Barrierefreiheit in Luxembourg

Kategorie: Kommunikation

  • Luxemburg veröffentlicht neuen Leitfaden für „Leichte Sprache“ auf Luxemburgisch

    Luxemburg veröffentlicht neuen Leitfaden für „Leichte Sprache“ auf Luxemburgisch

    Am 16. Juni 2026 haben das luxemburgische Kulturministerium und das Zenter fir d’Lëtzebuerger Sprooch (ZLS) eine neue Broschüre mit dem Titel „Liicht Sprooch Lëtzebuergesch“ vorgestellt. Das 64-seitige Dokument enthält erstmals Regeln und Empfehlungen für eine barrierefreie, leicht verständliche Kommunikation auf Luxemburgisch.

    Ein Werkzeug für Behörden

    Die Broschüre richtet sich vor allem an Verwaltungen, Ministerien und andere öffentliche Stellen. Sie soll ihnen helfen, Informationen so zu formulieren, dass sie für ein möglichst breites Publikum verständlich sind. Kulturminister Eric Thill betonte, Sprache sei ein zentraler Schlüssel zu Information und gesellschaftlicher Teilhabe, und die neue Broschüre schaffe eine Grundlage für mehr Chancengleichheit.

    Die wichtigsten Regeln der Leichten Sprache

    Ähnlich wie die deutsche „Leichte Sprache“ folgt auch die luxemburgische Variante einigen klaren Grundsätzen:

    • einfache, gebräuchliche Wörter;
    • Erklärungen für schwierige Begriffe;
    • kurze Sätze mit jeweils nur einer Information;
    • ein einfacher Satzbau (Subjekt – Verb – Objekt);
    • aktive statt passive Formulierungen;
    • eine übersichtliche Gestaltung mit kurzen Abschnitten und Zwischenüberschriften;
    • Bilder und Piktogramme zur Veranschaulichung;
    • eine größere, serifenlose Schrift;
    • fett hervorgehobene, wichtige Informationen.

    Ein europäisches Logo von Inclusion Europe kennzeichnet Texte, die diesen Kriterien entsprechen. Voraussetzung dafür ist, dass der Text von einer Prüfgruppe aus Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung gelesen und freigegeben wurde.

    Wer profitiert von Leichter Sprache?

    Behördentexte sind oft auf einem Sprachniveau verfasst, das für viele Menschen eine echte Hürde darstellt. Dazu zählen Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, Demenz oder Aphasie sowie Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigung. Auch ältere Menschen, Personen, die die Sprache gerade lernen, und Menschen mit Legasthenie profitieren von Leichter Sprache. Selbst Leserinnen und Leser ohne besondere Schwierigkeiten erfassen damit Kerninformationen schneller.

    Eine gemeinsame Entwicklung

    Das Konzept der Leichten Sprache geht auf eine Initiative von Inclusion Europe aus dem Jahr 2009 zurück, die zunächst mit mehreren europäischen Partnerländern entwickelt und seither in viele Sprachen übertragen wurde. In Luxemburg gab Pierre Reding, damals interimistischer Direktor des ZLS, den Auftrag, eine luxemburgische Fassung zu erarbeiten, die der offiziellen Dreisprachigkeit des Landes gerecht wird. Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung waren von Anfang an in die Arbeitsgruppe eingebunden – unter dem Motto: „Wir machen etwas für die Menschen mit den Menschen.“

    Broschüre herunterladen

    Das Dokument steht kostenlos als PDF zum Download bereit (64 Seiten, 1,03 MB):

    🔗 Liicht Sprooch Lëtzebuergesch (PDF)

    Rückmeldungen aus der Praxis fließen in künftige, regelmäßig aktualisierte Auflagen der Publikation ein.

  • ISIE NEWS – Nachrichten in Leichter Sprache

    ISIE NEWS – Nachrichten in Leichter Sprache

    Wenn Nachrichten zugänglich werden

    Wie verstehen Menschen mit Lernschwierigkeiten, was in der Welt passiert? Wie können sie an politischen Diskussionen teilnehmen, wenn die meisten Nachrichten zu schwer zu lesen sind? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Projekts Isie News – einer neuen Initiative der APEMH, die im Mai 2026 mit dem Prix de l’inclusion numérique ausgezeichnet wurde.

    Die Idee: Von Betroffenen für Betroffene

    Die Idee für Isie News kam von zwei Mitarbeiterinnen aus dem Atelier Isie mit Lernschwierigkeiten. Die beiden Frauen sind politisch sehr interessiert und wollen über aktuelle Ereignisse diskutieren – doch sie kritisieren zu Recht, dass es in Luxemburg nach wie vor zu wenige Nachrichten gibt, die gut zu verstehen sind.

    Ihre Schlussfolgerung: Es braucht eine Plattform für inklusive, zugängliche Nachrichten – und zwar online, weil das digitale Umfeld viele technische Möglichkeiten bietet, Barrieren abzubauen.

