Barrierefreiheit in Luxembourg

Autor: Accessibilité Luxembourg

  • Barrierefreie Word- und PDF-Dokumente: Die wichtigsten Regeln

    Barrierefreie Word- und PDF-Dokumente: Die wichtigsten Regeln

    Dokumente wie Word und PDF sind allgegenwärtig und ein wichtiges Mittel, um Informationen zu veröffentlichen. Es ist wichtig, dass alle Menschen sie lesen können: Bewährte Praktiken und rechtliche Verpflichtungen verlangen, dass nur eine einzige Version eines Dokuments existiert und für alle zugänglich ist, statt einer separaten Version für Menschen mit Behinderungen. Die Barrierefreiheit eines Dokuments hängt sowohl von seiner technischen Struktur als auch von der Klarheit seines Inhalts ab. Dieser Artikel erklärt, welches Referenzdokument in Luxemburg gilt und wie man ein Dokument barrierefrei gestaltet, inhaltlich wie technisch.

    Mehr als Technik: ein verständlicher Inhalt

    Technische Barrierefreiheit allein reicht nicht aus: Auch der Inhalt muss verständlich sein. Für Zielgruppen mit besonderen Lesebedürfnissen lohnt es sich, eine Fassung des Dokuments in Leichter Sprache oder in Einfacher Sprache anzubieten.

    Für wen ist ein barrierefreies Dokument wichtig?

    Für alle. Hier einige Beispiele von Personen, für die die Barrierefreiheit eines Dokuments unerlässlich ist:

    • eine sehbehinderte oder blinde Person;
    • eine Person, die ein anderes Gerät als eine Tastatur und Maus benutzt, um einen Computer zu bedienen;
    • eine Person, die ein automatisches Übersetzungstool braucht, um Dokumente zu lesen.

    Drei technische Hebel

    Beschreibung nicht-textlicher Elemente

    Für alle Elemente im Dokument, die kein Text sind und Informationen enthalten, muss sichergestellt werden, dass diese Informationen auch als Text vorhanden sind. Zum Beispiel: einen Alternativtext zu einem Bild hinzufügen oder die Informationen einer Grafik im Text beschreiben.

    Lesbarkeit des Textes

    Die Schrift muss groß genug sein und die Farben ausreichenden Kontrast haben. Genaue Normen legen die Mindestwerte fest.

    Struktur mit Formatvorlagen

    Das Dokument muss mit Formatvorlagen (Überschriften, Absatzformaten) strukturiert werden, statt das Aussehen des Textes nur optisch zu ändern. Diese Struktur ermöglicht es Screenreadern, durch das Dokument zu navigieren und seine Gliederung zu verstehen.

    Das RAPDF, luxemburgisches Referenzdokument für PDF

    Für PDF-Dokumente hat Luxemburg ein eigenes Referenzdokument entwickelt, das RAPDF. Es umfasst 46 Prüfkriterien und ermöglicht die Überprüfung, ob ein PDF-Dokument der Sektion 10 (Non-Web-Dokumente) der europäischen Norm EN 301 549 entspricht. Es gibt zudem Video-Tutorials, die Schritt für Schritt zeigen, wie man barrierefreie Word- und PDF-Dokumente erstellt.

    International stützt sich die ISO-Norm PDF/UA (ISO 14289-1) auf das Matterhorn Protocol der PDF Association, das 136 Nichtkonformitätsbedingungen in 31 Prüfpunkten zusammenfasst. Diese Methodik wird unter anderem vom kostenlosen Werkzeug PAC (PDF Accessibility Checker) umgesetzt.

    Quellen

  • Das Easy-to-Read Logo – Wie bekommt man es?

    Das Easy-to-Read Logo – Wie bekommt man es?

    Ein kleines Logo mit großer Bedeutung

    Wenn Sie ein Dokument in Leichter Sprache lesen, sehen Sie oft ein kleines Logo: Easy to Read. Aber was bedeutet dieses Logo? Und wie bekommt man es?

    Was ist das Easy-to-Read Logo?

    Das Easy-to-Read Logo ist ein geschütztes Logo von Inclusion Europe, einer europäischen Organisation, die sich für die Rechte von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung einsetzt.

    Was zeigt das Logo?

    Wenn ein Dokument dieses Logo hat, dann zeigt das:

    • ✅ Der Text respektiert die Regeln der Leichten Sprache
    • ✅ Der Text wurde von Menschen aus der Zielgruppe validiert
    • ✅ Der Text ist offiziell als „Leichte Sprache“ anerkannt

    Warum ist das Logo wichtig?

    1. Vertrauen
    Wenn Sie das Logo sehen, wissen Sie, dass der Text wirklich einfach zu lesen ist. Es ist nicht nur ein besser geschriebener Text – es ist ein Text, der nach internationalen Standards erstellt wurde.

    2. Erkennbarkeit
    Menschen, die Leichte Sprache brauchen, erkennen das Logo direkt. Sie wissen dann: „Dieser Text ist für mich!“

    3. Qualitätsgarantie
    Nicht jeder darf das Logo auf seine Texte setzen. Es gibt klare Kriterien, die erfüllt werden müssen.

    Wie bekommt man das Easy-to-Read Logo?

    Schritt 1: Die Regeln respektieren

    Ihr Text muss:

    • Kurze Sätze haben
    • Einfache Wörter benutzen
    • Eine klare Struktur haben
    • Von Bildern oder Piktogrammen unterstützt werden
    • Alle anderen Regeln von Inclusion Europe respektieren

    Schritt 2: Schulung oder Training

    Es ist empfohlen, eine Schulung in Leichter Sprache zu machen. In Luxemburg bieten diese Schulungen an:

    • Klaro – Hauptorganisation für Leichte Sprache
    • INAP – Institut national d’administration publique
    • UFEP – Unité de Formation et d’Éducation Permanente
    • IFEN – Institut de formation de l’éducation nationale

    Schritt 3: Relecture durch Experten

    Um das Inclusion Europe Logo zu bekommen, muss der Text von einem Atelier mit Menschen aus der Zielgruppe validiert werden.

    In Luxemburg sind das:

    • Atelier Isie (APEMH/Klaro)
    • Prüfer-Gruppe des CDI

    Diese Menschen:

    • Lesen den Text
    • Markieren Stellen, die schwer zu verstehen sind
    • Schlagen Verbesserungen vor
    • Entscheiden, ob der Text validiert werden kann

    Schritt 4: Anpassungen

    Wenn die Prüfer Änderungen vorschlagen, muss der Text angepasst werden. Dies kann einige Male hin und her gehen.

    Schritt 5: Finale Genehmigung

    Wenn alle Prüfer zufrieden sind, bekommen Sie eine Bestätigung. Jetzt dürfen Sie das Easy-to-Read Logo auf Ihrem Dokument benutzen!

    Wie viel kostet es?

    Bei Klaro in Luxemburg:

    • Die Schulungen haben einen Preis (abhängig von der Schulung)
    • Die Relecture durch das Atelier Isie ist eine Leistung, die bezahlt werden muss
    • Details finden Sie auf klaro.lu

    Beim CDI:

    • Für den SNEI und Kompetenzzentren (aktuell kostenlos im Rahmen ihres Service)
    • Zukünftige Regeln für andere Organisationen noch nicht definiert

    Unterschiede in der Benutzung des Logos

    ⚠️ Nicht jeder kann das Logo benutzen!

    Wenn Sie nur „inspiriert“ von Leichter Sprache sind, aber keinen offiziellen Validierungsprozess durchlaufen haben, dürfen Sie das Logo nicht benutzen.

    Sie können aber schreiben:

    • „Dieser Text ist in einer einfachen Sprache geschrieben“
    • „Dieser Text ist inspiriert von Leichter Sprache“
    • „Wir haben versucht, diesen Text so einfach wie möglich zu schreiben“

    Was sind die Regeln von Inclusion Europe?

