Barrierefreiheit in Luxembourg

Autor: Accessibilité Luxembourg

  • Barrierefreie Videos: Wie werden sie gemacht?

    Barrierefreie Videos: Wie werden sie gemacht?

    Barrierefreie Videos sind für alle nützlich. Sie helfen zum Beispiel Menschen mit Lernschwäche, Seh- oder Hörbeeinträchtigung, sowie Menschen, die eine neue Sprache lernen möchten. Das Zusammenspiel aus Bild, Text und Ton ermöglicht es, komplexe Inhalte übersichtlich darzustellen. Damit ein Video wirklich barrierefrei ist, müssen viele Details beachtet werden: die verwendete Sprache, die technische Qualität, Untertitel, Audiodeskription und, wenn möglich, eine Gebärdensprach-Verdolmetschung. Dieser Artikel stellt die bewährten Praktiken für barrierefreie Videos vor.

    Empfehlungen statt festgesetzter Normen

    Für barrierefreie Videos gibt es Empfehlungen, aber keine festgesetzten internationalen Normen. Die Empfehlungen in diesem Artikel richten sich vorrangig an das luxemburgische Publikum.

    Wem nützen barrierefreie Videos?

    • Untertitel sind besonders hilfreich für Menschen mit Hörbeeinträchtigung und für Sprachlernende. Gehörlose Menschen sollten, wenn möglich, Erklärungen in Gebärdensprache erhalten.
    • Menschen mit Sehbeeinträchtigung profitieren von vollständigen Transkripten sowie Audiodeskriptionen, die mündlich beschreiben, was ein sehendes Publikum wahrnehmen kann.
    • Menschen mit Lese- oder Lernschwäche profitieren von Videos in Einfacher oder Leichter Sprache.
    • Manche Menschen, zum Beispiel mit Epilepsie, können sensibel auf flackernde Effekte und schnell wechselnde Bilder reagieren, solche Elemente sollten vermieden werden.

    Ein barrierefreies Video Schritt für Schritt gestalten

    Untertitel, Audiodeskription und Gebärdensprache

    Untertitel geben das Gesagte wieder und können zusätzliche Informationen liefern (Sprecher-Kennzeichnung, Hintergrundgeräusche, Emotionen). Die Audiodeskription richtet sich vor allem an sehbeeinträchtigte Menschen. Gebärdensprachvideos ergänzen Untertitel sinnvoll für Menschen, deren Muttersprache die Gebärdensprache ist.

    Technische Details und Aufbau

    • Sehr gute Bild- und Tonqualität; leicht zu findende Einstellungen für Ton, Bildschirm und Untertitel.
    • Unnötige Hintergrundgeräusche, Zeitlupen, Zeitraffer und flackernde Effekte vermeiden (Epilepsie-Risiko). Das WCAG-Erfolgskriterium 2.3.1 („Three Flashes or Below Threshold“) empfiehlt, in Videoinhalten nie mehr als drei Blitze pro Sekunde zu zeigen.
    • Ausreichender Kontrast in allen Bildern; weder zu hell noch zu dunkel.
    • Kurze Videos bevorzugen (wenige Minuten, auf Social Media noch kürzer); komplexe Themen in mehrere Videos aufteilen.
    • Zu viele Bilder, Schauplätze und hektische Kamerabewegungen vermeiden; Ortswechsel ankündigen.

    Sprache und Sprechweise

    Die sprechende Person sollte einfache Wörter und kurze Sätze benutzen, deutlich, ohne Dialekt und langsam sprechen, mit genügend Pausen. Ein vollständiges Transkript ermöglicht das Ausdrucken und Lesen des Textes, auch per Vorlesefunktion für sehbeeinträchtigte Menschen. Im Video sollte nur über das gesprochen werden, was gerade gezeigt wird; eine Hintergrundstimme sollte zuerst vorgestellt werden.

  • Unterstützte Kommunikation: Sich ausdrücken, wenn Lautsprache nicht ausreicht

    Unterstützte Kommunikation: Sich ausdrücken, wenn Lautsprache nicht ausreicht

    Manche Menschen können nicht oder nur eingeschränkt sprechen, aufgrund einer angeborenen Behinderung, einer Krankheit oder eines Unfalls. Unterstützte Kommunikation (UK) hilft diesen Menschen dabei, sich auszudrücken und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dieser Artikel stellt die verschiedenen Formen der UK vor, erklärt ihre Bedeutung und nennt Anlaufstellen in Luxemburg.

    Anlaufstellen in Luxemburg

    In Luxemburg unterstützt die APEMH Menschen, die Unterstützte Kommunikation nutzen, im Rahmen mehrerer Dienste. Spezialisierte Zentren wie das Zentrum für Unterstützte Kommunikation (ZUK) bieten darüber hinaus Informationsmaterial und praktische Beratung für den Alltag.

    Ein grundlegendes menschliches Bedürfnis

    Jeder Mensch hat das Bedürfnis, sich mitzuteilen und in Kontakt zu treten. Ohne passende Kommunikationsmöglichkeiten ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben stark eingeschränkt, ein selbstbestimmtes Leben dann oft unmöglich. Unterstützte Kommunikation schafft gleichberechtigte Kommunikationschancen und ermöglicht es Menschen, ihre individuellen Bedürfnisse und Gedanken auszudrücken, und dadurch Teilhabe zu erreichen. Laut ISAAC (International Society for Augmentative and Alternative Communication) umfasst UK die Gesamtheit der Werkzeuge und Strategien, die eine Person nutzt, um ihre täglichen Kommunikationsbedürfnisse zu erfüllen.

    Drei Kategorien von Kommunikationsmitteln

    Man unterscheidet zwischen körpereigenen Kommunikationsformen und externen Hilfsmitteln (Gegenstände oder elektronische Geräte).

    Einfache und komplexe elektronische Hilfsmittel

    Sprechende Taster oder kleine Sprachhilfen mit Papierdeckblättern können direkt (durch Zeigen) oder indirekt (über Scanning-Verfahren mit speziellen Sensoren) bedient werden. Sprachcomputer (Talker) wandeln Symbole, Buchstaben oder Wörter in gesprochene Sprache um; ihre Ansteuerung kann individuell angepasst werden: spezielle Taster (Fuß, Kopf, Mund), angepasste Computermäuse, Pointer und Joysticks, oder Augensteuerung per Kamera.

    Nicht-elektronische Hilfsmittel

    • Kommunikationstafeln und Kommunikationsordner: übersichtliche Sammlungen grafischer Symbole
    • Grafische Symbole: Fotos, Zeichnungen, Piktogramme, Schriftzeichen
    • Kommunikationshefte: Ich-Bücher, Tagebücher, Kalender mit wichtigen persönlichen Informationen

    Grafische Symbole können einzeln genutzt werden oder fest auf Tafeln bzw. in Büchern angeordnet sein. Durch Zeigen (mit dem Finger, den Augen oder speziellen Hilfsmitteln) lassen sich ganze Sätze bilden.