    Warum Nachrichten in Leichter Sprache?

    Das Recht, seine Meinung frei zu äußern, Zugang zu Informationen zu haben sowie das Recht auf Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben sind in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankert, die Luxemburg 2011 unterzeichnet hat.

    In der Realität stehen aber viele Menschen vor Barrieren, wenn sie Nachrichten lesen.

    Drei Arbeitsmethoden

    Das Projekt Isie News basiert auf einem innovativen Arbeitsmodell mit drei Achsen:

    1. Ko-Produktion – Die Mitarbeiterinnen mit Lernschwierigkeiten arbeiten von Anfang an mit – sie entscheiden mit, wie die Nachrichten aussehen sollen, und sind Vollmitglieder der Redaktion.
    2. Peer-to-Peer – Die Mitarbeiterinnen erstellen ein Produkt, das für andere Menschen mit Lernschwierigkeiten zugänglich ist. Sie wissen aus eigener Erfahrung, was funktioniert – und was nicht.
    3. Peer-to-Professional – Die Mitarbeiterinnen sind Expertinnen für inklusive Kommunikation. Sie können andere Medien beraten, wie man zugängliche Inhalte produzieren kann.

    Ist der Online-Weg der richtige?

    Der digitale Kanal ist eine gute Wahl, weil er gleichzeitig die Möglichkeit bietet, verschiedene Barrieren zu umgehen:

    • Screenreader für Menschen mit Sehproblemen
    • Audios für Menschen, die nicht gut lesen können
    • Videos mit visueller Unterstützung
    • Einfache Navigation und Kompatibilität mit digitalen Assistenztechnologien

    Zusätzlich möchte Isie News mit lokalen Medienhäusern zusammenarbeiten, um ein nachhaltiges Netzwerk für inklusive Nachrichten in Luxemburg aufzubauen.

    Drei Phasen des Projekts

    Das Projekt läuft in strukturierten Schritten ab:

    • Phase 1 – Konzeption: Das Ko-Produktionsteam diskutiert gemeinsam, wie das Projekt umgesetzt wird: Welche Form sollen die Nachrichten haben? Wie oft werden sie veröffentlicht? Welche Themen werden vorrangig behandelt?
    • Phase 2 – Testen: Verschiedene Nachrichtenformate werden erstellt und von Mitarbeiterinnen getestet: Sind sie wirklich gut zu verstehen? Was muss verbessert werden?
    • Phase 3 – Veröffentlichung: Die Nachrichten werden online gestellt – idealerweise in Kooperation mit einem lokalen Medienhaus.

    Der Prix de l’inclusion numérique 2026

    Beim 8. Interdisziplinären Forum über digitale Inklusion erhielt die APEMH den Prix de l’inclusion numérique 2026 – eine wichtige Anerkennung für das Projekt Isie News und für die Arbeit des gesamten Atelier Isie.

    Dieser Preis unterstreicht: Inklusion im digitalen Raum ist kein Randthema – es ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Und Ideen kommen manchmal nicht aus den Büros der Politiker, sondern von den Menschen, die täglich mit Barrieren umgehen müssen.

    Isie News im größeren Kontext

    Isie News fügt sich in ein umfassendes Gesamtbild ein, das in Luxemburg in Bewegung geraten ist:

    • Accessilingua entwickelt eine KI-Unterstützung für die Produktion von Texten in Leichter Sprache
    • Guichet.lu bietet immer mehr Verwaltungsverfahren in Leichter Sprache an
    • Klaro bietet Übersetzungen an

    Während die anderen Initiativen hauptsächlich administrative oder bildungsbezogene Inhalte zugänglich machen, schließt Isie News eine andere Lücke: den aktuellen Nachrichtenbetrieb. Menschen mit Lernschwierigkeiten sollen nicht nur ihre Steuererklärung verstehen können – sie sollen auch wissen, was in der Welt und in Luxemburg passiert.


    Quellen:

  • Gebärdensprachvideos: Bewährte Praktiken für die Umsetzung

    Gebärdensprachvideos: Bewährte Praktiken für die Umsetzung

    Viele gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen benutzen Gebärdensprache als Muttersprache. Manche von ihnen können Schriftsprache nicht gut lesen: Schriftliche Informationen oder Untertitel reichen deshalb nicht aus, um allen betroffenen Personen Barrierefreiheit zu bieten. Zusätzliche Informationen in Gebärdensprache sind dann sinnvoll. Ein Gebärdensprachvideo muss jedoch bestimmte Regeln erfüllen, um wirklich nützlich zu sein: Beleuchtung, Bildausschnitt, Positionierung der gebärdenden Person. Dieser Artikel stellt diese bewährten Praktiken vor.