    Inclusion Europe hat detaillierte Regeln entwickelt, die für alle europäischen Sprachen angepasst werden können. Die Hauptregeln sind:

    Inhalt:

    • Wichtige Informationen kommen zuerst
    • Eine Idee pro Absatz
    • Logischer Aufbau

    Sprache:

    • Einfache Wörter
    • Kurze Sätze (maximal 15 Wörter)
    • Aktiv-Stimme
    • Positive Formulierungen

    Design:

    • Große und klare Schriftart (14pt/16px oder größer)
    • Genügend Zeilenabstand
    • Genügend Kontrast zwischen Text und Hintergrund
    • Keine Blocksatz-Ausrichtung

    Bilder:

    • Illustrationen, die helfen, den Text zu verstehen
    • Klare Piktogramme
    • Fotos wenn nötig

    Beispiele für validierte Texte mit Logo

    In Luxemburg finden Sie das Easy-to-Read Logo auf:

    • Guichet.lu – Verwaltungsprozeduren
    • Infocrise.lu – Notfallinformationen
    • Klaro.lu – Ressourcen und Guides
    • Mediation Scolaire – Schulinformationen
    • ZPB – Wahlinformationen

    International – Auch in anderen Ländern

    Das Easy-to-Read Logo von Inclusion Europe wird in ganz Europa benutzt:

    • Deutschland: „Leichte Sprache“ Logo
    • Frankreich: „FALC“ Logo
    • Belgien: FALC.be mit Logo
    • Österreich: „Leicht Lesen“ Logo
    • … und noch viele andere Länder und Sprachen!

    Alternativen zum Easy-to-Read Logo

    Es gibt auch andere Qualitätssiegel:

    • Netzwerk Leichte Sprache (Deutschland)
    • capito (Österreich, Deutschland, Schweiz)
    • FALC.be (Belgien)

    Aber das Easy-to-Read Logo von Inclusion Europe ist der internationale Standard.


    Quellen:

    • Inclusion Europe: Easy-to-Read Standards and Guidelines
    • klaro.lu: Le FALC, c’est quoi?
    • Projekt-Dokumentation: FALC – Informationen
    • Infocrise.lu und Guichet.lu: Impressum zu validierten Texten
    • COMED (2020): „Le langage facile, ce n’est pas si simple“
  • Die Brailleschrift: Wie funktioniert die Tastschrift, und wo begegnet man ihr in Luxemburg?

    Die Brailleschrift: Wie funktioniert die Tastschrift, und wo begegnet man ihr in Luxemburg?

    Die Brailleschrift ist eine Tastschrift, die blinden und stark sehbeeinträchtigten Menschen das Lesen mit den Fingern ermöglicht. Sie wurde 1825 von Louis Braille entwickelt, der selbst blind war. Das Schriftsystem beruht auf Kombinationen erhabener Punkte, die in kleinen Rastern mit sechs Punkten angeordnet sind. Bis heute ist Braille ein zentraler Schlüssel zu Selbstständigkeit und Teilhabe am sozialen, beruflichen und kulturellen Leben: Man findet sie auf Medikamentenverpackungen, in Aufzügen, auf angepassten Tastaturen oder auf Braillezeilen, die mit einem Computer, Tablet oder Smartphone verbunden werden. In Luxemburg wird eine europaweit standardisierte Variante genutzt, mit der sich die drei Landessprachen darstellen lassen. In diesem Artikel erklären wir, wie diese Schrift funktioniert, welche Computer-Varianten es gibt und wie sie im Alltag konkret genutzt wird.

    Braille ist vor allem ein Werkzeug der Teilhabe

    Dank Braille können blinde und stark sehbeeinträchtigte Menschen am Computer arbeiten, Bücher und Zeitschriften lesen, Schilder verstehen oder Fahrpläne lesen. Braille findet sich auf Medikamentenverpackungen, in Aufzügen, auf Handläufen oder Türschildern. Es gibt Tastaturen, Lineale, Taschenrechner, Kalender und Landkarten in Braille – und noch viele weitere angepasste Gegenstände.

    Informationen in Braille sollten im öffentlichen und beruflichen Raum jedoch noch selbstverständlicher werden: Für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen bleibt Braille ein Schlüssel zu gleichberechtigter Teilhabe. Wer diese Teilhabe fördern möchte, sollte Braille von Anfang an in künftige Beschilderungs- oder Dokumentationsprojekte einplanen.

    Seit 2019 begeht die Organisation der Vereinten Nationen jedes Jahr am 4. Januar den Welt-Braille-Tag, in Erinnerung an den Geburtstag von Louis Braille, geboren am 4. Januar 1809. Dieser Tag erinnert daran, dass die Brailleschrift auch zwei Jahrhunderte nach ihrer Erfindung ein unverzichtbares Mittel für den Zugang zu Information und Bildung für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen bleibt.

    Von einem blinden Jugendlichen erfunden: die Brailleschrift von 1825

    Die Braille-Schrift, auch Blindenschrift oder Punktschrift genannt, hat ihren Namen von ihrem Erfinder Louis Braille. Er erblindete als Kind durch einen Unfall und entwickelte das Schriftsystem 1825 als Schüler am Institut royal des jeunes aveugles in Paris. Es handelt sich um eine Schrift, die blinden und stark sehbeeinträchtigten Menschen das Lesen anhand des Tastsinns ermöglicht – ohne auf eine visuelle Lesung oder eine dritte Person angewiesen zu sein.

    Das Sechs-Punkte-Raster als Basis der Schrift

    Die Schriftzeichen bestehen aus kleinen Punkten, die als Erhebungen aus glattem Papier herausragen und von der Rückseite eingeprägt werden. Auf der Vorderseite lassen sie sich mit den Fingerspitzen ertasten. Ein Schriftzeichen besteht aus einem Raster mit sechs Punkten, angeordnet in zwei Spalten und drei Reihen. Je nach Kombination der Punkte ergeben sich verschiedene Buchstaben, Umlaute und Satzzeichen.

    Ein Raster mit sechs Punkten bietet 64 mögliche Kombinationen (63 Zeichen oder Symbole und eine leere Kombination). Das reicht nicht aus, um alle Buchstaben, Umlaute, Großbuchstaben und Satzzeichen abzubilden – deshalb kennt die Basisschrift nur Kleinbuchstaben. Ein Sonderzeichen vor einem Buchstaben zeigt an, dass er als Großbuchstabe zu lesen ist, und ein entsprechendes Zeichen vor einer Zahl weist darauf hin, dass es sich um eine Ziffer handelt.

    Braille kann für alle Sprachen mit Schriftzeichen genutzt werden, aber auch für spezielle Notationen: Es gibt eigene Braille-Systeme für Mathematik, Chemie und Musik. Daneben existieren Kurzschrift- und Stenografie-Varianten, die schneller zu schreiben und zu lesen sind als die Basisschrift. Ein Text in Braille benötigt etwa dreimal so viel Platz wie derselbe Text in Schwarzschrift, was das größere Format von Braille-Büchern erklärt. Genaue Vorgaben zu Größe, Höhe und Abstand der Punkte sorgen dafür, dass sie zuverlässig ertastet werden können.

    Vom Papier zum Computer: Computerbraille und Eurobraille

    Neben dem klassischen 6-Punkte-System gibt es das Computerbraille: ein allgemeiner Begriff für Braille-Schriften mit acht Punkten. Diese Erweiterung ermöglicht insgesamt 255 Kombinationen (plus eine leere Zelle) – genug, um Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen darzustellen, die für die Arbeit am Computer notwendig sind.

    Eurobraille ist eine 8-Punkt-Computerbraille-Variante, die zur Vereinheitlichung der westeuropäischen Braille-Schriften entwickelt wurde. Dank der vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten werden Buchstaben mit Umlauten oder Akzentzeichen einheitlich codiert, sodass dieselben Zeichen in allen betroffenen europäischen Sprachen gleich aussehen. Hersteller wie das französische Unternehmen Eurobraille bieten heute Geräte an, die Notizgerät, Braille-Computer und Braillezeile in einem kompakten Gerät vereinen.