    Körpereigene Kommunikationsformen

    • Lautsprache und Laute
    • Nonverbale Ausdrucksweisen: Mimik, Gesten, Blicke, Zeigebewegungen, Körperspannung und Körperbewegungen
    • Gebärden aus der Deutschen Gebärdensprache oder speziellen Gebärdensammlungen: lautsprachunterstützende Gebärden, lautsprachbegleitendes Gebärden, oder taktiles Gebärden (der Sender gebärdet, der Empfänger ertastet)

    Vorhandene Fähigkeiten ergänzen und stärken

    In einigen Fällen ist die Lautsprache nicht vorhanden oder nur wenig entwickelt. Hat eine Person zusätzlich eine körperliche Beeinträchtigung, können oft auch manuelle Ausdrucksformen nicht genutzt werden. UK ersetzt vorhandene Fähigkeiten nicht, sondern ergänzt und verstärkt sie: Je nach Situation können unterschiedliche Methoden miteinander kombiniert werden, mit dem Ziel, die Verständigung im Alltag zu erleichtern und zu verbessern.

  • Barrierefreies Layout und Design: Universal Design, inklusives Design und Design for All

    Barrierefreies Layout und Design: Universal Design, inklusives Design und Design for All

    Eine Information muss zuerst wahrgenommen werden, bevor sie verstanden und verarbeitet werden kann. Menschen mit körperlichen, kognitiven oder sensorischen Einschränkungen haben besondere Anforderungen an die grafische Gestaltung von Informationen: gut lesbare Schrift und starke Kontraste für sehbeeinträchtigte Menschen, gut aufgebaute Texte in Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten, ruhige Hintergründe ohne blinkende Animationen für neurodivergente Menschen. Es gibt kein Layout, das für alle gleichzeitig passt, es gibt jedoch Referenzrahmen, die bei der Gestaltung helfen. Dieser Artikel stellt diese Rahmen und konkrete Anwendungsbeispiele vor.

    Gut zu wissen

    Jedes Design soll inklusiv sein und stereotype Bilder und Symbole vermeiden. Denken Sie dabei nicht nur an die Illustrationen, sondern auch an die Sprache.

    Sieben Prinzipien angewendet auf Informationen

    Die sieben Prinzipien des Universal Design lassen sich auch auf gedruckte und digitale Informationen übertragen:

    1. Wahrnehmbare Information: serifenlose Schrift, hoher Kontrast, Alternativtexte, Untertitel.
    2. Einfache, intuitive Nutzung: klare Struktur, logische Lesereihenfolge, verständliche Sprache.
    3. Gleichwertigkeit: Information nicht nur über Farbe, sondern auch über Text oder Braille; Untertitel und Audiodeskription im Digitalen.
    4. Flexibilität: mehrere Zugangswege zum Inhalt (Text, QR-Code, Audio, Video).
    5. Fehlertoleranz: klare Fehlermeldungen, Rückgängig-Funktion, eindeutige Layouts.
    6. Größe und Platz für Zugang: klare Typografie und responsives Design.
    7. Geringer körperlicher Aufwand: ausreichend große Buttons, wenige Interaktionsschritte.

    Drei Ansätze für barrierefreies Design

    Design for All

    Design for All ist ein vor allem in Europa verbreitetes Konzept, das darauf zielt, Produkte, Dienstleistungen und Infrastrukturen ohne individuelle Anpassungen nutzbar zu machen. Es geht über Universelles Design und Inklusives Design hinaus, indem es Nutzerinnen und Nutzer stärker in den Entstehungsprozess einbezieht und zusätzlich die Marktorientierung berücksichtigt. Die Stockholmer Erklärung der EIDD (2004) definiert es als „Gestaltung für menschliche Vielfalt, soziale Inklusion und Gleichberechtigung“, ein Ansatz, der die Einbindung der Endnutzerinnen und Endnutzer in jeder Phase des Gestaltungsprozesses verlangt.

    Inklusives Design

    Inklusives Design erkennt und berücksichtigt die Vielfalt der Menschen in ihren Bedürfnissen und Lebensumständen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Fähigkeiten. Es bezieht unterschiedliche Nutzergruppen aktiv in die Gestaltung ein, ohne eine einzige Lösung anzustreben: Ziel ist ein vergleichbares Nutzungserlebnis für alle, notfalls durch angepasste Varianten.

    Universelles Design

    Universal Design ist ein umfassender Designansatz, den der Architekt Ronald L. Mace und sein Team in den 1980er Jahren am Center for Universal Design in North Carolina (USA) entwickelten. Ziel ist es, Produkte, Dienstleistungen und Umgebungen so zu gestalten, dass alle Menschen sie nutzen können, einfach und möglichst ohne Anpassung. Artikel 2 der UN-Behindertenrechtskonvention (2006) definiert Universelles Design als die Gestaltung von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen so, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne Anpassung oder spezielles Design genutzt werden können, ohne dabei Hilfsmittel für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen auszuschließen.

    Von den Prinzipien zu konkreten Entscheidungen

    Neben den konzeptionellen Rahmenwerken machen einige konkrete Entscheidungen einen echten Unterschied in der Praxis von barrierefreiem Design:

    • Kontrast: Der Kontrast einer Farbe lässt sich nie allein beurteilen, sondern nur im Verhältnis zu einer anderen Farbe. Fließtext sollte mindestens einen Kontrast von 4,5:1 zum Hintergrund haben, interaktive Elemente wie Buttons und Icons mindestens 3:1.
    • Typografie: serifenlose Schriften bevorzugen, bei denen sich Zeichen deutlich voneinander unterscheiden lassen, etwa das große I und das kleine l, zentrierten Text sowie lange Passagen in Versalien vermeiden.
    • Icons: mit einer Textbeschriftung versehen, ausreichend groß gestalten, mindestens 24 mal 24 Pixel und idealerweise 44 mal 44, und einen Mindestkontrast von 3:1 einhalten.
    • Bilder: jedem informationstragenden Bild einen Alternativtext geben, keinen Text auf Bilder setzen und keine Hintergrundbilder verwenden, um Informationen zu vermitteln, die sich nicht anders beschreiben lassen.
    • Farbe: Informationen nie allein über die Farbe vermitteln, um farbenblinden Menschen gerecht zu werden.
    • Animationen: auf maximal 5 Sekunden begrenzen, nicht häufiger als dreimal pro Sekunde blinken lassen und immer eine Möglichkeit zum Anhalten bieten.
    • Alternative Formate: neben Text auch Videos, Podcasts oder Infografiken anbieten, um unterschiedlichen Bedürfnissen und Lernweisen gerecht zu werden.

