Barrierefreiheit in Luxembourg

Gebärdensprachvideos: Bewährte Praktiken für die Umsetzung

Viele gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen benutzen Gebärdensprache als Muttersprache. Manche von ihnen können Schriftsprache nicht gut lesen: Schriftliche Informationen oder Untertitel reichen deshalb nicht aus, um allen betroffenen Personen Barrierefreiheit zu bieten. Zusätzliche Informationen in Gebärdensprache sind dann sinnvoll. Ein Gebärdensprachvideo muss jedoch bestimmte Regeln erfüllen, um wirklich nützlich zu sein: Beleuchtung, Bildausschnitt, Positionierung der gebärdenden Person. Dieser Artikel stellt diese bewährten Praktiken vor.

Eine Ergänzung zu Untertiteln, kein Ersatz

Nicht alle gehörlosen Menschen beherrschen Gebärdensprache. Sie sollte in einem Video daher keinesfalls Untertitel und/oder Transkripte ersetzen, sondern sie ergänzen. Das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.6 („Gebärdensprache, vorab aufgezeichnet“) empfiehlt entsprechend eine Gebärdensprachverdolmetschung für jeden vorab aufgezeichneten Audioinhalt, als Ergänzung zu den Untertiteln. Mehr Informationen zur Gebärdensprache finden Sie in unserem Artikel zu diesem Thema.

Wie wird die gebärdende Person eingeblendet?

Es gibt zwei gängige Methoden, die gebärdende Person einzublenden:

  • Die Film-in-Film-Methode: Das Originalvideo wird verkleinert angezeigt, die gebärdende Person erscheint rechts daneben. Diese Methode erfordert einen Greenscreen und wird nicht von jeder Videosoftware unterstützt.
  • Das Einblenden unten rechts im Originalvideo: Die Person wird kleiner dargestellt, was die Erkennung der Gebärden erschweren kann und einen kleinen Teil des Originalvideos verdeckt.

Fünf Kriterien für ein gelungenes Gebärdensprachvideo

  • Wichtige Inhalte nicht verdecken: Die Person befindet sich üblicherweise unten rechts im Video.
  • Einen Umschaltknopf einbauen, falls der Mediaplayer dies erlaubt, um das Video mit oder ohne Gebärdensprache anzusehen.
  • Kontrastreiche Farben und gute Beleuchtung: Kleidung und Hintergrund sollten einfarbig sein und zur Hautfarbe kontrastieren, damit Hände und Gesicht gut sichtbar sind.
  • Die gebärdende Person groß genug abbilden, damit Bewegungen auch auf kleinen Bildschirmen klar erkennbar sind.
  • Den gesamten Gebärdenraum berücksichtigen, der vom Kopf bis zur Hüfte und von einer Körperseite zur anderen reicht: alle Bewegungen müssen erkennbar sein.

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