    Eurobraille, der Standard in Luxemburg

    In Luxemburg ist Eurobraille die offizielle Braille-Schrift. Mit ihr lassen sich die drei Landessprachen darstellen – sowohl für gedruckte Texte als auch für digitale Medien. Je nach Situation kommen auch sprachspezifische 6-Punkt-Systeme zum Einsatz, und viele Menschen nutzen im Alltag die Kurzschrift ihrer Sprache, auch wenn diese nicht für offizielle Mitteilungen verwendet wird.

    Die Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung (FLB) ist die zentrale Organisation in Luxemburg für die Begleitung blinder und sehbeeinträchtigter Menschen. Sie bietet unter anderem Orientierungs- und Mobilitätskurse sowie eine Hörbücherei an, ergänzend zu den Braille-Materialien, die in Schule und Alltag genutzt werden.

    Lesen und Schreiben mit Computer, Tablet oder Smartphone

    Für die Arbeit am Computer sind eine Screenreader-Software und eine Braillezeile hilfreich:

    • Eine Screenreader-Software liest den Text auf dem Bildschirm vor.
    • Die Braillezeile (auch Braille-Display genannt) besteht aus kleinen Stiften, die sich mechanisch heben und senken, um Zeichen zu bilden. Die Informationen vom Bildschirm werden ihr durch die Screenreader-Software übermittelt. Sie kann nicht nur mit einem Computer, sondern auch mit einem Tablet oder Smartphone genutzt werden, häufig über eine Bluetooth-Verbindung.

    Zum Schreiben am Computer nutzen blinde Menschen die Standard-Tastatur oder eine Braille-Tastatur.

    Gut zu wissen

    Es gibt kostengünstige, tragbare Prägegeräte, mit denen sich Braille-Zeichen auf selbstklebende Bänder und Etiketten prägen lassen – eine einfache Lösung, um Alltagsgegenstände barrierefrei zu machen.

    Quellen

  • Klaro im Detail – Wie das Kompetenzzentrum funktioniert

    Klaro im Detail – Wie das Kompetenzzentrum funktioniert

    Das Herz der Leichten Sprache in Luxemburg

    Klaro ist das offizielle Kompetenzzentrum für Leichte Sprache in Luxemburg und gehört zur APEMH Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung und deren Familien.

    Wann ist Klaro entstanden?

    Im Jahr 2011 hat Luxemburg die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Ein Jahr später, 2012, wurde Klaro gegründet. Seitdem setzt sich das Zentrum dafür ein, dass Leichte Sprache im ganzen Land genutzt werden kann.

    Wie funktioniert Klaro?

    Heute arbeiten drei Personen bei Klaro. Ihre Hauptaufgaben sind:

    1. Informieren und Sensibilisieren
    Klaro ist für jeden da – für Personen und Organisationen, die sich über Leichte Sprache und barrierefreie Kommunikation informieren möchten.

    2. Schulungen anbieten
    Mitarbeiter von Klaro geben auch Kurse. Die Schulungen zeigen, wie man Texte klarer schreiben und Dokumente zugänglicher gestalten kann. Viele Workshops und Coachings finden im Schloss in Bettemburg statt, aber auch am INAP, um die öffentliche Verwaltung zu unterstützen.

    3. Übersetzungen und Validierung
    Wenn ein Text in Leichter Sprache geschrieben wird, sendet man diesen an Klaro. Klaro schickt den Text an ihre Mitarbeiter mit intellektueller Beeinträchtigung, um den Text zu prüfen. Die Prüfgruppe aus den APEMH-Werkstätten arbeitet mit Klaro zusammen, um zu überprüfen, ob ein Text wirklich einfach zu verstehen ist.

    Zusammenarbeit mit anderen Partnern

    Klaro arbeitet eng mit dem Zentrum für die Luxemburgische Sprache (ZLS) zusammen an der Entwicklung von Regeln für eine Leichte Sprache auf Luxemburgisch. Diese Regeln sollen bis Ende 2025 fertig sein.

    Klaro ist auch Partner von Guichet.lu, Infocrise.lu und vom Familien- und Integrationsministerium. Klaro hilft auch bei anderen europäischen Initiativen wie Accessilingua, einem Tool mit Künstlicher Intelligenz für automatische Übersetzungen in Leichte Sprache.

    Warum ist Klaro wichtig?

    Ohne Klaro wäre es schwierig für Luxemburg, große Mengen an Texten in Leichter Sprache zu produzieren. Der Prozess ist komplex und zeitaufwendig. Aber dank Klaro können Ministerien, Gemeinden, Schulen und auch private Organisationen ihre Informationen zugänglich machen – und damit mehr Menschen erreichen und zur Teilhabe befähigen.


  • Wo finden wir Leichte Sprache im Alltag in Luxemburg?

    Wo finden wir Leichte Sprache im Alltag in Luxemburg?

    Vielleicht fragen Sie sich: „Wo finden wir eigentlich Leichte Sprache in Luxemburg?“ Die Antwort: An immer mehr Orten! Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Beispiele.

    Guichet.lu – Das Portal für Verwaltungsdienste

    Seit Dezember 2019 hat das Redaktionsteam von Guichet.lu eine Serie von Merkblättern in Leichter Sprache auf Deutsch veröffentlicht. Im Juni 2022 ist das erste Merkblatt auch in FALC (Facile à lire et à comprendre) verfügbar geworden.

    Was finden wir auf Guichet.lu in Leichter Sprache?

    Das erste Merkblatt in Leichter Sprache war der Pacte civil de solidarité (PACS). Die Rubrik „Easy-to-read“ auf Guichet.lu bietet jetzt eine große Auswahl an Verfahren, die sowohl auf Deutsch als auch auf Französisch in Leichter Sprache geschrieben sind.

    Welche Themen werden behandelt?

    Merkblätter auf Guichet.lu betreffen alle Bereiche des Alltags der Bürger. Beispiele:

    • PACS (Zivilpakt)
    • Umzug melden
    • Wahlverfahren
    • Soziale Hilfe
    • Familien-Dokumente

    Für die Gemeindewahlen 2023 hat Guichet.lu neue Informationsseiten in Leichter Sprache veröffentlicht, die das Verfahren für die Gemeindewahlen in Luxemburg erklären.

    Kürzlich, im April 2026, wurde ein Artikel über den „Bilan 30“ in Leichter Sprache veröffentlicht.

    Welche Sprachen?

    Auf Guichet.lu finden Sie Texte hauptsächlich in:

    • Leichte Sprache (Deutsch) – die meisten Texte
    • FALC (Französisch) – seit 2022
    • Die Liste wird regelmäßig erweitert

    Ein großer Erfolg

    Im Januar 2020 berichtete RTL, dass in diesem Jahr über 3000 Aufrufe von den Internetseiten mit Artikeln in Leichter Sprache gezählt wurden. Das Feedback der Nutzer war positiv. Das Pilotprojekt des CTIE hat gezeigt, dass es eine große Nachfrage für Texte in Leichter Sprache gibt.

    Infocrise.lu – Wichtige Informationen im Notfall

    Auf Infocrise.lu finden Sie wichtige Dokumente in Leichter Sprache über verschiedene Notfallsituationen:

    Verfügbare Dokumente:

    Warum ist das so wichtig?

    Im Notfall muss jeder wissen, was zu tun ist. Die Broschüre „Was machen wir bei Atomalarm?“ zum Beispiel gibt es in vielen Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Luxemburgisch und Portugiesisch). Die Information muss schnell und klar sein – für jeden.

