzsektor. Er wird hoffentlich anderen Sektoren als Vorbild dienen und dazu beitragen, dass immer mehr Informationen in Luxemburg in klarer und verständlicher Sprache zur Verfügung stehen.

    ? Der Leitfaden kann als PDF-Datei auf Deutsch und auf Französisch heruntergeladen werden.

  • Wo finden wir Leichte Sprache im Alltag in Luxemburg?

    Wo finden wir Leichte Sprache im Alltag in Luxemburg?

    Vielleicht fragen Sie sich: „Wo finden wir eigentlich Leichte Sprache in Luxemburg?“ Die Antwort: An immer mehr Orten! Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Beispiele.

    Guichet.lu – Das Portal für Verwaltungsdienste

    Seit Dezember 2019 hat das Redaktionsteam von Guichet.lu eine Serie von Merkblättern in Leichter Sprache auf Deutsch veröffentlicht. Im Juni 2022 ist das erste Merkblatt auch in FALC (Facile à lire et à comprendre) verfügbar geworden.

    Was finden wir auf Guichet.lu in Leichter Sprache?

    Das erste Merkblatt in Leichter Sprache war der Pacte civil de solidarité (PACS). Die Rubrik „Easy-to-read“ auf Guichet.lu bietet jetzt eine große Auswahl an Verfahren, die sowohl auf Deutsch als auch auf Französisch in Leichter Sprache geschrieben sind.

    Welche Themen werden behandelt?

    Merkblätter auf Guichet.lu betreffen alle Bereiche des Alltags der Bürger. Beispiele:

    • PACS (Zivilpakt)
    • Umzug melden
    • Wahlverfahren
    • Soziale Hilfe
    • Familien-Dokumente

    Für die Gemeindewahlen 2023 hat Guichet.lu neue Informationsseiten in Leichter Sprache veröffentlicht, die das Verfahren für die Gemeindewahlen in Luxemburg erklären.

    Kürzlich, im April 2026, wurde ein Artikel über den „Bilan 30“ in Leichter Sprache veröffentlicht.

    Welche Sprachen?

    Auf Guichet.lu finden Sie Texte hauptsächlich in:

    • Leichte Sprache (Deutsch) – die meisten Texte
    • FALC (Französisch) – seit 2022
    • Die Liste wird regelmäßig erweitert

    Ein großer Erfolg

    Im Januar 2020 berichtete RTL, dass in diesem Jahr über 3000 Aufrufe von den Internetseiten mit Artikeln in Leichter Sprache gezählt wurden. Das Feedback der Nutzer war positiv. Das Pilotprojekt des CTIE hat gezeigt, dass es eine große Nachfrage für Texte in Leichter Sprache gibt.

    Infocrise.lu – Wichtige Informationen im Notfall

    Auf Infocrise.lu finden Sie wichtige Dokumente in Leichter Sprache über verschiedene Notfallsituationen:

    Verfügbare Dokumente:

    Warum ist das so wichtig?

    Im Notfall muss jeder wissen, was zu tun ist. Die Broschüre „Was machen wir bei Atomalarm?“ zum Beispiel gibt es in vielen Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Luxemburgisch und Portugiesisch). Die Information muss schnell und klar sein – für jeden.

    Mehr als nur Texte

    Infocrise.lu bietet:

    • PDF-Dokumente zum Herunterladen
    • Klare Anweisungen mit Bildern
    • Informationen über Apps wie GouvAlert
    • Erklärungen der Sirenen-Signale

    Die Mitarbeiter des Innenministeriums haben die Texte in Leichter Sprache zusammen mit Klaro und der Prüfgruppe der APEMH-Ateliers erstellt. Die Piktogramme kommen auch von Klaro.

    Zentrum für politische Bildung (ZPB) – Informationen über Wahlen

    2017 hat das ZPB schon zusammen mit Klaro ein Heft und ein Plakat zu den Gemeindewahlen in Leichter Sprache herausgegeben.

    Zugängliche Wahlen seit 2023: Für die Parlamentswahlen 2023 hat die Regierung zusammen mit Klaro, dem ZPB, Info-Handicap und anderen Partnern ein ganzes Paket an Maßnahmen eingeführt, um Wahlen zugänglich zu machen:

    • Wahlinformationen in Leichter Sprache (Deutsch, Französisch, Englisch)
    • Taktile Wahlmodelle für Menschen mit Sehbehinderung
    • Transportmittel (Adapto) für den Transport zum Wahlbüro
    • Wahlrecht für alle Erwachsenen, auch die unter Vormundschaft
    • Verbessertes Layout des Wahlzettels mit Logos der Parteien
    • Informationsabende mit Politikern für Menschen mit Leseschwierigkeiten

    Mediation Scolaire – Schulsituationen verstehen

    Die Mediation Scolaire bietet Informationen und Ressourcen an, die helfen, Schulsituationen besser zu verstehen. Auf ihrer Webseite finden Sie Texte in Leichter Sprache (auf Deutsch), die sowohl die Rolle der Mediation als auch die Rechte von Schülern erklären.