    Eine Ergänzung zu Untertiteln, kein Ersatz

    Nicht alle gehörlosen Menschen beherrschen Gebärdensprache. Sie sollte in einem Video daher keinesfalls Untertitel und/oder Transkripte ersetzen, sondern sie ergänzen. Das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.6 („Gebärdensprache, vorab aufgezeichnet“) empfiehlt entsprechend eine Gebärdensprachverdolmetschung für jeden vorab aufgezeichneten Audioinhalt, als Ergänzung zu den Untertiteln. Mehr Informationen zur Gebärdensprache finden Sie in unserem Artikel zu diesem Thema.

    Wie wird die gebärdende Person eingeblendet?

    Es gibt zwei gängige Methoden, die gebärdende Person einzublenden:

    • Die Film-in-Film-Methode: Das Originalvideo wird verkleinert angezeigt, die gebärdende Person erscheint rechts daneben. Diese Methode erfordert einen Greenscreen und wird nicht von jeder Videosoftware unterstützt.
    • Das Einblenden unten rechts im Originalvideo: Die Person wird kleiner dargestellt, was die Erkennung der Gebärden erschweren kann und einen kleinen Teil des Originalvideos verdeckt.

    Fünf Kriterien für ein gelungenes Gebärdensprachvideo

    • Wichtige Inhalte nicht verdecken: Die Person befindet sich üblicherweise unten rechts im Video.
    • Einen Umschaltknopf einbauen, falls der Mediaplayer dies erlaubt, um das Video mit oder ohne Gebärdensprache anzusehen.
    • Kontrastreiche Farben und gute Beleuchtung: Kleidung und Hintergrund sollten einfarbig sein und zur Hautfarbe kontrastieren, damit Hände und Gesicht gut sichtbar sind.
    • Die gebärdende Person groß genug abbilden, damit Bewegungen auch auf kleinen Bildschirmen klar erkennbar sind.
    • Den gesamten Gebärdenraum berücksichtigen, der vom Kopf bis zur Hüfte und von einer Körperseite zur anderen reicht: alle Bewegungen müssen erkennbar sein.
  • Barrierefreie Bebilderung: Welche Bildarten und wie einsetzen?

    Barrierefreie Bebilderung: Welche Bildarten und wie einsetzen?

    Lesen fällt manchen Menschen schwer. Bilder können dabei helfen, Informationen leichter zu verarbeiten und einen Text besser zu verstehen. Fotos, Zeichnungen, Piktogramme, Emojis oder Diagramme haben jeweils eine unterschiedliche Funktion und passen zu unterschiedlichen Zielen. Ein falsch gewähltes oder schlecht eingebundenes Bild kann aber auch Verwirrung stiften. Dieser Artikel erklärt die verschiedenen Bildarten, wie man sie wirkungsvoll in einem Text einsetzt und warum Alternativtexte in digitalen Medien unverzichtbar bleiben.

    Alternativtext als durchgängiges Prinzip

    In digitalen Medien sollten Bilder und Grafiken mit einem Text beschrieben werden, sofern sie nicht rein dekorativ sind. Dieser sogenannte Alternativtext hilft Menschen, die Bildinhalte nicht oder nur unzureichend erkennen können, ein Screenreader liest ihn vor. Wichtig, auch dekorative Bilder müssen als solche gekennzeichnet werden. Ein Bild ist dekorativ, wenn es keine zusätzlichen Informationen liefert, die für das Verständnis des Textes notwendig sind. Dieses Prinzip entspricht dem WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 („Nicht-Text-Inhalt“), das ein textliches Äquivalent für jeden informationstragenden Nicht-Text-Inhalt verlangt.

    Fünf Bildarten, fünf Funktionen

    Welche Bildart genutzt wird, hängt von Zweck und Zielgruppe ab. Zum Beispiel sollten für Erwachsene keine Kinderzeichnungen verwendet werden.

    • Fotos stellen etwas realistisch dar: Alltagssituationen, Körperteile, Personen, Emotionen, Gegenstände und Orte.
    • Zeichnungen erklären Abläufe, zum Beispiel Gebrauchsanweisungen oder Anleitungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales oder Umwelt.
    • Diagramme helfen, komplexe Informationen darzustellen, vorausgesetzt, es gibt ausreichenden Kontrast und eine klare Legende.
    • Piktogramme sind einfache Symbole für ein Objekt, ein Konzept oder eine Situation. Mit Text sind sie leichter verständlich; ihre Bedeutung muss aber zuvor erlernt werden.
    • Emojis stellen Gefühle oder eine Atmosphäre dar und können eine Empfehlung ausdrücken.