    Mehr als nur Texte

    Infocrise.lu bietet:

    • PDF-Dokumente zum Herunterladen
    • Klare Anweisungen mit Bildern
    • Informationen über Apps wie GouvAlert
    • Erklärungen der Sirenen-Signale

    Die Mitarbeiter des Innenministeriums haben die Texte in Leichter Sprache zusammen mit Klaro und der Prüfgruppe der APEMH-Ateliers erstellt. Die Piktogramme kommen auch von Klaro.

    Zentrum für politische Bildung (ZPB) – Informationen über Wahlen

    2017 hat das ZPB schon zusammen mit Klaro ein Heft und ein Plakat zu den Gemeindewahlen in Leichter Sprache herausgegeben.

    Zugängliche Wahlen seit 2023: Für die Parlamentswahlen 2023 hat die Regierung zusammen mit Klaro, dem ZPB, Info-Handicap und anderen Partnern ein ganzes Paket an Maßnahmen eingeführt, um Wahlen zugänglich zu machen:

    • Wahlinformationen in Leichter Sprache (Deutsch, Französisch, Englisch)
    • Taktile Wahlmodelle für Menschen mit Sehbehinderung
    • Transportmittel (Adapto) für den Transport zum Wahlbüro
    • Wahlrecht für alle Erwachsenen, auch die unter Vormundschaft
    • Verbessertes Layout des Wahlzettels mit Logos der Parteien
    • Informationsabende mit Politikern für Menschen mit Leseschwierigkeiten

    Mediation Scolaire – Schulsituationen verstehen

    Die Mediation Scolaire bietet Informationen und Ressourcen an, die helfen, Schulsituationen besser zu verstehen. Auf ihrer Webseite finden Sie Texte in Leichter Sprache (auf Deutsch), die sowohl die Rolle der Mediation als auch die Rechte von Schülern erklären.

    Was ist besonders?

    Auf MediationScolaire.lu werden Texte in der deutschen Leichten Sprache präsentiert, aber es gibt auch eine Version auf Luxemburgisch in einfacher Sprache – weil es noch keine offiziellen luxemburgischen Regeln für Leichte Sprache gibt.

    Dokument-Vorlagen: Alltags-Dokumente einfach verstehen

    Klaro hat auch ein paar Dokument-Vorlagen entwickelt, die für jeden frei zur Verfügung stehen:

    1. Mietvertrag (Bail) in Leichter Sprache Ein Mietvertrag hat oft komplizierte juristische Sätze. Das Mietvertrag-Modell in Leichter Sprache hilft Menschen, die eine Wohnung mieten, ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen.

    2. Gehaltszettel (Paiziedel/fiche de Paie) in Leichter Sprache Der Gehaltszettel ist voll mit Abkürzungen und komplizierten Begriffen. Ein Modell in Leichter Sprache hilft Arbeitnehmern zu verstehen, was sie verdienen und was abgezogen wird.

    An welchen anderen Orten?

    Kulturelle Einrichtungen: Museen und Bibliotheken fangen an, Texte in Leichter Sprache anzubieten. Dies macht Kultur für jeden zugänglicher.

    Gesundheitsinformationen: Verschiedene Gesundheitsinformationen, besonders zu COVID-19, wurden während der Pandemie in Leichter Sprache verfügbar gemacht.

    Gemeinde-Informationen: Immer mehr Gemeinden fangen an, wichtige Informationen in Leichter Sprache zu veröffentlichen.


  • Wie schreiben wir in Leichter Sprache? Eine praktische Anleitung

    Wie schreiben wir in Leichter Sprache? Eine praktische Anleitung

    Mehr als nur einfache Wörter

    Viele Leute denken, Leichte Sprache wäre ganz einfach: Einfach kurze Sätze schreiben und einfache Wörter benutzen. Aber es geht nicht nur um die Auswahl der Wörter und Sätze. Ein Text in Leichter Sprache muss optimiert werden, das heißt: Überflüssige Elemente weglassen, fehlenden Kontext hinzufügen.

    Wir erklären Ihnen wie es funktioniert!

    Die Grundregeln

    Leichte Sprache basiert auf einem Set von Regeln der europäischen Organisation Inclusion Europe. Diese Regeln wurden für jede Sprache angepasst. In Luxemburg gelten die deutschen Regeln für Leichte Sprache und die französischen Regeln für FALC – Facile à lire et à comprendre.

    Die wichtigsten Regeln im Überblick

    1. Wörter und Vokabular

    • Einfache Wörter benutzen
    • Komplizierte Wörter erklären
    • Eine Form des Wortes benutzen (z.B. „Wähler“ statt „Wählerinnen und Wähler“)
    • Keine Abkürzungen

    2. Sätze und Grammatik

    • Kurze Sätze (maximal 1 Idee pro Satz)
    • Direkte Formulierungen: Subjekt – Verb – Verbkomplement
    • Aktiv verwenden (nicht Passiv)
    • Positive Formulierungen (statt Verneinungen)

    3. Struktur des Textes

    • Wichtige Informationen kommen am Anfang
    • Ein Absatz = eine Idee
    • Unterüberschriften für klare Struktur
    • Beispiele aus dem Alltag benutzen

    4. Visuelle Gestaltung

    • Text nicht im Blocksatz
    • Auf den Kontrast achten
    • Eine passende Schrift benutzen (keine Serifen, groß genug)
    • Großzügiger Zeilenabstand
    • Kein Zeilenumbruch (Worttrennung)
    • Keine kursive Schrift (Italique)

    5. Bilder und Piktogramme

    Neben dem Text ist es sehr wichtig, das Dokument gut zu strukturieren und passende Illustrationen und Piktogramme zu benutzen.

    Ein konkretes Beispiel

    Nehmen wir die deutsche Leichte Sprache

    Original:

    „Die COPAS vertritt die Pflegedienstleister in Luxemburg, die im Bereich der Betreuung und Pflege von älteren und kranken Menschen tätig sind oder in der Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und einer Behinderung.

    Die COPAS zählt 58 Mitglieder, die nahezu alle Wohneinrichtungen für ältere Menschen, Tagesstätten für ältere Menschen, Betreuungsstätten für Menschen mit einer Behinderung, ambulante Pflegedienste und Strukturen für Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen im Großherzogtum umfassen.

    Diese Einrichtungen beschäftigen mehr als 13.000 Mitarbeiter in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen.“

    In Leichter Sprache:

    „Die COPAS ist ein Dach-Verband.
    Ein Dach-Verband ist wie ein Verein oder eine Gruppe.
    Hier ist es eine Gruppe von Firmen.

    Diese Firmen bieten Hilfs- und Pflege-Dienste in Luxemburg an.
    Wir schreiben hier für all diese Dienste: Hilfs-Dienste.
    Die Dienste unterstützen Menschen, die Hilfe brauchen.
    Zum Beispiel: alte Menschen, kranke Menschen, Menschen mit einer Behinderung.

    Die COPAS ist der Dach-Verband für diese Hilfs- und Pflege-Dienste.
    Wir sagen für diese Dienste auch: Firma (Firmen), Betrieb.

    Zu der COPAS gehören 58 Firmen:
    Die Firmen sind Mitglied oder „Member“ in der COPAS.
    In den Firmen arbeiten mehr als 13 000 Menschen (13 Tausend).

    Zu den Mitgliedern der COPAS gehören:

    Wohnstrukturen für ältere Menschen
    Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung
    Einrichtungen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung
    ambulante Hilfs- und Pflege-Dienste: 
diese Dienste fahren zu den Menschen nach Hause.
    Sie helfen zum Beispiel beim Waschen oder Anziehen.“

    Wie viel Zeit braucht man?

    Man braucht ungefähr 2 Stunden, um einen einzigen Text von 500 Wörtern in Leichte Sprache zu übersetzen. Das ist viel mehr Arbeit als eine normale Übersetzung, weil man den Text komplett neu strukturieren muss.

    Validierung: Der wichtigste Schritt

    Nachdem Sie Ihren Text geschrieben haben, schicken Sie ihn an Klaro. Dort wird der Text an den Workshop „Isie“ geschickt. Diese Prüfer sind Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, die für diese Arbeit bezahlt werden.

