Barrierefreiheit in Luxembourg

Autor: Accessibilité Luxembourg

  • Barrierefreie Bebilderung: Welche Bildarten und wie einsetzen?

    Barrierefreie Bebilderung: Welche Bildarten und wie einsetzen?

    Lesen fällt manchen Menschen schwer. Bilder können dabei helfen, Informationen leichter zu verarbeiten und einen Text besser zu verstehen. Fotos, Zeichnungen, Piktogramme, Emojis oder Diagramme haben jeweils eine unterschiedliche Funktion und passen zu unterschiedlichen Zielen. Ein falsch gewähltes oder schlecht eingebundenes Bild kann aber auch Verwirrung stiften. Dieser Artikel erklärt die verschiedenen Bildarten, wie man sie wirkungsvoll in einem Text einsetzt und warum Alternativtexte in digitalen Medien unverzichtbar bleiben.

    Alternativtext als durchgängiges Prinzip

    In digitalen Medien sollten Bilder und Grafiken mit einem Text beschrieben werden, sofern sie nicht rein dekorativ sind. Dieser sogenannte Alternativtext hilft Menschen, die Bildinhalte nicht oder nur unzureichend erkennen können, ein Screenreader liest ihn vor. Wichtig, auch dekorative Bilder müssen als solche gekennzeichnet werden. Ein Bild ist dekorativ, wenn es keine zusätzlichen Informationen liefert, die für das Verständnis des Textes notwendig sind. Dieses Prinzip entspricht dem WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 („Nicht-Text-Inhalt“), das ein textliches Äquivalent für jeden informationstragenden Nicht-Text-Inhalt verlangt.

    Fünf Bildarten, fünf Funktionen

    Welche Bildart genutzt wird, hängt von Zweck und Zielgruppe ab. Zum Beispiel sollten für Erwachsene keine Kinderzeichnungen verwendet werden.

    • Fotos stellen etwas realistisch dar: Alltagssituationen, Körperteile, Personen, Emotionen, Gegenstände und Orte.
    • Zeichnungen erklären Abläufe, zum Beispiel Gebrauchsanweisungen oder Anleitungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales oder Umwelt.
    • Diagramme helfen, komplexe Informationen darzustellen, vorausgesetzt, es gibt ausreichenden Kontrast und eine klare Legende.
    • Piktogramme sind einfache Symbole für ein Objekt, ein Konzept oder eine Situation. Mit Text sind sie leichter verständlich; ihre Bedeutung muss aber zuvor erlernt werden.
    • Emojis stellen Gefühle oder eine Atmosphäre dar und können eine Empfehlung ausdrücken.

    Bewährte Praktiken beim Einsatz von Bildern

    • In einem Dokument sollte immer dasselbe Bild für denselben Gegenstand verwendet werden.
    • Der Zusammenhang zwischen Text und Bild muss klar sein: das Bild soll nah am zugehörigen Text stehen, ohne ihn zu verdecken.
    • Wichtige Elemente können hervorgehoben werden, zum Beispiel durch Vergrößerung oder das Umkreisen eines Details.
    • Bilder sollen eine klare Nachricht vermitteln, leicht verständlich und farbig sein, mit gut erkennbaren Motiven, ruhigen Hintergründen und deutlichen Kontrasten. Unnötige Details vermeiden.

    Gut zu wissen

    Ein Bild kann je nach Alter, Herkunft und sozialem Hintergrund der Zielgruppe unterschiedlich interpretiert werden. Deshalb sollte der Bezug zum Text immer klar sein.

  • Untertitel: Bewährte Praktiken für barrierefreie Videos

    Untertitel: Bewährte Praktiken für barrierefreie Videos

    Gute Untertitel geben wieder, was in einem Video gesagt wird, aber nicht nur das. Sie erleichtern das Verständnis, wenn die sprechende Person einen starken Dialekt oder Sprechschwierigkeiten hat, und ermöglichen Menschen mit Hörbeeinträchtigung, das Video durch Mitlesen zu verstehen. Über das gesprochene Wort hinaus kennzeichnen gute Untertitel auch, wer gerade spricht, weisen auf Hintergrundgeräusche und Musik hin, oder drücken Emotionen aus. Damit Untertitel wirklich barrierefrei sind, müssen Textmenge, Standzeit, Schriftart und Einstellungen gut durchdacht sein. Dieser Artikel erklärt die Kriterien, die dabei zu beachten sind.

    Empfehlungen statt festgesetzter Normen

    Für Untertitel gibt es Empfehlungen, aber keine festgesetzten internationalen Normen. Die Empfehlungen in diesem Artikel richten sich vorrangig an das luxemburgische Publikum. Für öffentliche Stellen und Medienanbieter legt die europäische Norm EN 301 549 jedoch verbindliche Anforderungen fest, die Untertitel erfüllen müssen.