    Bewährte Praktiken beim Einsatz von Bildern

    • In einem Dokument sollte immer dasselbe Bild für denselben Gegenstand verwendet werden.
    • Der Zusammenhang zwischen Text und Bild muss klar sein: das Bild soll nah am zugehörigen Text stehen, ohne ihn zu verdecken.
    • Wichtige Elemente können hervorgehoben werden, zum Beispiel durch Vergrößerung oder das Umkreisen eines Details.
    • Bilder sollen eine klare Nachricht vermitteln, leicht verständlich und farbig sein, mit gut erkennbaren Motiven, ruhigen Hintergründen und deutlichen Kontrasten. Unnötige Details vermeiden.

    Gut zu wissen

    Ein Bild kann je nach Alter, Herkunft und sozialem Hintergrund der Zielgruppe unterschiedlich interpretiert werden. Deshalb sollte der Bezug zum Text immer klar sein.

  • Untertitel: Bewährte Praktiken für barrierefreie Videos

    Untertitel: Bewährte Praktiken für barrierefreie Videos

    Gute Untertitel geben wieder, was in einem Video gesagt wird, aber nicht nur das. Sie erleichtern das Verständnis, wenn die sprechende Person einen starken Dialekt oder Sprechschwierigkeiten hat, und ermöglichen Menschen mit Hörbeeinträchtigung, das Video durch Mitlesen zu verstehen. Über das gesprochene Wort hinaus kennzeichnen gute Untertitel auch, wer gerade spricht, weisen auf Hintergrundgeräusche und Musik hin, oder drücken Emotionen aus. Damit Untertitel wirklich barrierefrei sind, müssen Textmenge, Standzeit, Schriftart und Einstellungen gut durchdacht sein. Dieser Artikel erklärt die Kriterien, die dabei zu beachten sind.

    Empfehlungen statt festgesetzter Normen

    Für Untertitel gibt es Empfehlungen, aber keine festgesetzten internationalen Normen. Die Empfehlungen in diesem Artikel richten sich vorrangig an das luxemburgische Publikum. Für öffentliche Stellen und Medienanbieter legt die europäische Norm EN 301 549 jedoch verbindliche Anforderungen fest, die Untertitel erfüllen müssen.

    Wem nützen Untertitel?

    Untertitel erleichtern das Verständnis, wenn die sprechende Person einen starken Dialekt oder Probleme beim Sprechen hat. Menschen mit Hörbeeinträchtigungen können das Video verstehen, weil sie das Gesprochene mitlesen können. Außerdem können Untertitel zusätzliche Informationen vermitteln, die über das gesprochene Wort hinausgehen: die Kennzeichnung der sprechenden Person, Hinweise auf Hintergrundgeräusche und Musik, oder der Ausdruck von Emotionen. Sie nützen auch Menschen, die die in einem Video gesprochene Sprache gerade lernen, sowie allen, die ein Video ohne Ton ansehen, etwa mangels Kopfhörer oder an einem lauten Ort.

    Welche Arten von Untertiteln gibt es?

    Man unterscheidet grundsätzlich drei Arten von Untertiteln. Closed Captions lassen sich von der zuschauenden Person ein- und ausschalten, sodass jede und jeder selbst entscheiden kann. Open Captions sind fest in das Bild eingebrannt und daher immer sichtbar; sie sind nützlich auf Plattformen, die noch keine schaltbaren Untertitel anbieten, wie Instagram. Live-Untertitel werden automatisch in Echtzeit erzeugt, etwa bei einer Live-Übertragung; ihre Qualität ist in der Regel schlechter als bei vorab erstellten Untertiteln.

    Drei Kriterien für wirksame Untertitel

    Einstellungen und Positionierung

    Ein barrierefreies Video sollte die Möglichkeit bieten, Untertitel ein- und auszuschalten, da sie für manche Menschen störend sein können. Untertitel sollten immer am unteren Bildschirmrand stehen, damit sie keine wichtigen Informationen verdecken.

    Schrift und Kontrast

    Untertitel müssen auch auf kleinen Bildschirmen lesbar sein, mit einer höheren Schriftgröße als gewöhnlich. Wie bei barrierefreien Dokumenten werden serifenlose Schriften (Arial, Verdana, Tahoma) empfohlen. Der Kontrast zwischen Untertitelfarbe und Hintergrund sollte möglichst stark sein; ein durchscheinender Balken am unteren Bildschirmrand kann diesen Kontrast sicherstellen, ohne das Video zu verdecken.

    Textmenge und Lesezeit

    Eine Textzeile sollte höchstens 30 bis 37 Zeichen umfassen, nicht mehr als zwei Zeilen gleichzeitig. Für eine Sekunde Lesezeit werden 13 bis 15 Zeichen berechnet, also etwa 2,5 bis 3 Sekunden für 37 Zeichen. Die Standzeit kann länger sein, sollte aber 6 bis 8 Sekunden nicht überschreiten, eine längere Standzeit ist sinnvoll bei Videos für Kinder oder mit vielen Schnitten. Animierter Text sollte sich immer in Leserichtung bewegen. Die Untertitel-Richtlinien der BBC, die in der audiovisuellen Branche weit verbreitet sind, legen sehr ähnliche Werte fest: höchstens 37 Zeichen pro Zeile und eine Referenz-Lesegeschwindigkeit von etwa 160 bis 180 Wörtern pro Minute.