    Barrierefreies Design ist außerdem ein fortlaufender Prozess: regelmäßige automatisierte und manuelle Tests, geschulte Teams und das Einbeziehen von Nutzerfeedback tragen dazu bei, ein Projekt langfristig zu verbessern.

  • Assistive Technologien: Welche Hilfsmittel erleichtern den digitalen Zugang?

    Assistive Technologien: Welche Hilfsmittel erleichtern den digitalen Zugang?

    Der Zugang zu Informationen und digitalen Medien ist für Menschen mit Beeinträchtigungen oft schwierig oder nicht möglich. Die Probleme betreffen zum Beispiel die Motorik, die Sinneswahrnehmung, die kognitiven Fähigkeiten oder die Sprache. Assistive Technologien helfen, diese Barrieren zu überwinden: Sie erleichtern die Kommunikation oder machen sie erst möglich. Der Begriff „assistive Technologie“ kommt aus dem Englischen und bezeichnet Hilfsmittel, Systeme und Dienstleistungen, die Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen unterstützen, in der Schule, bei der Arbeit, in der Freizeit und zu Hause. Dieser Artikel stellt die wichtigsten assistiven Technologien der digitalen barrierefreien Kommunikation vor.

    Ein Hilfsmittel ist nur so gut wie die Website, die es nutzt

    Das W3C weist mit seiner Initiative für Web-Barrierefreiheit (WAI) darauf hin, dass assistive Technologien nur dann wirksam funktionieren, wenn Websites und Dokumente selbst technisch barrierefrei gestaltet sind. Gestalten Sie Ihre Dokumente und Websites deshalb nach den Barrierefreiheitsstandards: So können Menschen, die assistive Technologien nutzen, Ihre Informationen vollständig wahrnehmen.

    Das Thema ist alles andere als eine Randerscheinung: Laut dem ersten globalen Bericht zu assistiven Technologien, der 2022 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und UNICEF veröffentlicht wurde, benötigen weltweit mehr als 2,5 Milliarden Menschen mindestens ein Hilfsmittel, eine Zahl, die bis 2050 auf 3,5 Milliarden steigen soll.

    Ein weiter Begriff mit vielfältigen Anwendungen

    Beispiele für assistive Technologien sind:

    • elektronische Geräte und Programme wie Sprachcomputer, Bildschirmlese- oder Vergrößerungssoftware;
    • Hilfsmittel wie Rollstühle, Stifthalter oder Hörgeräte;
    • bauliche Hilfen wie Rampen oder Aufzüge;
    • Dienstleistungen zur Auswahl und Nutzung von technischen Hilfsmitteln.

    Der Begriff wird in verschiedenen Ländern unterschiedlich verwendet: Im Deutschen meint man damit oft Hard- und Software zur barrierefreien Nutzung von Informationstechnologien (Computer, Tablets, Smartphones).

    Einen Computer ohne Maus steuern

    Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen können oftmals keine herkömmliche Computermaus bedienen. Hier einige Alternativen:

    • Bildschirm-Tastatur, bedient mit Maus, Joystick oder Touchscreen;
    • Zeigegeräte, gesteuert mit Mund, Kopf, Kinn oder Füßen;
    • Taster, für Menschen, die ein beliebiges Körperteil gezielt einsetzen können;
    • Kopfsteuerung, bei der eine Kamera Kopfbewegungen in Mausbewegungen umwandelt;
    • Augensteuerung, oft zusammen mit Kommunikationssoftware genutzt für Menschen mit starken motorischen Einschränkungen.

    Anders lesen, schreiben und hören

    • Bildschirmlesesoftware (Text-To-Speech – TTS): liest Texte laut vor, sodass Menschen mit Sehbehinderungen oder Leseschwächen sie hören können.
    • Spracherkennungssoftware (Speech-To-Text – STT): wandelt gesprochene Sprache in Text um, hilfreich für Menschen mit Hörschädigung.
    • Vergrößerungssoftware: vergrößert die Darstellung und erlaubt oft, Farben und Kontraste anzupassen.
    • Braillezeile: eine Screenreader-Software wandelt Bildschirmtexte in Brailleschrift um, die ertastet werden kann.
    • OCR-Texterkennung: ermöglicht Computern, Text in Bilddateien wie Scans zu erkennen und in lesbare Dateien umzuwandeln.

    Quellen

  • Einfache Sprache: Zwischen Leichter Sprache und Standardsprache

    Einfache Sprache: Zwischen Leichter Sprache und Standardsprache

    Einfache Sprache ist eine vereinfachte Variante einer Sprache: schwieriger als die Leichte Sprache, aber einfacher als die Standardsprache. Das Konzept hat seinen Ursprung in den 1950er Jahren im englischsprachigen Raum, unter dem Namen „Plain English“. In Luxemburg spielt Einfache Sprache seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 8. März 2023 über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen eine zentrale Rolle: Verständlichkeit ist eines der vier Prinzipien digitaler Barrierefreiheit, was bedeutet, dass Informationen mindestens in Einfacher Sprache bereitgestellt werden müssen. Dieser Artikel erklärt das Konzept, seine Zielgruppe und die wichtigsten Regeln.

    Ein Recht auf verständliche Informationen

    Jeder Mensch hat ein Recht auf verständliche Informationen. Sie dürfen also fordern, dass Ihnen Informationen in Einfacher oder Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden.

    Wer nutzt Einfache Sprache?

    Während Leichte Sprache vor allem für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt wurde und sehr strengen Regeln folgt, richtet sich Einfache Sprache an eine breitere Zielgruppe: Menschen mit geringen Sprachkenntnissen oder alle, die schwierige Texte nicht gut verstehen. Wichtig: Texte in Einfacher Sprache sind für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung nicht zugänglich. Wichtige Informationen (Gesundheit, Rechte) sollten daher zusätzlich in Leichter Sprache bereitgestellt werden.

    Das Gesetz von 2023 verpflichtet nun auch Institutionen wie Banken und Versicherungen, ihre Informationen in Einfacher Sprache zu veröffentlichen, damit mehr Menschen die für sie wichtigen Informationen verstehen.

    Drei Säulen der Regeln für Einfache Sprache

    Die Empfehlungen für Einfache Sprache sind weniger streng als jene der Leichten Sprache, existieren aber: Die internationale Norm ISO 24495-1 definiert Grundsätze, die für alle Sprachen gelten. Für die deutsche Einfache Sprache gibt es zudem die DIN-Norm DIN 8581-1.