    Es kann ein Austausch zwischen den Autoren und den Prüfern stattfinden. Die Prüfer schlagen regelmäßig Verbesserungen vor. Wenn der Text validiert ist und die Regeln respektiert, bekommt er das Logo „Easy to Read“ von Inclusion Europe.

    Eine wichtige Nuance

    Die Prüfer vom Atelier Isie lesen hauptsächlich Texte auf Deutsch in Leichter Sprache, weil Deutsch einfacher für Luxemburger ist. Aber wegen der multilingualen Situation im Land empfiehlt Klaro zwei Versionen von jedem Text: einmal in „Leichte Sprache“ und einmal in FALC. Die Wahl hängt aber von der Zielgruppe ab.

    Warum so viel Arbeit?

    Ein Sprachniveau B2-C1 (normale administrative Texte) ist viel zu schwierig für viele Leute. Leichte Sprache entspricht einem Niveau A1. Dies erlaubt es Personen mit intellektueller Beeinträchtigung, die Information zu verstehen – aber auch Leuten, die nicht gut Deutsch oder Französisch können.

    Tipp: Wenn Sie mit Leichter Sprache anfangen wollen, können Sie eine Fortbildung bei Klaro machen. Sie bieten regelmäßig Kurse bei den Organisationen INAP, UFEP und IFEN an.


  • CDI – Leichte Sprache im Bildungsbereich in Luxemburg

    CDI – Leichte Sprache im Bildungsbereich in Luxemburg

    Wenn Bildung Leichte Sprache braucht

    Neben Klaro gibt es noch einen anderen wichtigen Akteur im Bereich Leichte Sprache in Luxemburg: Den Service Leichte Sprache vom Centre pour le développement intellectuel (CDI). Aber was ist das CDI und was macht ihr Service?

    Was ist das CDI?

    Das CDI ist ein Kompetenzzentrum in Luxemburg für Schüler mit intellektueller Beeinträchtigung.

    Das CDI bietet Betreuung für Kinder und Jugendliche mit intellektueller Beeinträchtigung an. Dies beinhaltet:

    • Ein Defizit in den kognitiven Funktionen (Sprache, Lesen, Rechnen, Verständnis von Regeln, Autonomie)
    • Einen Mangel an adaptiven Funktionen im Alltag (Kommunikation, soziale Teilhabe, Selbstständigkeit)

    Der Service Leichte Sprache – Was macht er?

    Der Service Leichte Sprache, der zum CDI gehört, hat zwei Hauptziele: Leichte Sprache zu fördern und Texte in Leichte Sprache zu übersetzen.

    Die Missionen des CDI:

    Eine der Missionen des CDI ist es, Informationen für jeden zugänglich zu machen. Dafür verwendet das CDI Leichte Sprache.

    Diese macht das Lesen für jeden einfacher, besonders für Personen mit intellektueller Entwicklungsstörung, Menschen mit Sehproblemen, Legastheniern, ältere Menschen und viele andere.

    Für wen ist der CDI-Service da?

    Der Service national de l’éducation inclusive (SNEI), sowie alle Kompetenzzentren können ihre Anfragen für Übersetzungen einreichen.

    Was ist der SNEI?

    Der Service national de l’éducation inclusive hat als Mission die Förderung der inklusiven Bildung und die Entwicklung der Qualität der Betreuung von Schülern mit spezifischen Bildungsbedürfnissen zu garantieren.

    Wie viele Kompetenzzentren gibt es?

    In Luxemburg gibt es acht Kompetenzzentren und eine Agentur, die spezialisiert sind, um auf die spezifischen Bedürfnisse zu reagieren, die Schüler haben können:

    1. Centre pour le développement des compétences langagières, auditives et communicatives (Centre de logopédie, CL)
    2. Centre pour le développement des compétences relatives à la vue (CDV)
    3. Centre pour le développement socio-émotionnel (CDSE)
    4. Centre pour le développement des apprentissages Grande-Duchesse Maria Teresa (CDA)
    5. Centre pour le développement moteur (CDM)
    6. Centre pour le développement intellectuel (CDI)
    7. Centre pour enfants et jeunes présentant un trouble du spectre de l’autisme (CTSA)
    8. Centre pour enfants et jeunes à haut potentiel (CEJHP)
    9. Agence pour la transition vers une vie autonome (ATVA)

    All diese Zentren können den Service Leichte Sprache vom CDI nutzen!

    Wie funktioniert die Anfrage?

    Anfragen für Übersetzungen können via Formular auf der Internetseite eingereicht werden. Der Service Leichte Sprache kontaktiert den Antragsteller, um die nächsten Schritte zu klären.

    Die Etappen der Arbeit beim CDI:

    Die Webseite des CDI zeigt ein Diagramm mit den verschiedenen Schritten:

    1. Anfrage – Text einreichen
    2. Übersetzung – Team übersetzt den Text
    3. Relecture – Prüfer aus dem CDI prüfen den Text
    4. Validierung – Text wird freigegeben
    5. Lieferung – Fertigen Text zurückschicken

    Wer ist das Team?

    Das Team besteht aktuell aus einem Berater in der Leichten Sprache, einem Koordinator, Übersetzern, die in Leichter Sprache ausgebildet sind, und aus Prüfern, darunter Schüler vom CDI.

    Prüfer aus dem CDI:

    Genau wie beim Atelier Isie von Klaro, kommen auch beim CDI die Prüfer aus der Zielgruppe: Schüler vom CDI mit intellektueller Beeinträchtigung, die ihr Feedback geben, ob ein Text wirklich einfach zu verstehen ist.

    Unterschied zwischen CDI und Klaro

    AspektKlaro (APEMH)CDI Service
    ZielgruppeAlle Verwaltungen, Firmen, OrganisationenHauptsächlich SNEI und Kompetenzzentren
    BereichAllgemeine Leichte SpracheBildungsbereich
    SprachenFALC + Leichte Sprache + Liicht SproochFALC + Leichte Sprache
    PrüferAtelier IsieCDI-Schüler
    Zukünftige PläneLuxemburger Regeln entwickelnErweiterung auf Verwaltungen des Bildungsministeriums

    Warum zwei Services?

    Es macht Sinn, zwei Services zu haben:

    Spezialisierung Der CDI-Service kennt den Bildungskontext gut und ist spezialisiert auf Materialien für Schüler.

    Kapazität Mit zwei Services können mehr Texte in kürzerer Zeit produziert werden.

    Netzwerk Der CDI-Service ist direkt mit den Kompetenzzentren und dem SNEI verbunden – das vereinfacht die Kommunikation.

    Prüfer-Pool Mehr Prüfer = mehr Diversität im Feedback.

    Wichtigkeit für die Bildung

    Was beim CDI wichtig ist, ist die Inklusion und eine maximale Teilhabe an der Gesellschaft. Das heißt: Alle Personen haben dieselben Rechte. Alle Personen sind überall inkludiert. Alle Personen entscheiden ihr eigenes Leben selbst.

    Leichte Sprache in der Bildung bedeutet:

    • Schüler mit spezifischen Bedürfnissen können ihre Schulmaterialien besser verstehen
    • Eltern können besser mit Lehrern kommunizieren
    • Dokumente sind für jeden zugänglich

    Die Zukunft des Service

    Der Service Leichte Sprache vom CDI ist noch relativ jung, aber die Pläne sind ambitioniert.

    In naher Zukunft wird das Angebot des Service Leichte Sprache auf andere Verwaltungen des Bildungsministeriums erweitert.

    Das heißt: Mehr Schulen, mehr Services, mehr Bildungsinstitutionen können in Zukunft Leichte Sprache-Texte beim CDI anfragen.

