Barrierefreiheit in Luxembourg

Audiodeskription: Wie Filme und Videos für sehbeeinträchtigte Menschen zugänglich werden

Bei einer Audiodeskription wird mündlich beschrieben, was in einem Film, Video oder bei einer Live-Veranstaltung visuell zu sehen ist, damit sehbeeinträchtigte und blinde Menschen den Inhalt verstehen können. Die Beschreibungen werden in die Pausen der Tonspur eingefügt, zwischen den Dialogen, um wichtige Geräusche der Handlung nicht zu überlagern. In Luxemburg wie in der gesamten Europäischen Union müssen Anbieter audiovisueller Mediendienste die Barrierefreiheit ihrer Programme heute kontinuierlich verbessern – Audiodeskription gehört dazu. Dieser Artikel erklärt, wie eine Audiodeskription entsteht, welche Regeln für ihre Erstellung gelten und wie Sie sie für Ihre eigenen Inhalte umsetzen lassen können.

Das Bild in Worte fassen

Bei einer Audiodeskription wird mit Worten beschrieben, was das Publikum sehen kann. So bekommen Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung die visuellen Eindrücke eines Films oder einer Veranstaltung erklärt. Audiodeskriptionen gibt es für Filme und Videos sowie für Live-Veranstaltungen: Die Live-Audiodeskription (Live-AD) beschreibt spontan, was gerade passiert – zum Beispiel bei einem Theaterstück, Konzert, Sportereignis oder einer Konferenz.

In diesem Artikel geht es um Audiodeskriptionen für Filme und Videos: Wichtige visuelle Elemente werden mit Worten beschrieben und in die dialog- und tonfreien Sequenzen des Films eingefügt. Das Ergebnis ist ein Film zum Anhören, deshalb auch „Hörfilm“ genannt.

Ein Recht mit internationaler und europäischer Grundlage

Das Recht auf Zugang zu Kultur, Freizeit und Medien für Menschen mit Behinderung ist in der 2006 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention verankert: Artikel 30 verpflichtet die Vertragsstaaten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit audiovisuelle und kulturelle Werke in barrierefreien Formaten zugänglich sind – dazu zählt auch die Audiodeskription.

Seit März 2021 gilt in Luxemburg ein Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, das neue Barrierefreiheits-Pflichten für Anbieter von Fernseh- und Video-on-Demand-Diensten mit Sitz in Luxemburg einführt. Die Autorité luxembourgeoise indépendante de l’audiovisuel (ALIA) fordert diese Anbieter auf, die Barrierefreiheit ihrer Programme für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung kontinuierlich und schrittweise zu verbessern. Konkret müssen die Anbieter entsprechende Aktionspläne erstellen und der ALIA alle drei Jahre einen Bericht über deren Umsetzung vorlegen – Audiodeskription und Untertitelung zählen zu den betroffenen Maßnahmen.

Vom Skript zur Studioaufnahme

Die Beschreibung muss in die Dialoglücken des Originaltons passen und darf handlungsrelevante Geräusche und Soundeffekte nicht überlagern. Deshalb wird eine AD als sogenannter „timed text“ erstellt: Der AD-Text ist zeitlich auf den Film abgestimmt.

Hierzu muss ein präzises AD-Skript erstellt werden. Der Hörfilm-Autor oder die Autorin ermittelt zunächst dialog- und soundfreie Sequenzen des Films, definiert anhand von Timecodes, und textet für jede Sequenz eine treffende Beschreibung. Da soundfreie Sequenzen meist nur wenige Sekunden dauern, werden vorrangig jene bildlichen Informationen beschrieben, die zum Verständnis des Films zwingend nötig sind. Das Skript wird anschließend von einem Redakteur oder einer Redakteurin sprachlich und inhaltlich geprüft.

Im Anschluss folgt die Sprachaufnahme: In einem Tonstudio spricht ein professioneller Sprecher oder eine Sprecherin die AD ein, unter der tontechnischen Leitung eines Sounddesigners. Ein Hörfilmredakteur achtet darauf, ob sich an das Skript gehalten wird, ob Namen korrekt ausgesprochen werden und ob die Betonung stimmt. Der Sounddesigner erstellt schließlich einen Audio-Mix aus der eingesprochenen AD und dem Originalton. Die finale Fassung wird als separate Audiospur veröffentlicht, die über den Medienplayer oder eine App aktiviert werden kann.

Die AD-Regeln: neutral, präzise, vollständig

Über die Jahre haben sich in Europa länderspezifische Richtlinien zum Texten von Audiodeskriptionen entwickelt. Für den deutschen Sprachraum haben die öffentlich-rechtlichen Sender Deutschlands, Österreichs und der Schweiz 2015 einheitliche Leitlinien veröffentlicht. Hier eine Übersicht einiger dieser AD-Regeln:

  • Die AD antwortet auf die Fragen „Wer, wo, was, wann?“
  • Die AD beschreibt das „Wie“: Merkmale von Personen zu Beginn des Films (Haar- und Hautfarbe, Alter, Kleidung usw.), Merkmale von handlungsrelevanten Schauplätzen und Gegenständen (Stil, Einrichtung, Farben usw.)
  • Die AD ist neutral formuliert; sie erklärt, bewertet und interpretiert nicht
  • Der Ursprung uneindeutiger Geräusche wird beschrieben

Audiodeskription in Auftrag geben – und von Anfang an mitdenken

Eine professionelle Audiodeskription für einen Film oder ein Video zu erstellen, ist eine Expertentätigkeit: Es braucht Fachleute aus Textproduktion, Redaktion, Einsprechen und Sounddesign. Einige Medienproduktionsfirmen haben sich auf das Erstellen von Audiodeskriptionen spezialisiert. Wir raten Ihnen daher, die Audiodeskription für Ihren Film bzw. Ihr Video bei einem spezialisierten Anbieter in Auftrag zu geben, statt sie selbst zu improvisieren.

Sie sind gerade dabei, ein Skript für Ihren Imagefilm zu erstellen, und möchten diesen auch für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen barrierefrei gestalten? Dann denken Sie die Audiodeskription von Anfang an mit: Gestalten Sie den Originalton bzw. das Voiceover so, dass er Beschreibungen inhaltsrelevanter Bilder direkt enthält. So müssen Sie nachträglich keine kosten- und zeitintensive Audiodeskription in Auftrag geben.

Quellen

Commentaires

Kommentar verfassen