    Wem nützen Untertitel?

    Untertitel erleichtern das Verständnis, wenn die sprechende Person einen starken Dialekt oder Probleme beim Sprechen hat. Menschen mit Hörbeeinträchtigungen können das Video verstehen, weil sie das Gesprochene mitlesen können. Außerdem können Untertitel zusätzliche Informationen vermitteln, die über das gesprochene Wort hinausgehen: die Kennzeichnung der sprechenden Person, Hinweise auf Hintergrundgeräusche und Musik, oder der Ausdruck von Emotionen. Sie nützen auch Menschen, die die in einem Video gesprochene Sprache gerade lernen, sowie allen, die ein Video ohne Ton ansehen, etwa mangels Kopfhörer oder an einem lauten Ort.

    Welche Arten von Untertiteln gibt es?

    Man unterscheidet grundsätzlich drei Arten von Untertiteln. Closed Captions lassen sich von der zuschauenden Person ein- und ausschalten, sodass jede und jeder selbst entscheiden kann. Open Captions sind fest in das Bild eingebrannt und daher immer sichtbar; sie sind nützlich auf Plattformen, die noch keine schaltbaren Untertitel anbieten, wie Instagram. Live-Untertitel werden automatisch in Echtzeit erzeugt, etwa bei einer Live-Übertragung; ihre Qualität ist in der Regel schlechter als bei vorab erstellten Untertiteln.

    Drei Kriterien für wirksame Untertitel

    Einstellungen und Positionierung

    Ein barrierefreies Video sollte die Möglichkeit bieten, Untertitel ein- und auszuschalten, da sie für manche Menschen störend sein können. Untertitel sollten immer am unteren Bildschirmrand stehen, damit sie keine wichtigen Informationen verdecken.

    Schrift und Kontrast

    Untertitel müssen auch auf kleinen Bildschirmen lesbar sein, mit einer höheren Schriftgröße als gewöhnlich. Wie bei barrierefreien Dokumenten werden serifenlose Schriften (Arial, Verdana, Tahoma) empfohlen. Der Kontrast zwischen Untertitelfarbe und Hintergrund sollte möglichst stark sein; ein durchscheinender Balken am unteren Bildschirmrand kann diesen Kontrast sicherstellen, ohne das Video zu verdecken.

    Textmenge und Lesezeit

    Eine Textzeile sollte höchstens 30 bis 37 Zeichen umfassen, nicht mehr als zwei Zeilen gleichzeitig. Für eine Sekunde Lesezeit werden 13 bis 15 Zeichen berechnet, also etwa 2,5 bis 3 Sekunden für 37 Zeichen. Die Standzeit kann länger sein, sollte aber 6 bis 8 Sekunden nicht überschreiten, eine längere Standzeit ist sinnvoll bei Videos für Kinder oder mit vielen Schnitten. Animierter Text sollte sich immer in Leserichtung bewegen. Die Untertitel-Richtlinien der BBC, die in der audiovisuellen Branche weit verbreitet sind, legen sehr ähnliche Werte fest: höchstens 37 Zeichen pro Zeile und eine Referenz-Lesegeschwindigkeit von etwa 160 bis 180 Wörtern pro Minute.

    Wie erstellt man Untertitel?

    Dank automatischer Spracherkennung lassen sich Untertitel heute schnell erstellen. Werkzeuge wie Whisper, etwa über die App MacWhisper, transkribieren den Ton lokal auf dem Gerät, ohne die Daten online zu verarbeiten. Auch YouTube Studio und die Meta Business Suite bieten eine automatische Transkription an, selbst wenn das Video nicht auf diesen Plattformen veröffentlicht wird, und ermöglichen den Export im Format .srt, dem gängigsten Untertitel-Dateiformat. Unabhängig vom verwendeten Werkzeug enthält die automatische Transkription fast immer Erkennungsfehler sowie Fehler bei Groß- und Kleinschreibung oder Interpunktion: Sie muss vor der Veröffentlichung immer überprüft und korrigiert werden.

    Quellen

  • 37 Angebote „Tourismus & Kultur für alle“ in Leichter Sprache

    37 Angebote „Tourismus & Kultur für alle“ in Leichter Sprache

    Der Syndicat Intercommunal Kanton Réiden stellt einen neuen Ordner vor: „Tourismus & Kultur für alle“ – ein Projekt, das die Region noch zugänglicher machen soll.

