Barrierefreiheit in Luxembourg

Das Zwei-Sinne-Prinzip: Warum Informationen über mindestens zwei Sinne zugänglich sein sollten

Das Zwei-Sinne-Prinzip, auch Mehr-Sinne-Prinzip oder Prinzip der sensorischen Redundanz genannt, ist eine der Grundregeln barrierefreier Kommunikation. Es besagt, dass eine Information über mindestens zwei verschiedene Sinneskanäle (Sehen, Hören, Tasten) zugänglich sein sollte, damit auch Menschen, die nicht gut hören oder sehen, sie wahrnehmen können. Eine Ampel mit akustischem Signal, ein Video mit Untertiteln, ein Alarm mit zusätzlichem Blinklicht: Dieses Prinzip begegnet uns überall – von der Beschilderung im öffentlichen Raum bis zu digitalen Inhalten. Es ist sogar im luxemburgischen Recht zur Barrierefreiheit öffentlicher Orte verankert. Wir erklären hier, was dieses Prinzip bedeutet und wie es konkret umgesetzt wird.

Das Zwei-Sinne-Prinzip: eine Information über mindestens zwei Kanäle

Das Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiger Grundsatz für die barrierefreie Kommunikation, auch Mehr-Sinne-Prinzip genannt. Nach diesem Prinzip sollten Informationen über mindestens zwei Kommunikationswege zugänglich sein. So können Menschen, die nicht gut hören oder sehen, die Informationen trotzdem wahrnehmen und verstehen. Dabei werden die Sinne Hören, Sehen und Tasten genutzt: Eine visuelle Information sollte zum Beispiel auch als auditive oder taktile Information angeboten werden – und umgekehrt.

Konkret: Wie wird das Prinzip umgesetzt?

Das Prinzip sollte überall dort angewendet werden, wo kommuniziert wird.

In digitalen Medien

Auch digitale Inhalte sollten nach diesem Prinzip gestaltet sein: Auditive Inhalte brauchen eine visuelle Alternative, visuelle Inhalte eine auditive oder taktile Alternative. Hier einige Beispiele:

  • Untertitel in Videos
  • Gebärdensprachvideos
  • Visuelle Signale als Ergänzung zu akustischen Warnsignalen
  • Transkriptionen für Podcasts
  • Audiodeskriptionen für Videos
  • Alternativtexte für Bilder, die auditiv über einen Screenreader zugänglich sind
  • Textliche Beschreibungen für Diagramme, Grafiken und Tabellen
  • Haptische Signale (Vibrationen) in mobilen Anwendungen
  • Unterstützung der Braillezeile durch semantisches HTML

Diese Praxis entspricht den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C, die unter anderem Untertitel für aufgezeichnete Audioinhalte und eine Audiodeskription für aufgezeichnete Videoinhalte vorschreiben.

In der mündlichen Kommunikation

Mündliche Kommunikation sollte zusätzlich in visueller Form zur Verfügung gestellt werden, um mehr Menschen teilhaben zu lassen. Hier einige Beispiele:

  • Dolmetschen in Gebärdensprache
  • Schriftdolmetschen
  • Schriftliche Fassungen von Vorträgen und Präsentationen

In der visuellen Kommunikation

  • Um die Orientierung zu erleichtern, sollte eine visuelle Beschilderung auch taktil oder akustisch verfügbar sein: Ampeln können zusätzlich akustische Signale abgeben, Schilder können durch taktile Elemente, Beschriftungen auf Handläufen oder akustische Orientierungshilfen ergänzt werden.
  • Gedruckte Texte auf Papier lassen sich durch QR-Codes barrierefrei gestalten, die zu einer Audio-Version führen, die den Text vorliest. Auch Informationen in Braille-Schrift oder tastbare Grafiken sind sinnvolle Alternativen.

Eine Anforderung mit gesetzlicher Grundlage in Luxemburg

In Luxemburg beruht das Gesetz vom 7. Januar 2022 über die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Orte, öffentlicher Wege und Mehrfamilienhäuser auf dem Prinzip des universellen Designs: Räume sollen so gestaltet werden, dass sie von allen genutzt werden können, auch von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Sehbeeinträchtigung. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Informations- und Beschilderungselemente für Besucherinnen und Besucher eine durchgehende, kohärente Kette entlang eines Weges bilden müssen, und dass jedes Alarmsystem an einem öffentlich zugänglichen Ort mit einer akustischen und visuellen Vorrichtung gekoppelt sein muss, die in allen zugänglichen Bereichen wahrnehmbar ist. Dieses seit dem 1. Juli 2023 geltende Gesetz setzt das Zwei-Sinne-Prinzip direkt in luxemburgisches Recht um.

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