    Kontakt:

    Centre pour le développement intellectuel Service Leichte Sprache 5, rue Thomas Edison L-1445 Strassen

    Tel.: +352 247-55700 E-mail: leichte.sprache@cc-cdi.lu


    Quellen:

  • Barrierefreie Wahlen in Luxemburg – Leichte Sprache, Wahlrecht und Maßnahmen für Inklusion

    Barrierefreie Wahlen in Luxemburg – Leichte Sprache, Wahlrecht und Maßnahmen für Inklusion

    Weil jeder wählen können muss

    Wählen ist ein Grundrecht. Aber was ist, wenn Wahlunterlagen zu kompliziert sind? Wenn das Wahllokal nicht barrierefrei ist? Wenn man die Prozedur nicht versteht? In Luxemburg wird viel getan, damit jeder seine demokratischen Rechte ausüben kann.

    Warum ist Barrierefreiheit bei Wahlen so wichtig?

    Laut Artikel 29 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) muss der Staat dafür sorgen, dass der Zugang zu den Wahlen erleichtert wird – unter anderem durch barrierefreie Verfahren.

    Wenn Menschen mit einer Behinderung wählen, können sie ihre politischen Rechte effektiv ausüben und auf diese Weise auch indirekt Entscheidungen beeinflussen, von denen auch sie betroffen sind.

    Was macht Luxemburg für barrierefreie Wahlen?

    Die luxemburgische Regierung hat zusammen mit verschiedenen Partnern eine ganze Reihe von Maßnahmen eingeführt, um Wahlen barrierefrei zu gestalten:

    Informationen in Leichter Sprache

    Check Politik – Wahlhefte in Leichter Sprache

    Das Zentrum für politische Bildung (ZPB) und Klaro arbeiten bereits seit 2017 zusammen, um Wahlinformationen in Leichter Sprache zu veröffentlichen.

    „Check Politik“ ist eine Heftreihe mit Inhalten in leichter Sprache. Das Ziel ist es, Informationen zu politischen und sozialen Themen einem breiten Publikum zugänglich zu machen und so möglichst viele Menschen zur Ausübung ihres Wahlrechts zu ermutigen.

    Für die Parlamentswahlen 2023 wurde die Ausgabe „Le Luxembourg élit son parlement“ aktualisiert. Dieses Heft bietet in leichter Sprache Basisinformationen zu den Parlamentswahlen.

    Das Heft ist auf Deutsch, Französisch und Englisch verfügbar und kann auf www.zpb.lu oder www.elections.public.lu heruntergeladen werden.

    Leicht verständliche Wahlanweisungen

    Im Hinblick auf die Parlamentswahlen hat das ZPB leicht verständliche Wahlanweisungen auf Deutsch und auf Französisch erstellt. Diese Publikation beschreibt die verschiedenen Möglichkeiten, den Stimmzettel richtig (gültig) auszufüllen.

    Die Gemeinden können diese an ihre Bürger verteilen oder im Gemeindeblatt und auf ihrer Webseite veröffentlichen.

    Einberufung in Leichter Sprache

    Die Einberufung und die Anweisungen für die Wähler werden vom Kompetenzzentrum für Leichte Sprache „Klaro“ in Leichter Sprache verfasst.

    Physische Barrierefreiheit

    Broschüre „Accessibilité des bureaux de vote“

    Einer der wichtigsten Grundsätze der UN-Konvention ist die volle und wirksame Beteiligung und Einbeziehung in die Gesellschaft. Daher ist es notwendig, den Zugang von Personen mit eingeschränkter Mobilität zu den Wahllokalen zu garantieren.

    Die Broschüre „Accessibilité des bureaux de vote“ (auf Französisch), die von Info-Handicap in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für Leichte Sprache „Klaro“ veröffentlicht wird, richtet sich an die Gemeinden und schlägt die notwendigen Maßnahmen vor.

    Transport zum Wahllokal

    Die Nutzer des Transportservices Adapto, die eine Adapto-Karte besitzen, haben die Möglichkeit, diesen Service für den Transport zum Wahllokal zu nutzen.

    Der Transport zum Wahllokal und zurück wird nicht vom jährlichen Kontingent der Fahrten abgezogen!

    Um eine solche Fahrt buchen zu können, können die Nutzer den Service mobiliteit.lu per Telefon unter 2465-2465 kontaktieren oder über die App adapto.lu eine Reservierung vornehmen.

    Wahlrecht für alle

    Einführung des Wahlrechts für Erwachsene unter Vormundschaft

    Durch die Änderungen des Wahlgesetzes, die seit dem 29. Juni 2023 gelten, haben Erwachsene unter Vormundschaft nun ein Wahlrecht und können am Wahlsonntag teilnehmen.

    Um jedoch zu vermeiden, dass dieses neue Recht für die betroffene Person zum Nachteil wird (zum Beispiel wenn sie nicht in der Lage ist, ihren politischen Willen auszudrücken), sind Erwachsene unter Vormundschaft von Amts wegen entschuldigt und werden strafrechtlich nicht verfolgt, wenn sie ihr Wahlrecht nicht ausüben.

    Begleitung in der Wahlkabine

    Artikel 79 des Wahlgesetzes wurde ebenfalls geändert. Damit haben wahlberechtigte Erwachsene, die unter Vormundschaft stehen oder eine dauerhafte visuelle, physische, mentale, intellektuelle oder sensorische Beeinträchtigung haben, nun die Möglichkeit, sich am Wahlsonntag in der Wahlkabine von einem Begleiter begleiten zu lassen.

    Taktiles Wahlmodell

    In Zusammenarbeit mit dem Centre pour le développement des compétences relatives à la vue (CDV) stellt die Regierung den Wählern mit einer Sehbehinderung ein taktiles Wahlmodell zur Verfügung.

    Diese taktile Wahlunterlage steht am Wahlsonntag in allen Wahllokalen zur Verfügung und kann im Fall der Briefwahl auch vom Wähler direkt beim CDV bestellt werden.

    Verbessertes Layout des Stimmzettels

    Logos der politischen Parteien

    Zum ersten Mal werden auf dem Stimmzettel die Logos der politischen Parteien mit abgebildet. Dies hilft Personen mit sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen, die Zettel einfacher zu lesen und auszufüllen.

    Angepasstes Design

    Darüber hinaus wurde das Layout des Stimmzettels angepasst:

    • Angepasste Schriftart
    • Zusätzliche Kontraste
    • Größere Schrift

    So ist der Stimmzettel auch für Wähler mit einer Sehbeeinträchtigung barrierefreier.

    Themenabende mit Politikern und Wählern

    Um zu garantieren, dass alle Personen ihr Wahlrecht korrekt ausüben können, werden Informationsrunden organisiert, in denen Erklärungen zu den Programmen der politischen Parteien gegeben werden.

    Diese Veranstaltungen richten sich an Personen, die Schwierigkeiten haben, politische Programme zu verstehen. Mitglieder der politischen Parteien werden eingeladen, aktiv an diesen Informationsrunden teilzunehmen.

    Informationen zu diesen Veranstaltungen werden auf www.info-handicap.lu veröffentlicht.

    Offizielle Internetseite für die Wahlen

    Sämtliche Informationen zu den Projekten, die im Rahmen der Wahlen ins Leben gerufen werden, werden in barrierefreier Form auf der offiziellen Internetseite für die Wahlen www.elections.public.lu veröffentlicht.

    Bedeutung für die Demokratie

    Barrierefreie Wahlen sind nicht nur eine Möglichkeit – sie sind ein demokratisches Grundrecht. Wenn Menschen ihr Wahlrecht nicht ausüben können, weil die Informationen zu kompliziert sind oder weil sie physisch nicht ins Wahllokal kommen, dann wird ihnen ihr Grundrecht verweigert.

    Leichte Sprache ist damit nicht nur ein Werkzeug für Inklusion – sie ist ein Werkzeug für Demokratie!

    Aber es bleibt noch Arbeit. Jeder muss wählen können – ohne Barrieren.