    Layout

    Den Text übersichtlich gliedern, damit sich die Leserschaft schnell orientieren und Informationen schnell finden kann.

    Satzbau

    • Kurze Sätze schreiben (maximal 20 Wörter, maximal ein Komma).
    • Aktiv statt Passiv formulieren: „Beachten Sie…“ statt „Es ist zu beachten…“.
    • Sinneinheiten zusammenhalten, lange Einschübe vermeiden.

    Wortschatz

    • Kurze und bekannte Begriffe verwenden; Fach- oder Fremdwörter durch einfache Begriffe ersetzen.
    • Wichtige Fachwörter erklären, im Text oder in einem Glossar.
    • Abkürzungen und Füllwörter („halt“, „irgendwie“) vermeiden.

    Woher kommt Einfache Sprache?

    Ursprünglich sollten Schulbuchtexte in den USA verständlicher gemacht werden. 2010 wurde in den USA der „Plain Writing Act“ verabschiedet: Die amerikanische Regierung beschloss, alle Bürgerinformationen in einfacher Sprache zu schreiben und zu veröffentlichen. Im deutschsprachigen Raum entwickelte sich die Einfache Sprache ab den 2000er Jahren.

    Einfache Sprache in der Praxis: Erfahrungen einer Expertin

    Sylvie Bonne, Expertin für Leichte und Einfache Sprache in Luxemburg, bringt den Unterschied zwischen beiden Ansätzen gut auf den Punkt: Einfache Sprache bleibt nah an der Alltagssprache, ein Begriff wie „Dokumente“ müsste sie nicht erklären, die Leichte Sprache hingegen schon. Beide Sprachformen ergänzen sich, statt sich gegenseitig auszuschließen: Manche Menschen brauchen unbedingt Leichte Sprache, während andere Formate wie eine schriftliche Zusammenfassung in Einfacher Sprache, ein Erklärvideo oder Kontaktadressen die Kommunikation zusätzlich barrierearm machen.

    Texte einer Organisation zu vereinfachen ist vor allem Teamarbeit. Zuerst muss man das bestehende Team, die Zielgruppe und die Kanäle kennen, über die die Inhalte später genutzt werden, bevor die Struktur der Texte überarbeitet, Zwischenüberschriften ergänzt und Fachbegriffe erklärt werden. Gerade in sensiblen Bereichen wie dem Bankwesen oder bei juristischen Themen muss jede Vereinfachung von den fachlich zuständigen Personen bestätigt werden, damit der Text korrekt bleibt.

    Die Reaktionen von Fachleuten sind meist positiv, auch wenn es schwerfällt, diese Prinzipien selbst umzusetzen, wenn man täglich mit dem Fachjargon eines Bereichs arbeitet. Im Gegensatz zur Leichten Sprache verändert Einfache Sprache weder das Erscheinungsbild der Texte noch die Rechtschreibung: Sie kann daher eine umständliche Verwaltungssprache direkt ersetzen, statt als zusätzliches Angebot daneben zu stehen.

    Für die Zukunft kann künstliche Intelligenz dabei helfen, komplexe Texte zu überarbeiten, sie ersetzt aber keine Person, die die tatsächlichen Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer kennt. Auch digitale Alternativen wie Audioaufnahmen, Videos oder Sprachnachrichten eröffnen neue Möglichkeiten, Informationen barrierearm zugänglich zu machen, ergänzend zu geschriebenen Texten.

  • OSAPS veröffentlicht Leitfaden für klare Sprache im Finanzsektor

    OSAPS veröffentlicht Leitfaden für klare Sprache im Finanzsektor

    Das OSAPS (Office de la surveillance de l’accessibilité des produits et services) hat einen wichtigen neuen Leitfaden herausgebracht, der Banken und Finanzinstituten helfen soll, ihre Kommunikation verständlicher zu gestalten. Der Leitfaden wurde unter der Leitung von Sylvie Bonne, einer Expertin für klare Sprache, entwickelt.

    Was ist das Ziel des Leitfadens?

    Der Leitfaden richtet sich an Bankdienstleister – aber nicht nur an diese – und hilft ihnen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Konkret geht es darum, „sicherzustellen, dass die Informationen verständlich sind und einen Komplexitätsgrad von B2 nicht überschreiten“.

    Das Gesetz schreibt nur vor, dass das Vokabular das Niveau B2 nicht überschreiten darf. Es gibt jedoch keine genauen Regeln für das Verfassen von Texten. Dieses Dokument bietet daher einen freiwilligen Rahmen für das Schreiben in klarer Sprache auf der Stufe B1.

    Was steht im Leitfaden?

    Der Leitfaden enthält:

    • Empfehlungen, um die Hauptprobleme für Lesbarkeit und Verständlichkeit zu überwinden
    • Tipps für interne Schulungen im Unternehmen
    • Ein einfaches Verfahren zur Durchführung von Benutzertests
    • Beispiele für das Layout von Dokumenten
    • Eine Checkliste für das Korrekturlesen

    Und natürlich erfüllt der Leitfaden selbst alle Kriterien, die er empfiehlt!

    Für wen ist der Leitfaden gedacht?

    Der Leitfaden richtet sich an ein breites Publikum, das nicht mit fachtechnischen Dokumenten vertraut ist. Er bietet Hilfe zu den häufigsten Schwierigkeiten:

    • Komplexe Sprache und Fachjargon
    • Lange und dichte Texte
    • Fachvokabular
    • Komplizierte Sätze und Absätze
    • Fehlende klare Erklärungen
    • Schlecht lesbares Layout

    Mehr als gesetzliche Verpflichtungen

    Die Empfehlungen im Leitfaden gehen über die gesetzliche Verpflichtung hinaus und verfolgen zwei Ziele:

    1. Die Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vorauszusetzen – Weil es wahrscheinlich ist, dass die Regeln in Zukunft noch strenger werden
    2. Die Qualität der Dienstleistungen für die Kunden nachhaltig zu verbessern – Um eine bessere Kundenerfahrung zu garantieren

    Eine wichtige Referenz

    Der Leitfaden deckt viele verschiedene Aspekte der klaren Sprache ab. Er bietet eine Synthese der sprachlichen, visuellen, technischen und semantischen Regeln, die derzeit gültig sind.