    Der Ordner umfasst 37 verschiedene Angebote, die in sechs Kategorien unterteilt sind: geführte Besichtigungen, Wanderwege, sportliche Aktivitäten, Gastronomie, Unterkünfte sowie kulturelle Veranstaltungen.

    Ein zentrales Ziel ist die Förderung der Inklusion. Insbesondere Menschen mit geistiger Beeinträchtigung sollen besseren Zugang zu touristischen und kulturellen Angeboten erhalten. Gleichzeitig werden Fachleute und die Öffentlichkeit für diese Bedürfnisse sensibilisiert.

    Das Projekt wurde gemeinsam mit regionalen Partnern entwickelt und bietet eine praktische Orientierungshilfe für Einheimische und Besucher.

  • Barrierefreie Websites: Für wen und wie gestaltet man sie?

    Barrierefreie Websites: Für wen und wie gestaltet man sie?

    Das Internet ist heute ein unverzichtbares Werkzeug, um sich zu informieren, Behördengänge zu erledigen, einzukaufen, zu kommunizieren oder Medien zu nutzen. Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass alle Menschen darin navigieren, ihren Inhalt verstehen und ihre Funktionen nutzen können, unabhängig von einer möglichen Behinderung oder besonderen Bedürfnissen. Das betrifft sowohl blinde oder sehbehinderte Menschen als auch Personen, die andere Geräte als Tastatur und Maus nutzen, oder die ein automatisches Übersetzungstool brauchen. Die Barrierefreiheit einer Website beruht sowohl auf technischen Kriterien als auch auf der Qualität ihres Inhalts. Dieser Artikel erklärt, welche Normen in Luxemburg gelten und was eine Website konkret barrierefrei macht.

    Die Referenznormen: WCAG und RAWeb

    Die internationale Referenznorm für die Barrierefreiheit von Websites sind die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) des W3C. Die Version WCAG 2.2 von 2023 wurde 2025 als Norm ISO/IEC 40500:2025 anerkannt und gliedert die Barrierefreiheit nach vier Grundprinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Luxemburg hat mit dem RAWeb ein eigenes Referenzdokument entwickelt, das die Kriterien des französischen RGAA sowie zusätzliche Kriterien übernimmt, insgesamt 136 Prüfkriterien, die die gesamte europäische Norm EN 301 549 abdecken. Das RAWeb kann genutzt werden, um die Barrierefreiheit einer Website zu überprüfen und ihre Gestaltung zu leiten.

    Wem nützt eine barrierefreie Website?

    Allen. Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass jeder sie nutzen kann, egal ob mit einem Computer oder einem anderen Gerät. Sie muss auch von Personen genutzt werden können, die spezielle Programme oder angepasste Geräte für die Computernutzung brauchen. Barrierefreiheit ist besonders wichtig für:

    • Personen, die ein anderes Gerät als Tastatur und Maus benutzen, um einen Computer zu bedienen;
    • sehbehinderte oder blinde Personen;
    • Personen, die ein automatisches Übersetzungstool brauchen, um Websites zu lesen.

    Die vier Säulen einer barrierefreien Website

    Technische Kompatibilität

    Die Website muss mit verschiedenen Browsern und Hilfsmitteln funktionieren, wie Bildschirmlesegeräten oder Vergrößerungssoftware.

    Gut dargestellte Informationen

    Alle Inhalte müssen leicht wahrnehmbar sein: lesbare Texte, ausreichende Farbkontraste, Beschreibungen für informationstragende Bilder, Untertitel für Videos.

    Vorhersehbare Funktionsweise

    Die Website muss sich logisch verhalten: Schaltflächen und Links tun das, was man erwartet, und bei einem Fehler hilft die Website, ihn zu beheben.

    Einfache und klare Navigation

    Besucherinnen und Besucher müssen sich leicht bewegen können: gut organisierte Menüs, Links, die erklären, wohin sie führen, und alle Funktionen nur mit der Tastatur nutzbar. Vage Formulierungen wie „hier klicken“ oder „mehr erfahren“ sollten vermieden werden, da sie Personen, die mit einem Screenreader von Link zu Link springen, keine Orientierung bieten.

    Wie lässt sich die Barrierefreiheit einer Website schnell einschätzen?

    Auch ohne technisches Fachwissen lässt sich bereits ein erster Eindruck gewinnen. Ein paar einfache Prüfungen genügen: Lassen sich alle Links und Schaltflächen allein mit der Tastatur erreichen, ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ausreichend, lassen sich bewegte Elemente stoppen, bleibt ein Video auch ohne Ton verständlich, und ist die Seite mit einer logischen Überschriftenstruktur aufgebaut. Wird dabei ein Problem festgestellt, zeigt das eine Lücke, die behoben werden sollte. Für eine vollständige Bewertung liefert ein Audit durch Fachleute eine genaue Übersicht aller Abweichungen und die Grundlage für einen schrittweisen Aktionsplan.