    Weitere Informationen:


    Quellen:

    • gouvernement.lu – News (2023): Barrierefreie Wahlen für alle
    • elections.public. – Barrierefreiheit
    • Staatsministère a Ministère fir Famill (2023)
    • ZPB: Check Politik – Walinformatiounen
    • Klaro: Aberuffung a Liichter Sprooch
    • Info-Handicap: Broschür Accessibilité des bureaux de vote
  • Barrierefreiheitsgesetz 2022: Pflichten in Luxemburg

    Seit dem 1. Juli 2023 müssen ein Restaurant, eine Arztpraxis, eine Bankfiliale oder eine Bushaltestelle in Luxemburg klar definierte Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Das Gesetz vom 7. Januar 2022 hat den Geltungsbereich der früheren Regelung von 2001 erheblich erweitert, die im Wesentlichen nur öffentliche Gebäude betraf.

    Viele Betreiber wissen, dass es dieses Gesetz gibt. Deutlich weniger wissen, was konkret von ihnen verlangt wird und bis wann. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Pflichten, Fristen und Kontrollmechanismen.

    Ein neuer Denkansatz: Design für alle

    Das Gesetz beruht auf dem Prinzip des Designs für alle. Der Gedanke dahinter ist einfach: Statt einen Ort nachträglich anzupassen, der für einen Standardnutzer geplant wurde, wird er von Anfang an so gestaltet, dass ihn möglichst viele Menschen nutzen können.

    Dieser Perspektivwechsel ist entscheidend. Es geht nicht mehr darum, eine Person als durch ihre Behinderung eingeschränkt zu betrachten, sondern anzuerkennen, dass die gebaute Umwelt das Hindernis erzeugt. Eine Stufe von fünfzehn Zentimetern am Ladeneingang ist nur deshalb ein Problem, weil niemand eine Rampe vorgesehen hat.

    Betroffen sind mehr Menschen, als man zunächst annimmt. Zu Rollstuhlfahrern, blinden, sehbehinderten, gehörlosen und schwerhörigen Menschen kommen ältere Personen, Eltern mit Kinderwagen, vorübergehend verletzte Menschen sowie Personen mit Lese- und Verständnisschwierigkeiten.

    Welche Orte sind betroffen?

    Das Gesetz von 2001 erfasste nur öffentlich zugängliche Orte der öffentlichen Hand. Das Gesetz von 2022 gilt nun für alle kollektiv genutzten Orte, ob öffentlich oder privat.

    Dazu zählen unter anderem:

    • Krankenhäuser, Arztpraxen und Apotheken
    • Hotels, Restaurants und Cafés
    • Banken, Geschäfte und Einkaufszentren
    • Schulen, Bibliotheken, Kinos und Kultstätten
    • Bahnhöfe, Bushaltestellen und öffentliche Parkplätze
    • öffentliche Parks und Spielplätze
    • Gebäude, in denen Freiberufler ihre Kundschaft empfangen

    Die Anforderungen gelten ebenso für öffentliche Straßen, also für Fahrbahnen, Gehwege und Radwege, sofern es sich um Neubauten oder umfassende Umbauarbeiten handelt.

    Bei Mehrfamilienhäusern erfasst das Gesetz Neubauten und die Schaffung durch Umnutzung. Ein Mehrfamilienhaus ist ein Gebäude mit mindestens fünf Einheiten, davon mindestens drei zu Wohnzwecken, verteilt auf mindestens drei Ebenen und durch Gemeinschaftsflächen verbunden. Bestehende Mehrfamilienhäuser unterliegen keiner Pflicht zur Herstellung von Barrierefreiheit.

    Die Grenze des Begriffs „öffentlich zugänglich“

    Maßgeblich ist die tatsächliche Nutzung der Räume. In einer Bäckerei ist der Verkaufsraum betroffen, der Backraum dahinter nicht. Eine Logistikhalle, die nur Beschäftigte betreten, fällt nicht unter das Gesetz.

    Der Fall des Freiberuflers, der zu Hause arbeitet, ist gesondert geregelt. Ist er alleiniger Eigentümer des Ortes, muss er ihn barrierefrei gestalten. Befindet er sich in einer Eigentümergemeinschaft, muss er die Kosten schätzen lassen, den Vorschlag der Eigentümerversammlung zur Abstimmung vorlegen und bei Ablehnung das Protokoll an den zuständigen Minister für die Politik für Menschen mit Behinderung übermitteln.

    Die wichtigsten Fristen

    Drei Daten strukturieren die Anwendung des Gesetzes.

    1. Juli 2023. Inkrafttreten. Jeder Neubau eines öffentlich zugänglichen Ortes, jede Schaffung durch Umnutzung und jeder umfassende Umbau einer öffentlichen Straße müssen die Anforderungen erfüllen.

    1. Januar 2032. Frist für die Herstellung der Barrierefreiheit bestehender öffentlich zugänglicher Orte. Der Übergangszeitraum wirkt großzügig, doch für einen umfangreichen Gebäudebestand, eine Gemeinde oder eine Ladenkette vergeht die Zeit schneller als gedacht.

    1. Juli 2028. Frist für die Beantragung staatlicher Finanzhilfen. Geförderte Arbeiten, Studien und Gutachten müssen spätestens am 1. Juli 2031 abgeschlossen sein.

    Wie wird die Einhaltung geprüft?

    Das Gesetz hat eine doppelte Kontrolle eingeführt, vor und nach den Arbeiten, die technischen Barrierefreiheitsprüfern übertragen ist.

    Die Prüfung der Baupläne erfolgt im Vorfeld für Arbeiten, die eine Baugenehmigung erfordern. Seit dem 1. Juli 2023 muss dem Genehmigungsantrag eine Konformitätsbescheinigung der Baupläne beiliegen. Die Prüfung der Bauarbeiten folgt anschließend, unabhängig davon, ob eine vorherige Genehmigung erforderlich war.

    Die Bescheinigungen werden von OAI-Architekten oder beratenden Ingenieuren, von zugelassenen natürlichen oder juristischen Personen, von Beamten der Verwaltung für öffentliche Bauten oder von Gemeindebeamten ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt über die Plattform MyGuichet.

    Das Gesetz hat außerdem einen Beirat für Zugänglichkeit geschaffen, der zu Anträgen auf Ausnahmegenehmigung, gleichwertige Lösung und angemessene Vorkehrung Stellung nimmt.

    Welche Sanktionen drohen?

    Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen vor, was gegenüber der Regelung von 2001 neu ist.

    Bei natürlichen Personen kann die Geldstrafe zwischen 251 und 250.000 Euro liegen, zusätzlich ist eine Freiheitsstrafe von acht Tagen bis zwei Monaten möglich. Bei juristischen Personen kann neben einer Geldstrafe die Schließung des Ortes angeordnet werden.

    Die Sanktionen richten sich gegen die für die Arbeiten verantwortlichen Personen, also diejenigen, denen die Herstellung der Barrierefreiheit obliegt. Je nach Situation sind dies der Eigentümer, der Betreiber oder der Bauherr.

    Die im Gesetz vorgesehenen Spielräume

    Das Gesetz verkennt nicht, dass manche Anpassungen technisch unmöglich oder wirtschaftlich unvernünftig sind. Dafür bestehen drei Mechanismen.

    Die Ausnahmegenehmigung kann für einen bestehenden Ort erteilt werden, wenn die Herstellung der Barrierefreiheit technisch unmöglich ist oder eine unverhältnismäßige Belastung darstellt, ebenso für denkmalgeschützte Stätten und Bauten.

    Die gleichwertige Lösung erlaubt dem Betreiber, eine andere Antwort als die in der Verordnung vorgesehene vorzuschlagen, sofern sie ein vergleichbares Maß an Zugänglichkeit gewährleistet.