    Struktur und Präsentation

    • Richtige Formatierung
    • Klare Struktur und Überschriften
    • Erklärung komplizierter Begriffe
    • Verwendung von Symbolen und Bildern

    Inhalt

    • Verwendung eines Vokabulars vom Niveau B1
    • Einfache Sätze mit maximal 15-20 Wörtern
    • Konkrete Beispiele aus dem Alltag
    • Glossar für Fachbegriffe

    Barrierefreiheit

    • Gut lesbare Schrift (12-14 pt)
    • Passender Zeilenabstand
    • Linksbündiger Text
    • Barrierefreie Dokumente für Screenreader

    Konkrete Praxis

    Der Leitfaden hilft Finanzinstituten, ihre Dokumente – wie Kreditbedingungen, Verträge oder Informationen über Finanzprodukte – so zu schreiben, dass sie für jeden verständlich sind. Dies fördert die Transparenz und das Vertrauen zwischen den Banken und ihren Kunden. Es geht darum, dass jeder Kunde, unabhängig von seinen Sprachkompetenzen, wichtige Finanzinformationen verstehen kann.

    Zusammenarbeit mit Sylvie Bonne

    Sylvie Bonne, eine Expertin für Leichte Sprache in Luxemburg, hat eine zentrale Rolle bei der Entwicklung des Leitfadens gespielt. Sie hat besonderen Wert darauf gelegt, dass der Leitfaden kurz und praktisch bleibt für die Mitarbeiter der Banken. Der Leitfaden enthält zwar nicht alle Details, bietet aber eine solide Grundlage für den Anfang.

    Es war auch wichtig zu bedenken, welche Begriffe im Mündlichen verwendet werden, unter anderem auf Luxemburgisch. Das Glossar zeigt verschiedene Personen in verschiedenen alltäglichen Situationen, um die Beispiele realistischer zu machen.

    Ausblick

    Dieser Leitfaden ist ein erster wichtiger Schritt für mehr Barrierefreiheit im Finanzsektor. Er wird hoffentlich anderen Sektoren als Vorbild dienen und dazu beitragen, dass immer mehr Informationen in Luxemburg in klarer und verständlicher Sprache zur Verfügung stehen.

    ? Der Leitfaden kann als PDF-Datei auf Deutsch und auf Französisch heruntergeladen werden.

  • Gebärdensprache: Eine vollwertige Sprache, seit 2018 in Luxemburg anerkannt

    Gebärdensprachen sind vollwertige Sprachen wie alle anderen Lautsprachen, aber visuell: Sie werden mit Gestik, Mimik, Körperhaltung und Mundbewegungen ausgedrückt und über den Sehsinn wahrgenommen. Sie sind die natürlichen Muttersprachen von Menschen, die von Geburt an gehörlos sind oder ihr Gehör vor dem Erlernen der Lautsprache verlieren. 2008 haben die Vereinten Nationen Gebärdensprachen offiziell als vollwertige Sprachen anerkannt, und in Luxemburg wurde die Deutsche Gebärdensprache 2018 als eigenständige Sprache anerkannt. Dieser Artikel erklärt, wie Gebärdensprache funktioniert und wie Sie Ihre Informationen für die Gehörlosengemeinschaft barrierefrei gestalten.

    Sechs Maßnahmen für barrierefreie Kommunikation mit Gehörlosen

    Um Informationen für gehörlose Menschen barrierefrei zu gestalten, reicht es nicht aus, Inhalte lediglich schriftlich bereitzustellen. Viele gehörlose Menschen haben die nationale Gebärdensprache als Erstsprache (z. B. Deutsche Gebärdensprache, DGS, oder Langue des Signes Française, LSF). Deshalb sollten Informationen in mehreren barrierefreien Formaten angeboten werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

    • Untertitel: Alle Videos sollten vollständige und gut synchronisierte Untertitel enthalten. Sie helfen insbesondere schwerhörigen Personen und gehörlosen Menschen mit hoher Schriftkompetenz.
    • Gebärdensprachvideos (DGS/LSF): Wichtige Informationen sollten zusätzlich als Video in der jeweiligen Gebärdensprache bereitgestellt werden. Untertitel allein ersetzen Gebärdensprache nicht, da Schriftsprache für viele Gehörlose eine Zweitsprache ist.
    • Barrierefreie digitale Angebote: Webseiten und Dokumente sollten den geltenden Barrierefreiheitsstandards entsprechen (z. B. WCAG/RGAA) und Alternativen wie Untertitel, Gebärdensprache und barrierefreie Dokumente bereitstellen.
    • Klare Gestaltung: Informationen sollten übersichtlich aufgebaut sein, mit aussagekräftigen Überschriften, genügend Weißraum sowie unterstützenden Symbolen oder Piktogrammen. Dadurch wird das Verständnis erleichtert.
    • Mehrere Kommunikationskanäle: Neben Telefon sollten Kontaktmöglichkeiten per E-Mail, Chat, SMS oder Videodolmetschen in Gebärdensprache angeboten werden.
    • Einfache bzw. Leichte Sprache (DE) oder FALC (FR): Komplexe Inhalte sollten zusätzlich in leicht verständlicher Sprache angeboten werden. Dabei werden kurze Sätze, einfache Wörter und eine klare Struktur verwendet. In Frankreich entspricht dies dem Konzept FALC (Facile à lire et à comprendre).

    Die Gehörlosen-Community, eine kulturelle und sprachliche Gruppe

    Viele gehörlose und schwerhörige Menschen, die Gebärdensprache nutzen, fühlen sich der Gehörlosen-Gemeinschaft zugehörig, ebenso wie Kinder gehörloser Eltern und andere Angehörige. Sie sehen sich als Mitglieder einer eigenständigen kulturellen und sprachlichen Gemeinschaft.

    Grammatik und Struktur der Gebärdensprache

    Gebärdensprache nutzt nicht die Stimme, sondern den Körper. Sie wird vorrangig mit den Händen ausgeführt, unterstützt durch Oberkörper, Kopf und Gesichtsausdruck, im sogenannten Gebärdenraum, einem dreidimensionalen Bereich vom Kopf bis zur Hüfte und von einer Körperseite zur anderen. Gebärdensprachen haben eine eigene Grammatik: In der Deutschen Gebärdensprache steht das Verb zum Beispiel meist am Satzende. Das Fingeralphabet wird nur sparsam verwendet, hauptsächlich zum Buchstabieren von Namen.

    Eine junge rechtliche Anerkennung

    2008 haben die Vereinten Nationen mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Gebärdensprachen offiziell als vollwertige Sprachen anerkannt. In Luxemburg verabschiedete die Chambre des Députés am 24. Juli 2018 einstimmig eine Änderung des Gesetzes vom 24. Februar 1984 über die Sprachenregelung, mit der die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache in Luxemburg anerkannt wurde. Diese Anerkennung brachte konkrete Rechte: Jedes gehörlose Kind erhält das Recht, dem Grund- und Sekundarschulunterricht in Gebärdensprache zu folgen; gehörlose Menschen können die Gebärdensprache bei Behördengängen verwenden; und Familienangehörige gehörloser Menschen können bis zu 100 Stunden Gebärdensprachkurs besuchen, die der Staat übernimmt.