    Was ist besonders?

    Auf MediationScolaire.lu werden Texte in der deutschen Leichten Sprache präsentiert, aber es gibt auch eine Version auf Luxemburgisch in einfacher Sprache – weil es noch keine offiziellen luxemburgischen Regeln für Leichte Sprache gibt.

    Dokument-Vorlagen: Alltags-Dokumente einfach verstehen

    Klaro hat auch ein paar Dokument-Vorlagen entwickelt, die für jeden frei zur Verfügung stehen:

    1. Mietvertrag (Bail) in Leichter Sprache Ein Mietvertrag hat oft komplizierte juristische Sätze. Das Mietvertrag-Modell in Leichter Sprache hilft Menschen, die eine Wohnung mieten, ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen.

    2. Gehaltszettel (Paiziedel/fiche de Paie) in Leichter Sprache Der Gehaltszettel ist voll mit Abkürzungen und komplizierten Begriffen. Ein Modell in Leichter Sprache hilft Arbeitnehmern zu verstehen, was sie verdienen und was abgezogen wird.

    An welchen anderen Orten?

    Kulturelle Einrichtungen: Museen und Bibliotheken fangen an, Texte in Leichter Sprache anzubieten. Dies macht Kultur für jeden zugänglicher.

    Gesundheitsinformationen: Verschiedene Gesundheitsinformationen, besonders zu COVID-19, wurden während der Pandemie in Leichter Sprache verfügbar gemacht.

    Gemeinde-Informationen: Immer mehr Gemeinden fangen an, wichtige Informationen in Leichter Sprache zu veröffentlichen.


  • Barrierefreie Wahlen in Luxemburg – Leichte Sprache, Wahlrecht und Maßnahmen für Inklusion

    Barrierefreie Wahlen in Luxemburg – Leichte Sprache, Wahlrecht und Maßnahmen für Inklusion

    Weil jeder wählen können muss

    Wählen ist ein Grundrecht. Aber was ist, wenn Wahlunterlagen zu kompliziert sind? Wenn das Wahllokal nicht barrierefrei ist? Wenn man die Prozedur nicht versteht? In Luxemburg wird viel getan, damit jeder seine demokratischen Rechte ausüben kann.

    Warum ist Barrierefreiheit bei Wahlen so wichtig?

    Laut Artikel 29 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) muss der Staat dafür sorgen, dass der Zugang zu den Wahlen erleichtert wird – unter anderem durch barrierefreie Verfahren.

    Wenn Menschen mit einer Behinderung wählen, können sie ihre politischen Rechte effektiv ausüben und auf diese Weise auch indirekt Entscheidungen beeinflussen, von denen auch sie betroffen sind.

    Was macht Luxemburg für barrierefreie Wahlen?

    Die luxemburgische Regierung hat zusammen mit verschiedenen Partnern eine ganze Reihe von Maßnahmen eingeführt, um Wahlen barrierefrei zu gestalten:

    Informationen in Leichter Sprache

    Check Politik – Wahlhefte in Leichter Sprache

    Das Zentrum für politische Bildung (ZPB) und Klaro arbeiten bereits seit 2017 zusammen, um Wahlinformationen in Leichter Sprache zu veröffentlichen.

    „Check Politik“ ist eine Heftreihe mit Inhalten in leichter Sprache. Das Ziel ist es, Informationen zu politischen und sozialen Themen einem breiten Publikum zugänglich zu machen und so möglichst viele Menschen zur Ausübung ihres Wahlrechts zu ermutigen.

    Für die Parlamentswahlen 2023 wurde die Ausgabe „Le Luxembourg élit son parlement“ aktualisiert. Dieses Heft bietet in leichter Sprache Basisinformationen zu den Parlamentswahlen.

    Das Heft ist auf Deutsch, Französisch und Englisch verfügbar und kann auf www.zpb.lu oder www.elections.public.lu heruntergeladen werden.

    Leicht verständliche Wahlanweisungen

    Im Hinblick auf die Parlamentswahlen hat das ZPB leicht verständliche Wahlanweisungen auf Deutsch und auf Französisch erstellt. Diese Publikation beschreibt die verschiedenen Möglichkeiten, den Stimmzettel richtig (gültig) auszufüllen.

    Die Gemeinden können diese an ihre Bürger verteilen oder im Gemeindeblatt und auf ihrer Webseite veröffentlichen.

    Einberufung in Leichter Sprache

    Die Einberufung und die Anweisungen für die Wähler werden vom Kompetenzzentrum für Leichte Sprache „Klaro“ in Leichter Sprache verfasst.

    Physische Barrierefreiheit

    Broschüre „Accessibilité des bureaux de vote“

    Einer der wichtigsten Grundsätze der UN-Konvention ist die volle und wirksame Beteiligung und Einbeziehung in die Gesellschaft. Daher ist es notwendig, den Zugang von Personen mit eingeschränkter Mobilität zu den Wahllokalen zu garantieren.

