Barrierefreiheit in Luxembourg

Audiodeskription: Wie Filme und Videos für sehbeeinträchtigte Menschen zugänglich werden

Bei einer Audiodeskription wird mündlich beschrieben, was in einem Film, Video oder bei einer Live-Veranstaltung visuell zu sehen ist. So können auch sehbeeinträchtigte und blinde Menschen den Inhalt verstehen. Die Beschreibungen werden dabei in die Pausen der Tonspur eingefügt, zwischen den Dialogen, damit wichtige Geräusche der Handlung nicht überlagert werden. In Luxemburg und in der gesamten Europäischen Union müssen Anbieter audiovisueller Mediendienste die Barrierefreiheit ihrer Programme heute kontinuierlich verbessern. Audiodeskription gehört ebenfalls dazu. Dieser Artikel erklärt daher, wie eine Audiodeskription entsteht und welche Regeln für ihre Erstellung gelten. Außerdem zeigt er, wie Sie sie für Ihre eigenen Inhalte umsetzen lassen können.

Das Bild in Worte fassen

Bei einer Audiodeskription wird mit Worten beschrieben, was das Publikum sehen kann. So bekommen Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung die visuellen Eindrücke eines Films oder einer Veranstaltung erklärt. Audiodeskriptionen gibt es für Filme und Videos sowie für Live-Veranstaltungen. Die Live-Audiodeskription (Live-AD) beschreibt dabei spontan, was gerade passiert, zum Beispiel bei einem Theaterstück, Konzert, Sportereignis oder einer Konferenz.

In diesem Artikel geht es um Audiodeskriptionen für Filme und Videos. Dabei werden wichtige visuelle Elemente mit Worten beschrieben und in die dialog- und tonfreien Sequenzen des Films eingefügt. Das Ergebnis ist ein Film zum Anhören, deshalb auch „Hörfilm“ genannt.

Ein Recht mit internationaler und europäischer Grundlage

Das Recht auf Zugang zu Kultur, Freizeit und Medien für Menschen mit Behinderung ist in der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 verankert. Artikel 30 verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit audiovisuelle und kulturelle Werke in barrierefreien Formaten zugänglich sind. Dazu zählt auch die Audiodeskription.

Seit März 2021 gilt in Luxemburg ein Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Dieses führt neue Barrierefreiheits-Pflichten für Anbieter von Fernseh- und Video-on-Demand-Diensten mit Sitz in Luxemburg ein. Die Autorité luxembourgeoise indépendante de l’audiovisuel (ALIA) fordert diese Anbieter deshalb zum Handeln auf. Sie sollen die Barrierefreiheit ihrer Programme für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung kontinuierlich und schrittweise verbessern. Konkret müssen die Anbieter dazu entsprechende Aktionspläne erstellen. Außerdem legen sie der ALIA alle drei Jahre einen Bericht über deren Umsetzung vor. Audiodeskription und Untertitelung zählen zu den betroffenen Maßnahmen.

Vom Skript zur Studioaufnahme

Die Beschreibung muss in die Dialoglücken des Originaltons passen und darf handlungsrelevante Geräusche und Soundeffekte nicht überlagern. Deshalb wird eine AD als sogenannter „timed text“ erstellt: Der AD-Text ist zeitlich auf den Film abgestimmt.

Hierzu muss ein präzises AD-Skript erstellt werden. Der Hörfilm-Autor oder die Autorin ermittelt zunächst dialog- und soundfreie Sequenzen des Films und definiert diese anhand von Timecodes. Anschließend textet er oder sie für jede Sequenz eine treffende Beschreibung. Soundfreie Sequenzen dauern meist nur wenige Sekunden. Deshalb beschreibt die AD vorrangig jene bildlichen Informationen, die für das Verständnis des Films zwingend nötig sind. Das Skript wird anschließend von einem Redakteur oder einer Redakteurin sprachlich und inhaltlich geprüft.

Im Anschluss folgt die Sprachaufnahme. In einem Tonstudio spricht ein professioneller Sprecher oder eine Sprecherin die AD ein, unter der tontechnischen Leitung eines Sounddesigners. Dabei achtet ein Hörfilmredakteur auf die korrekte Aussprache von Namen, die richtige Betonung und die Einhaltung des Skripts. Der Sounddesigner erstellt schließlich einen Audio-Mix aus der eingesprochenen AD und dem Originalton. Die finale Fassung wird als separate Audiospur veröffentlicht, die über den Medienplayer oder eine App aktiviert werden kann.

Die AD-Regeln: neutral, präzise, vollständig

Über die Jahre haben sich in Europa länderspezifische Richtlinien zum Texten von Audiodeskriptionen entwickelt. Für den deutschen Sprachraum haben die öffentlich-rechtlichen Sender Deutschlands, Österreichs und der Schweiz 2015 einheitliche Leitlinien veröffentlicht. Hier eine Übersicht einiger dieser AD-Regeln:

  • Die AD antwortet auf die Fragen „Wer, wo, was, wann?“
  • Die AD beschreibt das „Wie“: Merkmale von Personen zu Beginn des Films, etwa Haar- und Hautfarbe, Alter oder Kleidung. Ebenso beschreibt sie handlungsrelevante Schauplätze und Gegenstände, zum Beispiel Stil, Einrichtung und Farben.
  • Die AD ist neutral formuliert; sie erklärt, bewertet und interpretiert nicht
  • Der Ursprung uneindeutiger Geräusche wird beschrieben

Audiodeskription in Auftrag geben – und von Anfang an mitdenken

Eine professionelle Audiodeskription für einen Film oder ein Video zu erstellen, ist eine Expertentätigkeit. Dafür braucht es Fachleute aus Textproduktion, Redaktion, Einsprechen und Sounddesign. Einige Medienproduktionsfirmen haben sich auf das Erstellen von Audiodeskriptionen spezialisiert. Wir raten Ihnen daher, die Audiodeskription für Ihren Film oder Ihr Video bei einem spezialisierten Anbieter in Auftrag zu geben. So vermeiden Sie, sie selbst improvisieren zu müssen.

Sie sind gerade dabei, ein Skript für Ihren Imagefilm zu erstellen? Möchten Sie diesen auch für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen barrierefrei gestalten? Dann denken Sie die Audiodeskription von Anfang an mit. Gestalten Sie den Originalton bzw. das Voiceover so, dass er Beschreibungen inhaltsrelevanter Bilder direkt enthält. So müssen Sie nachträglich keine kosten- und zeitintensive Audiodeskription in Auftrag geben.

Quellen