    Wie erstellt man Untertitel?

    Dank automatischer Spracherkennung lassen sich Untertitel heute schnell erstellen. Werkzeuge wie Whisper, etwa über die App MacWhisper, transkribieren den Ton lokal auf dem Gerät, ohne die Daten online zu verarbeiten. Auch YouTube Studio und die Meta Business Suite bieten eine automatische Transkription an, selbst wenn das Video nicht auf diesen Plattformen veröffentlicht wird, und ermöglichen den Export im Format .srt, dem gängigsten Untertitel-Dateiformat. Unabhängig vom verwendeten Werkzeug enthält die automatische Transkription fast immer Erkennungsfehler sowie Fehler bei Groß- und Kleinschreibung oder Interpunktion: Sie muss vor der Veröffentlichung immer überprüft und korrigiert werden.

    Quellen

  • 37 Angebote „Tourismus & Kultur für alle“ in Leichter Sprache

    37 Angebote „Tourismus & Kultur für alle“ in Leichter Sprache

    Der Syndicat Intercommunal Kanton Réiden stellt einen neuen Ordner vor: „Tourismus & Kultur für alle“ – ein Projekt, das die Region noch zugänglicher machen soll.

    Der Ordner umfasst 37 verschiedene Angebote, die in sechs Kategorien unterteilt sind: geführte Besichtigungen, Wanderwege, sportliche Aktivitäten, Gastronomie, Unterkünfte sowie kulturelle Veranstaltungen.

    Ein zentrales Ziel ist die Förderung der Inklusion. Insbesondere Menschen mit geistiger Beeinträchtigung sollen besseren Zugang zu touristischen und kulturellen Angeboten erhalten. Gleichzeitig werden Fachleute und die Öffentlichkeit für diese Bedürfnisse sensibilisiert.

    Das Projekt wurde gemeinsam mit regionalen Partnern entwickelt und bietet eine praktische Orientierungshilfe für Einheimische und Besucher.

  • Barrierefreie Websites: Für wen und wie gestaltet man sie?

    Barrierefreie Websites: Für wen und wie gestaltet man sie?

    Das Internet ist heute ein unverzichtbares Werkzeug, um sich zu informieren, Behördengänge zu erledigen, einzukaufen, zu kommunizieren oder Medien zu nutzen. Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass alle Menschen darin navigieren, ihren Inhalt verstehen und ihre Funktionen nutzen können, unabhängig von einer möglichen Behinderung oder besonderen Bedürfnissen. Das betrifft sowohl blinde oder sehbehinderte Menschen als auch Personen, die andere Geräte als Tastatur und Maus nutzen, oder die ein automatisches Übersetzungstool brauchen. Die Barrierefreiheit einer Website beruht sowohl auf technischen Kriterien als auch auf der Qualität ihres Inhalts. Dieser Artikel erklärt, welche Normen in Luxemburg gelten und was eine Website konkret barrierefrei macht.

    Die Referenznormen: WCAG und RAWeb

    Die internationale Referenznorm für die Barrierefreiheit von Websites sind die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) des W3C. Die Version WCAG 2.2 von 2023 wurde 2025 als Norm ISO/IEC 40500:2025 anerkannt und gliedert die Barrierefreiheit nach vier Grundprinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Luxemburg hat mit dem RAWeb ein eigenes Referenzdokument entwickelt, das die Kriterien des französischen RGAA sowie zusätzliche Kriterien übernimmt, insgesamt 136 Prüfkriterien, die die gesamte europäische Norm EN 301 549 abdecken. Das RAWeb kann genutzt werden, um die Barrierefreiheit einer Website zu überprüfen und ihre Gestaltung zu leiten.

    Wem nützt eine barrierefreie Website?

    Allen. Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass jeder sie nutzen kann, egal ob mit einem Computer oder einem anderen Gerät. Sie muss auch von Personen genutzt werden können, die spezielle Programme oder angepasste Geräte für die Computernutzung brauchen. Barrierefreiheit ist besonders wichtig für:

    • Personen, die ein anderes Gerät als Tastatur und Maus benutzen, um einen Computer zu bedienen;
    • sehbehinderte oder blinde Personen;
    • Personen, die ein automatisches Übersetzungstool brauchen, um Websites zu lesen.

    Die vier Säulen einer barrierefreien Website

    Technische Kompatibilität

    Die Website muss mit verschiedenen Browsern und Hilfsmitteln funktionieren, wie Bildschirmlesegeräten oder Vergrößerungssoftware.

    Gut dargestellte Informationen

    Alle Inhalte müssen leicht wahrnehmbar sein: lesbare Texte, ausreichende Farbkontraste, Beschreibungen für informationstragende Bilder, Untertitel für Videos.