    Die angemessene Vorkehrung betrifft die individuelle Lage einer Person, die aufgrund einer schweren oder besonderen Behinderung keinen Zugang zu einem Ort hat, obwohl dieser den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

    Alle drei Anträge werden auf MyGuichet.lu eingereicht und dem Beirat für Zugänglichkeit zur Stellungnahme vorgelegt, bevor der Minister entscheidet.

    Wie fängt man an?

    Wer einen bestehenden öffentlich zugänglichen Ort betreibt, geht in drei Schritten vor.

    Zunächst steht eine Bestandsaufnahme an. Es gilt, den Abstand zwischen dem Gebäude und den Anforderungen der großherzoglichen Verordnungen vom 8. Februar 2023 zu ermitteln. Diese Arbeit ist technisch: Es geht um Durchgangsbreiten, Handlaufhöhen, Rampenneigungen und Bewegungsflächen.

    Prüfen Sie anschließend Alternativen, bevor Sie umfangreiche Arbeiten kalkulieren. Eine Umorganisation der Nutzungen erspart mitunter teure Einbauten. Einen Besprechungsraum mit Publikumsverkehr ins Erdgeschoss zu verlegen, kostet weniger als ein Aufzug.

    Planen Sie schließlich Ihren Förderantrag rechtzeitig. Der Zuschuss deckt 50 Prozent der Kosten ohne Mehrwertsteuer bis zu 24.000 Euro, doch das Antragsfenster schließt am 1. Juli 2028.

    Häufige Fragen

    Mein Geschäft besteht seit zwanzig Jahren. Bin ich betroffen?

    Ja. Die zentrale Neuerung des Gesetzes von 2022 ist gerade die Ausweitung auf bestehende öffentlich zugängliche Orte, ob öffentlich oder privat. Die Herstellung der Barrierefreiheit muss spätestens bis zum 1. Januar 2032 erfolgen.

    Kann ein denkmalgeschütztes Gebäude befreit werden?

    Für geschützte Stätten und Bauten kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Sie wird nicht automatisch erteilt und der Denkmalschutz muss nachgewiesen sein. Eine geschützte Fassade bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch das Gebäudeinnere geschützt ist.

    Braucht man eine Bescheinigung auch ohne Baugenehmigung?

    Die Konformitätsprüfung der Bauarbeiten gilt unabhängig davon, ob eine vorherige Genehmigung erforderlich war. Nur die Prüfung der Baupläne ist an das Genehmigungsverfahren gebunden.

    Müssen bestehende Wohnanlagen angepasst werden?

    Nein. Bestehende Mehrfamilienhäuser unterliegen keiner Pflicht zur Herstellung von Barrierefreiheit. Empfängt dort jedoch ein Freiberufler Publikum, fällt dieser Bereich unter die öffentlich zugänglichen Orte.

  • Cap’FALC und Accessilingua – Zwei Wege zum selben Ziel

    Cap’FALC und Accessilingua – Zwei Wege zum selben Ziel

    Wie Frankreich und Luxemburg an der Zukunft der Leichten Sprache arbeiten

    In Frankreich wird Cap’FALC entwickelt, in Luxemburg Accessilingua. Beide Projekte nutzen Künstliche Intelligenz (KI), um Texte in Leichte Sprache zu übersetzen. Aber die Ansätze, Zielgruppen und Philosophien sind unterschiedlich. Es gibt eben verschiedene Wege, um dasselbe Ziel zu erreichen.

    Was haben sie gemeinsam?

    Bevor wir auf die Unterschiede eingehen, schauen wir uns zunächst an, was beide Projekte gemeinsam haben:

    1. Die Technologie Beide nutzen Künstliche Intelligenz, um Texte zu vereinfachen. Die KI analysiert komplizierte Texte und schlägt einfachere Versionen vor, die den Regeln der Leichten Sprache entsprechen.

    2. Das Ziel Beide Projekte haben dasselbe Hauptziel: Mehr Texte in Leichter Sprache produzieren – und schneller. Ohne diese Technologie dauert es 2 Stunden, um einen einzigen Text von 500 Wörtern in Leichte Sprache zu übersetzen.

    3. Die Grenzen der KI Beide Projekte unterstreichen: Die KI ist ein Hilfsmittel, kein Ersatz für menschliche Experten. Eine menschliche Überprüfung und Validierung bleibt essenziell.

    4. Die Regeln Beide basieren auf den Regeln von Inclusion Europe, für FALC (Frankreich) oder Leichte Sprache (Deutschland/Luxemburg).

    5. Die Hauptidee Beide Projekte teilen die Überzeugung, dass Information für jeden zugänglich sein muss. Künstliche Intelligenz kann helfen, dieses Ziel schneller zu erreichen.

    Wo sind die Unterschiede?

    Trotz dieser Gemeinsamkeiten unterscheiden sich die beiden Projekte stark:

    Ursprung und Kontext

    AspektCap FALCAccessilingua
    LandFrankreichLuxemburg
    InitiatorUNAPEI (Verband für Menschen mit Behinderung)GovTech Lab (Ministerium für Digitalisierung)
    Startdatum20182024
    PartnerMeta AI, INRIATeam SoftGiant, CTIE, Klaro

    Cap’FALC ist aus der FALC-Bewegung selbst entstanden. Die UNAPEI, der nationale Verband für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, hat gesehen, dass das Land mehr Übersetzungskapazität braucht. Also haben sie das Tool entwickelt.

    Accessilingua ist ein Top-down-Ansatz: Die Regierung hat gesehen, dass auf guichet.lu nicht genug Texte in Leichter Sprache existieren, weil die Produktion zu lange dauert. Also hat das GovTech Lab einen Appel à Solutions gemacht.

    Zielpublikum

    Cap’FALC:

    • FALC-Ateliers in Frankreich
    • Transkripteure aus ESAT (Werkstätten und Betriebe für Menschen mit Behinderung)
    • Zugang vorrangig für Menschen, die in FALC ausgebildet sind

    Accessilingua:

    • Öffentliche Verwaltung in Luxemburg
    • Redakteure von guichet.lu, infocrise.lu usw.
    • Am Anfang: Nur für Regierungsorgane
    • Hoffnung: Später eventuell für die breite Öffentlichkeit

    Der wichtigste Unterschied: Cap FALC ist ein Tool VON Menschen mit Behinderung FÜR Menschen mit Behinderung. Accessilingua ist ein Tool für die Verwaltung – mit Hilfe von Klaro entwickelt – um Dokumente zu erstellen, die von Menschen mit Behinderung gelesen werden.

    Funktionalitäten

    Cap FALC bietet:

    • KI-Vereinfacher: Schlägt einfachere Sätze vor
    • Kollaboratives Wörterbuch: Von Nutzern erstellte Definitionen
    • Kollaborative Bilddatenbank: Geteilte Illustrationen
    • Community-Feature: Alle Nutzer können zur Übersetzungsfunktion beitragen

    Accessilingua bietet:

    • KI-Übersetzung: Generiert Texte in FALC/Leichte Sprache
    • Luxemburger Anpassung: Berücksichtigt lokale Wörter (z.B. „Formation“ statt „Weiterbildung“, „Chamberwal“ statt „Parlamentswahl“)
    • Zwei Sprachen: Französisch (FALC) und Deutsch (Leichte Sprache)
    • Integration: Direkt mit Guichet.lu und anderen Regierungsseiten

    Der wichtigste Unterschied: Cap’FALC ist eine komplette Arbeitsumgebung mit Community-Features. Accessilingua ist stärker auf die Übersetzungsfunktion fokussiert.

    Fazit

    Cap FALC und Accessilingua sind keine Konkurrenten. Sie sind Beispiele für verschiedene Ansätze, jeweils optimiert für das Land und das Zielpublikum. Beide Projekte zeigen:

    ✅ Künstliche Intelligenz kann Leichte Sprache demokratisieren
    ✅ Menschliche Validierung bleibt essenziell
    ✅ Es braucht technische und kreative Lösungen, um mehr Informationen für jeden zugänglich zu machen