    Nationale Sprachen, eigen für jedes Land

    Grundsätzlich hat jedes Land seine eigene Gebärdensprache. Im deutschsprachigen Raum gibt es die Deutsche Gebärdensprache (DGS), die Österreichische (ÖGS) und die Deutschschweizer (DSGS). Für das Französische gibt es Gebärdensprachen in Frankreich (LSF), in der französischsprachigen Schweiz (LSF-SR), in Belgien (LSFB) und in Kanada (LSQ). Luxemburg hat keine eigene Gebärdensprache: Hier wird die Deutsche Gebärdensprache (DGS) genutzt, da sie im Land am weitesten verbreitet war.

    „International Sign“ ist keine internationale Gebärdensprache im eigentlichen Sinne, sondern eine Plansprache, die bei internationalen Treffen, zum Beispiel Konferenzen, verwendet wird.

    Veranstaltungen & Links

    In Luxemburg werden regelmäßig Gebärdensprachkurse angeboten. In Gebärdensprach-Cafés können Sie die Sprache in entspannter Atmosphäre kennenlernen.

    Quellen

  • FALC vs Leichte Sprache vs Liicht Sprooch – Die Mehrsprachigkeit in Luxemburg

    FALC vs Leichte Sprache vs Liicht Sprooch – Die Mehrsprachigkeit in Luxemburg

    Eine Sprache reicht nicht mehr aus

    Luxemburg ist eines der mehrsprachigsten Länder in Europa. Die luxemburgische Bevölkerung wächst schon lange nicht mehr durch Geburten, sondern durch Einwanderung. Dies hat eine direkte Konsequenz: Leichte Sprache muss auch multilingual sein.

    Die Situation heute: Hauptsächlich Deutsch

    In Luxemburg wird aktuell vor allem die deutsche Leichte Sprache benutzt, weil das luxemburgische Schulsystem historisch immer stark auf Deutsch aufgebaut war. Luxemburger können Deutsch lesen, auch wenn es nicht ihre Muttersprache ist. Daher ist Leichte Sprache die meist benutzte Form von Leichter Sprache im Land.

    FALC: Für die französischsprachigen Mitbürger

    Neben der deutschen Leichten Sprache wird auch FALC (Facile à lire et à comprendre) – auch oft Facile à lire genannt – immer wichtiger. Die Redaktionsgruppe von Guichet.lu hat seit 2019 Texte in Leichter Sprache publiziert, und 2022 auch die ersten Merkblätter in FALC.

    FALC macht Informationen auf Französisch einfacher und verständlicher – besonders für Menschen mit Behinderung, Legastheniker, ältere Menschen oder Personen, die nicht gut Französisch können.

    Mehrsprachige Schulen und französischsprachige Kinder

    Seit vielen Jahren gibt es in Luxemburg immer mehr internationale und französischsprachige Schulsysteme. Viele Kinder lernen dort Französisch als Hauptsprache, nicht Deutsch. Es ist also wichtig, dass das französische FALC und auch die englische Leichte Sprache „easy language“ einen Platz in unserer Sprachlandschaft bekommen.

    Leichte Sprache auf Luxemburgisch: Noch Luft nach oben

    Bis jetzt gibt es keine offiziell definierte Leichte Sprache auf Luxemburgisch. Die Sprache ist orthografisch und grammatisch nicht immer einfach, was die Schaffung klarer Regeln kompliziert macht.

    Allerdings arbeitet Klaro zusammen mit dem Zentrum für die luxemburgische Sprache (ZLS) an der Entwicklung von Regeln für eine luxemburgische Leichte Sprache. Diese Regeln sollen bis Ende 2025 definiert werden.

    Es ist eine große Herausforderung, weil viele Menschen nicht viele Lese- und Schreibkompetenzen im Luxemburgischen in der Schule gelernt haben. Trotzdem wird die Nachfrage immer größer.

    Konsequenzen im Alltag

    1. Guichet.lu in verschiedenen Sprachen Guichet.lu publiziert Texte sowohl in Leichter Sprache als auch in FALC. Dies geschieht in Kooperation mit Klaro.

    2. Empfehlungen von Klaro Klaro empfiehlt, Texte in beiden Varianten anzubieten – also in Leichter Sprache und in FALC. Die Auswahl hängt aber immer von der Zielgruppe ab.

    3. Luxemburgische Spezifitäten Auf Luxemburgisch werden oft Wörter aus dem Französischen und aus dem Deutschen abgeleitet. Oft sind auch die luxemburgischen Wörter anders als ihre ausländischen Originale. Zum Beispiel „Chamberwalen“ anstatt „Parlamentswahlen“. Daher ist eine lokale Anpassung von Texten wichtig.

    Die Zukunft: Drei Leichte Sprachen

    In der Zukunft sollte Luxemburg drei Hauptformen von Leichter Sprache haben:

    1. Leichte Sprache (Deutsch) – aktuell die meist benutzte
    2. FALC (Französisch) – wichtig für die französischsprachige Bevölkerung
    3. Liicht Sprooch (Luxemburgisch) – noch in Entwicklung

    Aktuelle Entwicklungen

    Accessilingua – Künstliche Intelligenz für Leichte Sprache Im Rahmen eines Appel à Projets des Digitalisierungsministeriums wurde 2024 ein Projekt ausgewählt, um ein Tool mit künstlicher Intelligenz (AI) zu entwickeln. Dieses Tool soll bei der Erstellung von Leichter Sprache helfen. Die ersten Resultate sind vielversprechend, aber alle Texte brauchen noch immer eine menschliche Prüfung vor der Validierung.

    Wichtige Botschaften

    ✅ Mehrsprachigkeit ist eine Stärke, keine Schwäche. Luxemburg soll Leichte Sprache in verschiedenen Sprachen anbieten, um die Diversität der Bevölkerung zu respektieren.

    ✅ Luxemburgisch braucht Regeln. Die Entwicklung klarer Regeln für eine luxemburgische Leichte Sprache ist ein essenzieller nächster Schritt.

    ✅ Qualität vor Quantität. Alle Texte, egal in welcher Sprache, sollen von qualifizierten Prüfern validiert werden.

    Quellen:

  • Staatliche Finanzhilfen für Barrierefreiheit in Luxemburg

    Ein bestehendes Gebäude an das Gesetz vom 7. Januar 2022 anzupassen, kostet Geld. Der Staat hat das berücksichtigt und einen Kapitalzuschuss für Arbeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Orte vorgesehen.

    Diese Hilfe ist an Obergrenzen gebunden und vor allem an Fristen, die früher enden als die Konformitätsfrist von 2032. Das Wichtigste im Überblick.