    Vorhersehbare Funktionsweise

    Die Website muss sich logisch verhalten: Schaltflächen und Links tun das, was man erwartet, und bei einem Fehler hilft die Website, ihn zu beheben.

    Einfache und klare Navigation

    Besucherinnen und Besucher müssen sich leicht bewegen können: gut organisierte Menüs, Links, die erklären, wohin sie führen, und alle Funktionen nur mit der Tastatur nutzbar. Vage Formulierungen wie „hier klicken“ oder „mehr erfahren“ sollten vermieden werden, da sie Personen, die mit einem Screenreader von Link zu Link springen, keine Orientierung bieten.

    Wie lässt sich die Barrierefreiheit einer Website schnell einschätzen?

    Auch ohne technisches Fachwissen lässt sich bereits ein erster Eindruck gewinnen. Ein paar einfache Prüfungen genügen: Lassen sich alle Links und Schaltflächen allein mit der Tastatur erreichen, ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ausreichend, lassen sich bewegte Elemente stoppen, bleibt ein Video auch ohne Ton verständlich, und ist die Seite mit einer logischen Überschriftenstruktur aufgebaut. Wird dabei ein Problem festgestellt, zeigt das eine Lücke, die behoben werden sollte. Für eine vollständige Bewertung liefert ein Audit durch Fachleute eine genaue Übersicht aller Abweichungen und die Grundlage für einen schrittweisen Aktionsplan.

  • Der gesetzliche Rahmen der Barrierefreiheit in Luxemburg

    Der gesetzliche Rahmen der Barrierefreiheit in Luxemburg

    In Luxemburg regeln drei wichtige Gesetze die Barrierefreiheit. Sie betreffen alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens: Infrastrukturen, öffentliche digitale Dienste und seit 2025 auch Produkte und Dienstleistungen des privaten Sektors. Zusammen zeigen sie das Engagement des Landes für die Inklusion aller Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von Menschen mit Behinderungen. Dieser Artikel stellt die überwachenden Stellen, die verfügbaren praktischen Hilfsmittel und die drei Gesetze im Detail vor.

    Eine von der Zivilgesellschaft getragene Dynamik

    Diese Gesetze ermöglichen einen ganzheitlichen Ansatz: Barrierefreiheit wird schrittweise zum Standard in allen Lebensbereichen. Dieser Prozess wird von verschiedenen Organisationen unterstützt, die gemeinsam die nationale Expertise darstellen, wie Info-Handicap, das nationale Informations- und Begegnungszentrum für Menschen mit Behinderungen, das seit 1993 mehr als 60 Vereine bündelt und unter anderem das Konzept „Design for All“ fördert. Ziel ist, dass alle Menschen in Luxemburg selbstständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, unabhängig von ihrer persönlichen Situation.

    Drei Gesetze, ein gemeinsames Ziel: Inklusion

    Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen: Gesetz vom 8. März 2023

    Dieses Gesetz setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um und erweitert die Verpflichtungen auf den privaten Sektor. Es ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Betroffen sind unter anderem elektronische Kommunikationsdienste, audiovisuelle Plattformen, Bankdienstleistungen, der elektronische Handel, der Personenverkehr sowie digitale Bücher. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro) sind von bestimmten Pflichten ausgenommen.

    Das Office de la surveillance de l’accessibilité des produits et services (OSAPS) überwacht die Umsetzung dieses Gesetzes. Bei Verstößen drohen verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Sanktionen von bis zu 500.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1 Million Euro. Die Höhe der Strafe richtet sich nach Umfang und Schwere des Verstoßes.

    Digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich: Gesetz vom 28. Mai 2019

    Dieses Gesetz setzt die europäische Richtlinie 2016/2102 um. Es betrifft die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Apps öffentlicher Einrichtungen: der Staat, die Gemeinden sowie manche Organisationen, die im öffentlichen Interesse arbeiten und öffentlich finanziert werden. Websites müssen seit September 2020 barrierefrei sein, mobile Apps seit Juni 2021. Der Service Information et Presse (SIP, Staatsministerium) überwacht die Umsetzung und bearbeitet Beschwerden.

    Barrierefreiheit von Infrastrukturen: Gesetz vom 7. Januar 2022

    Dieses Gesetz regelt die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Wegen und gemeinschaftlichen Wohngebäuden. Dazu gehören Geschäfte, Restaurants, Verwaltungen, freie Berufe und Beherbergungsbetriebe. Wichtige Anforderungen sind barrierefreie Eingänge, Empfangsbereiche, Verkehrswege, Sanitäranlagen und eine geeignete Beschilderung. Bestehende öffentlich zugängliche Orte müssen bis zum 1. Januar 2032 barrierefrei sein.