    Die Broschüre „Accessibilité des bureaux de vote“ (auf Französisch), die von Info-Handicap in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für Leichte Sprache „Klaro“ veröffentlicht wird, richtet sich an die Gemeinden und schlägt die notwendigen Maßnahmen vor.

    Transport zum Wahllokal

    Die Nutzer des Transportservices Adapto, die eine Adapto-Karte besitzen, haben die Möglichkeit, diesen Service für den Transport zum Wahllokal zu nutzen.

    Der Transport zum Wahllokal und zurück wird nicht vom jährlichen Kontingent der Fahrten abgezogen!

    Um eine solche Fahrt buchen zu können, können die Nutzer den Service mobiliteit.lu per Telefon unter 2465-2465 kontaktieren oder über die App adapto.lu eine Reservierung vornehmen.

    Wahlrecht für alle

    Einführung des Wahlrechts für Erwachsene unter Vormundschaft

    Durch die Änderungen des Wahlgesetzes, die seit dem 29. Juni 2023 gelten, haben Erwachsene unter Vormundschaft nun ein Wahlrecht und können am Wahlsonntag teilnehmen.

    Um jedoch zu vermeiden, dass dieses neue Recht für die betroffene Person zum Nachteil wird (zum Beispiel wenn sie nicht in der Lage ist, ihren politischen Willen auszudrücken), sind Erwachsene unter Vormundschaft von Amts wegen entschuldigt und werden strafrechtlich nicht verfolgt, wenn sie ihr Wahlrecht nicht ausüben.

    Begleitung in der Wahlkabine

    Artikel 79 des Wahlgesetzes wurde ebenfalls geändert. Damit haben wahlberechtigte Erwachsene, die unter Vormundschaft stehen oder eine dauerhafte visuelle, physische, mentale, intellektuelle oder sensorische Beeinträchtigung haben, nun die Möglichkeit, sich am Wahlsonntag in der Wahlkabine von einem Begleiter begleiten zu lassen.

    Taktiles Wahlmodell

    In Zusammenarbeit mit dem Centre pour le développement des compétences relatives à la vue (CDV) stellt die Regierung den Wählern mit einer Sehbehinderung ein taktiles Wahlmodell zur Verfügung.

    Diese taktile Wahlunterlage steht am Wahlsonntag in allen Wahllokalen zur Verfügung und kann im Fall der Briefwahl auch vom Wähler direkt beim CDV bestellt werden.

    Verbessertes Layout des Stimmzettels

    Logos der politischen Parteien

    Zum ersten Mal werden auf dem Stimmzettel die Logos der politischen Parteien mit abgebildet. Dies hilft Personen mit sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen, die Zettel einfacher zu lesen und auszufüllen.

    Angepasstes Design

    Darüber hinaus wurde das Layout des Stimmzettels angepasst:

    • Angepasste Schriftart
    • Zusätzliche Kontraste
    • Größere Schrift

    So ist der Stimmzettel auch für Wähler mit einer Sehbeeinträchtigung barrierefreier.

    Themenabende mit Politikern und Wählern

    Um zu garantieren, dass alle Personen ihr Wahlrecht korrekt ausüben können, werden Informationsrunden organisiert, in denen Erklärungen zu den Programmen der politischen Parteien gegeben werden.

    Diese Veranstaltungen richten sich an Personen, die Schwierigkeiten haben, politische Programme zu verstehen. Mitglieder der politischen Parteien werden eingeladen, aktiv an diesen Informationsrunden teilzunehmen.

    Informationen zu diesen Veranstaltungen werden auf www.info-handicap.lu veröffentlicht.

    Offizielle Internetseite für die Wahlen

    Sämtliche Informationen zu den Projekten, die im Rahmen der Wahlen ins Leben gerufen werden, werden in barrierefreier Form auf der offiziellen Internetseite für die Wahlen www.elections.public.lu veröffentlicht.

    Bedeutung für die Demokratie

    Barrierefreie Wahlen sind nicht nur eine Möglichkeit – sie sind ein demokratisches Grundrecht. Wenn Menschen ihr Wahlrecht nicht ausüben können, weil die Informationen zu kompliziert sind oder weil sie physisch nicht ins Wahllokal kommen, dann wird ihnen ihr Grundrecht verweigert.

    Leichte Sprache ist damit nicht nur ein Werkzeug für Inklusion – sie ist ein Werkzeug für Demokratie!

    Aber es bleibt noch Arbeit. Jeder muss wählen können – ohne Barrieren.

    Weitere Informationen:


    Quellen:

    • gouvernement.lu – News (2023): Barrierefreie Wahlen für alle
    • elections.public. – Barrierefreiheit
    • Staatsministère a Ministère fir Famill (2023)
    • ZPB: Check Politik – Walinformatiounen
    • Klaro: Aberuffung a Liichter Sprooch
    • Info-Handicap: Broschür Accessibilité des bureaux de vote