    Was die Hilfe abdeckt

    Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Kosten ohne Mehrwertsteuer, begrenzt auf 24.000 Euro ohne Mehrwertsteuer je Ort.

    Er beschränkt sich nicht auf die Bauarbeiten selbst. Berücksichtigt werden ebenso Kosten für Studien, Beratung und Gutachten. Das ist ein wichtiger Punkt: Eine von einem Architekten, einem beratenden Ingenieur oder einem Fachbüro erstellte Bestandsaufnahme zur Barrierefreiheit gehört ebenso zur Förderbasis wie eine Rampe oder ein angepasster Sanitärraum.

    Mit anderen Worten: Die vorgelagerte Analysephase, in der ermittelt wird, was zu tun ist und was es kosten wird, ist selbst kofinanziert.

    Wer die Hilfe beantragen kann

    Die Hilfe richtet sich an Personen, denen die Herstellung der Barrierefreiheit eines bestehenden öffentlich zugänglichen Ortes obliegt. Je nach Lage sind dies der Eigentümer, der Betreiber oder der Bauherr.

    Sie zielt auf die Anpassung des Bestands. Neubauten müssen seit dem 1. Juli 2023 die Anforderungen bereits in der Planung erfüllen und unterliegen daher nicht derselben Nachrüstlogik.

    Eine Finanzhilfe ist außerdem für Personen vorgesehen, die Arbeiten im Rahmen einer angemessenen Vorkehrung ausführen, also einer Anpassung, die von einer Person mit schwerer oder besonderer Behinderung verlangt wird, die trotz normgerechter Ausführung keinen Zugang hat.

    Die drei entscheidenden Daten

    An diesem Punkt werden Betreiber am häufigsten überrascht: Die Fristen der Finanzhilfe sind kürzer als die Frist zur Herstellung der Barrierefreiheit.

    1. Juli 2028. Letzter Termin für die Einreichung des Antrags. Danach steht das Instrument nicht mehr zur Verfügung.

    1. Juli 2031. Letzter Termin für den Abschluss der geförderten Arbeiten, Studien, Beratungen und Gutachten.

    1. Januar 2032. Frist für die Herstellung der Barrierefreiheit bestehender öffentlich zugänglicher Orte.

    Es bleiben also weniger als zwei Jahre, um eine Akte einzureichen. Eine Akte setzt jedoch voraus, dass Abweichungen ermittelt, Maßnahmen kalkuliert und ein Arbeitsprogramm festgelegt wurden. Die Bestandsaufnahme sollte daher ohne Verzögerung beginnen.

    Wie der Antrag gestellt wird

    Anträge werden online über MyGuichet.lu eingereicht. Derselbe Kanal dient den weiteren im Gesetz vorgesehenen Verfahren: Antrag auf Ausnahmegenehmigung, Antrag auf gleichwertige Lösung und Antrag auf angemessene Vorkehrung.

    Eine belastbare Akte enthält in der Regel:

    • die genaue Bezeichnung des betroffenen öffentlich zugänglichen Ortes
    • eine Aufstellung der festgestellten Abweichungen
    • die Beschreibung der geplanten Arbeiten, Studien oder Gutachten
    • die zugehörigen Kostenvoranschläge oder Schätzungen
    • die Nachweise zur Berechtigung des Antragstellers hinsichtlich der Immobilie

    Erläuternde Texte für Privatpersonen sind auf guichet.public.lu im Bereich Bürger veröffentlicht, jene für Unternehmen im Bereich Unternehmen unter dem Thema Städtebau und Umwelt.

    Zusammenspiel mit den anderen Mechanismen

    Die Finanzhilfe ist nur eines der Instrumente des Gesetzes. Sie greift zusammen mit den Flexibilitätsmechanismen, wenn vollständige Konformität nicht erreichbar ist.

    Ist die Herstellung der Barrierefreiheit technisch unmöglich oder stellt sie eine unverhältnismäßige Belastung dar, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Der Begriff der unverhältnismäßigen Belastung wägt die diskriminierende Wirkung der Nichtkonformität einerseits gegen die Kosten der Anpassung andererseits ab. Die Höhe der verfügbaren Förderung gehört selbstverständlich zu den Beurteilungselementen.

    Lässt sich eine Anforderung nicht in der vorgesehenen Form erfüllen, kann eine gleichwertige Lösung vorgeschlagen werden, sofern sie ein vergleichbares Maß an Zugänglichkeit gewährleistet.

    In beiden Fällen wird der Antrag dem Beirat für Zugänglichkeit zur Stellungnahme vorgelegt, anschließend entscheidet der Minister.

    Eine Obergrenze mit Grenzen, aber ein nützliches Signal

    24.000 Euro decken bei einem Nahversorgungsgeschäft einen erheblichen Teil der Arbeiten ab: Zugangsrampe, Verbreiterung einer Tür, angepasster Sanitärraum, kontrastreiche Beschilderung, Markierung von Glasflächen.

    Bei einem großflächigen Betrieb, einem Hotel oder einem kommunalen Gebäudebestand ist die Grenze schnell erreicht. Das Instrument bleibt dann eine Teilunterstützung und keine Finanzierung.

    Zwei Reflexe helfen, das Beste daraus zu machen. Erstens den Anteil für Studien und Gutachten nicht übersehen, der oft vergessen wird, obwohl er förderfähig ist. Zweitens je Ort denken, da die Obergrenze auf dieser Ebene bemessen wird: Wer mehrere getrennte Orte betreibt, kann mehrere Anträge stellen.

    Häufige Fragen

    Deckt die Hilfe die Mehrwertsteuer ab?

    Nein. Die Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sowohl für die Berechnung der 50 Prozent als auch für die Obergrenze von 24.000 Euro.

    Kann die Hilfe nach Abschluss der Arbeiten beantragt werden?

    Der Antrag muss spätestens am 1. Juli 2028 eingereicht und die Arbeiten spätestens am 1. Juli 2031 abgeschlossen sein. Die genauen Abfolgebedingungen sind im Verfahren auf MyGuichet.lu beschrieben. Es empfiehlt sich, diese Bedingungen zu prüfen, bevor Ausgaben getätigt werden.

    Ist die Bestandsaufnahme wirklich förderfähig?

    Ja. Die Förderbasis umfasst Kosten für Arbeiten, Studien, Beratung und Gutachten. Eine von einer Fachperson erstellte Bestandsaufnahme fällt in diese Kategorie.

    Sind bestehende Mehrfamilienhäuser förderfähig?

    Bestehende Mehrfamilienhäuser unterliegen keiner Pflicht zur Herstellung von Barrierefreiheit. Empfängt dort jedoch ein Freiberufler Publikum, fällt dieser Bereich unter die öffentlich zugänglichen Orte und folgt deren Regelung.