    RAWeb, RAAM, RAPDF: Referenzrahmen für die Praxis

    Das Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit sowie das Gesetz zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549. Luxemburg hat Referenzrahmen entwickelt, um die Umsetzung zu erleichtern:

    • Der RAPDF gilt für PDF-Dokumente mit 46 Prüfkriterien;
    • Der RAAM gilt für mobile Anwendungen mit 107 Prüfkriterien;
    • Der RAWeb gilt für Websites und enthält 136 Prüfkriterien.

    Diese Referenzrahmen helfen Organisationen, die europäische Norm einfacher umzusetzen. Sie ersparen die direkte Arbeit mit komplexen Gesetzestexten und enthalten genaue Tests, klare Methoden und konkrete Techniken (HTML, CSS, JavaScript). Der vollständige Text der europäischen Richtlinie 2016/2102, die die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit des öffentlichen Sektors in der gesamten Europäischen Union begründet, ist auf dem EUR-Lex-Portal einsehbar.

  • Schriftdolmetschen: Echtzeit-Untertitelung für gehörlose und schwerhörige Menschen

    Schriftdolmetschen: Echtzeit-Untertitelung für gehörlose und schwerhörige Menschen

    Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung ist mündliche Kommunikation oft eine Herausforderung, in Vorlesungen, bei Gesprächen am Arbeitsplatz, beim Arztbesuch oder auf öffentlichen Veranstaltungen. Schriftdolmetschen, auch Echtzeit-Untertitelung genannt, löst dieses Problem: Das Gesprochene wird live in geschriebenen Text übertragen. Dieser Artikel erklärt, wie es funktioniert, wo es eingesetzt wird und wie Sie es in Luxemburg organisieren.

    Schweigepflicht und Ergänzungsfunktion

    Schriftdolmetschende unterliegen der Schweigepflicht. Schriftdolmetschen ergänzt sinnvoll andere Barrierefreiheitslösungen wie vorab erstellte Untertitel oder Gebärdensprache, im Sinne des Zwei-Sinne-Prinzips. Das englischsprachige Äquivalent, die Communication Access Realtime Translation (CART), wird in den USA offiziell als eigenständige Barrierefreiheits-Maßnahme für gehörlose und schwerhörige Menschen anerkannt.

    Wie organisieren Sie Schriftdolmetschen in Luxemburg?

    Melden Sie sich bei der Hörgeschädigten Beratung SmH (hoergeschaedigt.lu), um Schriftdolmetschen zu organisieren. Für eine gute Zusammenarbeit sollten Sie im Voraus alle wichtigen Unterlagen bereitstellen: Ablaufpläne, Fachbegriffe, Präsentationen und die Namen der Teilnehmenden. Sorgen Sie außerdem für gute Arbeitsbedingungen: einen Tisch mit Stuhl ohne Armlehne, einen Stromanschluss, gutes Licht und gute Akustik. Da die Arbeit sehr anstrengend ist, werden bei Einsätzen über einer Stunde mindestens zwei Schriftdolmetschende gebraucht, die sich abwechseln.

    Vielfältige Einsatzorte, vor Ort oder auf Distanz

    Schriftdolmetschen kann in vielen Bereichen genutzt werden: im Gesundheitsbereich (beim Arztbesuch, im Krankenhaus), am Arbeitsplatz, in Schule und Ausbildung, bei Behörden, vor Gericht und bei der Polizei, in Gottesdiensten, bei Vereinsaktivitäten, privaten Feiern wie Hochzeiten sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen.

    Es funktioniert vor Ort und auf Distanz. Beim Präsenz-Schriftdolmetschen sitzen die Dolmetschenden direkt neben dem Kunden, abseits im Raum oder in einem Nebenraum; sind sie nicht im selben Raum, ist eine Tonübertragung (zum Beispiel über eine FM-Anlage) nötig. Schriftdolmetschen auf Distanz, Onlinedolmetschen, erfordert eine Tonübertragung über ein Videokonferenz-Tool.

    Drei Methoden des Schriftdolmetschens

    Schriftdolmetschende bereiten sich vor jedem Einsatz vor: Sie machen sich mit dem Thema und dem Fachvokabular vertraut und erstellen Kürzel, etwa für Namen von Personen und Institutionen. In Luxemburg und Deutschland kommen vor allem drei Methoden zum Einsatz, die miteinander kombiniert werden können:

    • Schriftdolmetschen mit Spracherkennung (Respeaking): Das Gehörte wird in ein auf die eigene Stimme trainiertes Spracherkennungssystem nachgesprochen, das die Sprache fast zeitgleich in Text umwandelt; Korrekturen erfolgen direkt über die Tastatur.
    • Die computergestützte Maschinen-Stenografie: Auf einer speziellen Steno-Tastatur können mehrere Tasten gleichzeitig gedrückt werden, ähnlich wie beim Klavierspielen, wodurch ganze Silben oder Wörter auf einmal geschrieben werden können.
    • Die konventionelle Methode: Eine normale Computertastatur wird genutzt, um das Gesprochene mitzutippen. Bei zu hoher Sprechgeschwindigkeit wird zusammengefasst.

    Je nach Situation arbeiten Schriftdolmetschende mit einer speziellen Mikrofonmaske (Stenomaske) im selben Raum, oder mit Headset in einem Nebenraum bzw. einer Dolmetschkabine.

    Ein Dienst der schriftlichen Echtzeit-Übertragung

    Schriftdolmetschen ist eine Form des Dolmetschens, die speziell für gehörlose, schwerhörige und ertaubte Menschen entwickelt wurde. Akustische Informationen werden live in Schriftform übertragen: das gesprochene Wort, aber auch nonverbale Äußerungen und Geräusche (wie Lachen und Beifall), Ironie und Sprecherwechsel. Die Person mit Hörbeeinträchtigung liest den Text auf einem Bildschirm, einem Tablet oder einer Leinwand mit.

    Das Angebot hilft vor allem Menschen, die lautsprachlich kommunizieren und wenig oder keine Gebärdensprache kennen. Der Vorteil gegenüber einer Aufzeichnung oder nachträglichen Zusammenfassung: Betroffene können in Echtzeit mitlesen, Fragen stellen und aktiv am Gespräch teilnehmen.

    Quellen

  • Leichte Sprache: Regeln und Akteure in Luxemburg

    Leichte Sprache: Regeln und Akteure in Luxemburg

    Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Variante einer Sprache, geschaffen als Mittel zur kommunikativen Teilhabe, um Menschen mit Lernschwierigkeiten die Teilhabe an Informationen zu ermöglichen. Sie ist keine natürliche Sprache, sondern eine künstlich geschaffene und stark regulierte Sprache, deren Entwicklung in Europa vor allem von der Interessenvertretung Inclusion Europe vorangetrieben wurde. In Luxemburg gibt es mehrere Stellen, die Texte in Leichter Sprache erstellen und prüfen. Dieser Artikel stellt die wichtigsten Regeln und die luxemburgischen Akteure vor.

    Leichte Sprache immer bevorzugen, auch ohne Prüfung

    Kann eine Prüfung durch eine Prüfgruppe nicht stattfinden, sollten Texte trotzdem in Leichter Sprache verfasst werden, so wird der größtmögliche Zugang zu Informationen gewährleistet.

    Wer prüft Texte in Leichter Sprache in Luxemburg?

    Um das Verständnis zu sichern, wird eine Prüfung durch eine Prüfgruppe aus Menschen mit Lernschwierigkeiten empfohlen. Ein geprüfter Text kann das Logo von Inclusion Europe für Leichte Sprache tragen. In Luxemburg gibt es derzeit:

    • das Atelier isie der APEMH, das Texte in Deutsch, Französisch und Englisch prüft;
    • die Prüfgruppe Op der Schock, spezialisiert auf Tourismus;
    • den Service Leichte Sprache des Centre pour le développement intellectuel (CC-CDI), ausschließlich für den schulischen Bereich.

    Der Dienst Klaro der APEMH bietet zudem Beratung und Fortbildungen in Leichter Sprache für alle Interessierten an.

    Drei Kategorien von Regeln

    Texte in Leichter Sprache sind inhaltlich kürzer als Standardtexte, da eine Informationsauswahl für Menschen mit geringerer Aufmerksamkeitsspanne notwendig ist.

    Layout

    • Serifenlose Schrift, Zeilenabstand 1,5, linksbündiger Text.
    • Ein Satz pro Zeile; Bilder und Piktogramme zur Unterstützung des Verständnisses.

    Satzbau

    • Kurze Sätze mit 8 bis 10 Wörtern, eine Information pro Satz, Subjekt-Verb-Objekt-Struktur.
    • Aktive und positive Formulierungen statt Passiv oder Verneinung.

    Wortschatz

    • Einfache Wörter, gleiche Wörter für gleiche Dinge; Fachbegriffe erklären.
    • Abkürzungen, Metaphern und Akronyme vermeiden.
    • Zahlen und Daten einfach darstellen („3 Bücher“ statt „drei Bücher“).

    Ursprung und Anerkennung der Leichten Sprache

    Das Konzept der Leichten Sprache existiert für verschiedene Sprachen: „FALC“ für den französischsprachigen Raum, „Easy-to-Read“ für den englischsprachigen Raum. Die Interessenvertretung Inclusion Europe, die sich europaweit für die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzt, hat die Entwicklung der Leichten Sprache in Europa maßgeblich vorangetrieben und ein Regelwerk mit dem Titel „Information for all“ (2010) erarbeitet. Seit 2014 wird Leichte Sprache auch sprachwissenschaftlich untersucht. Für die deutsche Leichte Sprache gibt es zudem die Norm DIN SPEC 33429.