    Wo kann man Fragen zu einer Akte stellen?

    Das Portal accessibilite-infrastructure.public.lu bündelt Vorschriften und Verfahren. Das für die Politik für Menschen mit Behinderung zuständige Ministerium verfügt über eine eigene Kontaktadresse für Fragen zur Barrierefreiheit.

  • Audiodeskription: Wie Filme und Videos für sehbeeinträchtigte Menschen zugänglich werden

    Bei einer Audiodeskription wird mündlich beschrieben, was in einem Film, Video oder bei einer Live-Veranstaltung visuell zu sehen ist, damit sehbeeinträchtigte und blinde Menschen den Inhalt verstehen können. Die Beschreibungen werden in die Pausen der Tonspur eingefügt, zwischen den Dialogen, um wichtige Geräusche der Handlung nicht zu überlagern. In Luxemburg wie in der gesamten Europäischen Union müssen Anbieter audiovisueller Mediendienste die Barrierefreiheit ihrer Programme heute kontinuierlich verbessern – Audiodeskription gehört dazu. Dieser Artikel erklärt, wie eine Audiodeskription entsteht, welche Regeln für ihre Erstellung gelten und wie Sie sie für Ihre eigenen Inhalte umsetzen lassen können.

    Das Bild in Worte fassen

    Bei einer Audiodeskription wird mit Worten beschrieben, was das Publikum sehen kann. So bekommen Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung die visuellen Eindrücke eines Films oder einer Veranstaltung erklärt. Audiodeskriptionen gibt es für Filme und Videos sowie für Live-Veranstaltungen: Die Live-Audiodeskription (Live-AD) beschreibt spontan, was gerade passiert – zum Beispiel bei einem Theaterstück, Konzert, Sportereignis oder einer Konferenz.

    In diesem Artikel geht es um Audiodeskriptionen für Filme und Videos: Wichtige visuelle Elemente werden mit Worten beschrieben und in die dialog- und tonfreien Sequenzen des Films eingefügt. Das Ergebnis ist ein Film zum Anhören, deshalb auch „Hörfilm“ genannt.

    Ein Recht mit internationaler und europäischer Grundlage

    Das Recht auf Zugang zu Kultur, Freizeit und Medien für Menschen mit Behinderung ist in der 2006 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention verankert: Artikel 30 verpflichtet die Vertragsstaaten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit audiovisuelle und kulturelle Werke in barrierefreien Formaten zugänglich sind – dazu zählt auch die Audiodeskription.

    Seit März 2021 gilt in Luxemburg ein Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, das neue Barrierefreiheits-Pflichten für Anbieter von Fernseh- und Video-on-Demand-Diensten mit Sitz in Luxemburg einführt. Die Autorité luxembourgeoise indépendante de l’audiovisuel (ALIA) fordert diese Anbieter auf, die Barrierefreiheit ihrer Programme für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung kontinuierlich und schrittweise zu verbessern. Konkret müssen die Anbieter entsprechende Aktionspläne erstellen und der ALIA alle drei Jahre einen Bericht über deren Umsetzung vorlegen – Audiodeskription und Untertitelung zählen zu den betroffenen Maßnahmen.

    Vom Skript zur Studioaufnahme

    Die Beschreibung muss in die Dialoglücken des Originaltons passen und darf handlungsrelevante Geräusche und Soundeffekte nicht überlagern. Deshalb wird eine AD als sogenannter „timed text“ erstellt: Der AD-Text ist zeitlich auf den Film abgestimmt.

    Hierzu muss ein präzises AD-Skript erstellt werden. Der Hörfilm-Autor oder die Autorin ermittelt zunächst dialog- und soundfreie Sequenzen des Films, definiert anhand von Timecodes, und textet für jede Sequenz eine treffende Beschreibung. Da soundfreie Sequenzen meist nur wenige Sekunden dauern, werden vorrangig jene bildlichen Informationen beschrieben, die zum Verständnis des Films zwingend nötig sind. Das Skript wird anschließend von einem Redakteur oder einer Redakteurin sprachlich und inhaltlich geprüft.

    Im Anschluss folgt die Sprachaufnahme: In einem Tonstudio spricht ein professioneller Sprecher oder eine Sprecherin die AD ein, unter der tontechnischen Leitung eines Sounddesigners. Ein Hörfilmredakteur achtet darauf, ob sich an das Skript gehalten wird, ob Namen korrekt ausgesprochen werden und ob die Betonung stimmt. Der Sounddesigner erstellt schließlich einen Audio-Mix aus der eingesprochenen AD und dem Originalton. Die finale Fassung wird als separate Audiospur veröffentlicht, die über den Medienplayer oder eine App aktiviert werden kann.

    Die AD-Regeln: neutral, präzise, vollständig

    Über die Jahre haben sich in Europa länderspezifische Richtlinien zum Texten von Audiodeskriptionen entwickelt. Für den deutschen Sprachraum haben die öffentlich-rechtlichen Sender Deutschlands, Österreichs und der Schweiz 2015 einheitliche Leitlinien veröffentlicht. Hier eine Übersicht einiger dieser AD-Regeln:

    • Die AD antwortet auf die Fragen „Wer, wo, was, wann?“
    • Die AD beschreibt das „Wie“: Merkmale von Personen zu Beginn des Films (Haar- und Hautfarbe, Alter, Kleidung usw.), Merkmale von handlungsrelevanten Schauplätzen und Gegenständen (Stil, Einrichtung, Farben usw.)
    • Die AD ist neutral formuliert; sie erklärt, bewertet und interpretiert nicht
    • Der Ursprung uneindeutiger Geräusche wird beschrieben

    Audiodeskription in Auftrag geben – und von Anfang an mitdenken

    Eine professionelle Audiodeskription für einen Film oder ein Video zu erstellen, ist eine Expertentätigkeit: Es braucht Fachleute aus Textproduktion, Redaktion, Einsprechen und Sounddesign. Einige Medienproduktionsfirmen haben sich auf das Erstellen von Audiodeskriptionen spezialisiert. Wir raten Ihnen daher, die Audiodeskription für Ihren Film bzw. Ihr Video bei einem spezialisierten Anbieter in Auftrag zu geben, statt sie selbst zu improvisieren.

    Sie sind gerade dabei, ein Skript für Ihren Imagefilm zu erstellen, und möchten diesen auch für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen barrierefrei gestalten? Dann denken Sie die Audiodeskription von Anfang an mit: Gestalten Sie den Originalton bzw. das Voiceover so, dass er Beschreibungen inhaltsrelevanter Bilder direkt enthält. So müssen Sie nachträglich keine kosten- und zeitintensive Audiodeskription in Auftrag geben.

    Quellen