  • Der gesetzliche Rahmen der Barrierefreiheit in Luxemburg

    Der gesetzliche Rahmen der Barrierefreiheit in Luxemburg

    In Luxemburg regeln drei wichtige Gesetze die Barrierefreiheit. Sie betreffen alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens: Infrastrukturen, öffentliche digitale Dienste und seit 2025 auch Produkte und Dienstleistungen des privaten Sektors. Zusammen zeigen sie das Engagement des Landes für die Inklusion aller Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von Menschen mit Behinderungen. Dieser Artikel stellt die überwachenden Stellen, die verfügbaren praktischen Hilfsmittel und die drei Gesetze im Detail vor.

    Eine von der Zivilgesellschaft getragene Dynamik

    Diese Gesetze ermöglichen einen ganzheitlichen Ansatz: Barrierefreiheit wird schrittweise zum Standard in allen Lebensbereichen. Dieser Prozess wird von verschiedenen Organisationen unterstützt, die gemeinsam die nationale Expertise darstellen, wie Info-Handicap, das nationale Informations- und Begegnungszentrum für Menschen mit Behinderungen, das seit 1993 mehr als 60 Vereine bündelt und unter anderem das Konzept „Design for All“ fördert. Ziel ist, dass alle Menschen in Luxemburg selbstständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, unabhängig von ihrer persönlichen Situation.

    Drei Gesetze, ein gemeinsames Ziel: Inklusion

    Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen: Gesetz vom 8. März 2023

    Dieses Gesetz setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um und erweitert die Verpflichtungen auf den privaten Sektor. Es ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Betroffen sind unter anderem elektronische Kommunikationsdienste, audiovisuelle Plattformen, Bankdienstleistungen, der elektronische Handel, der Personenverkehr sowie digitale Bücher. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro) sind von bestimmten Pflichten ausgenommen.

    Das Office de la surveillance de l’accessibilité des produits et services (OSAPS) überwacht die Umsetzung dieses Gesetzes. Bei Verstößen drohen verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Sanktionen von bis zu 500.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1 Million Euro. Die Höhe der Strafe richtet sich nach Umfang und Schwere des Verstoßes.

    Digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich: Gesetz vom 28. Mai 2019

    Dieses Gesetz setzt die europäische Richtlinie 2016/2102 um. Es betrifft die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Apps öffentlicher Einrichtungen: der Staat, die Gemeinden sowie manche Organisationen, die im öffentlichen Interesse arbeiten und öffentlich finanziert werden. Websites müssen seit September 2020 barrierefrei sein, mobile Apps seit Juni 2021. Der Service Information et Presse (SIP, Staatsministerium) überwacht die Umsetzung und bearbeitet Beschwerden.

    Barrierefreiheit von Infrastrukturen: Gesetz vom 7. Januar 2022

    Dieses Gesetz regelt die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Wegen und gemeinschaftlichen Wohngebäuden. Dazu gehören Geschäfte, Restaurants, Verwaltungen, freie Berufe und Beherbergungsbetriebe. Wichtige Anforderungen sind barrierefreie Eingänge, Empfangsbereiche, Verkehrswege, Sanitäranlagen und eine geeignete Beschilderung. Bestehende öffentlich zugängliche Orte müssen bis zum 1. Januar 2032 barrierefrei sein.

    RAWeb, RAAM, RAPDF: Referenzrahmen für die Praxis

    Das Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit sowie das Gesetz zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549. Luxemburg hat Referenzrahmen entwickelt, um die Umsetzung zu erleichtern:

    • Der RAPDF gilt für PDF-Dokumente mit 46 Prüfkriterien;
    • Der RAAM gilt für mobile Anwendungen mit 107 Prüfkriterien;
    • Der RAWeb gilt für Websites und enthält 136 Prüfkriterien.

    Diese Referenzrahmen helfen Organisationen, die europäische Norm einfacher umzusetzen. Sie ersparen die direkte Arbeit mit komplexen Gesetzestexten und enthalten genaue Tests, klare Methoden und konkrete Techniken (HTML, CSS, JavaScript). Der vollständige Text der europäischen Richtlinie 2016/2102, die die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit des öffentlichen Sektors in der gesamten Europäischen Union begründet, ist auf dem EUR-Lex-Portal einsehbar.

  • Schriftdolmetschen: Echtzeit-Untertitelung für gehörlose und schwerhörige Menschen

    Schriftdolmetschen: Echtzeit-Untertitelung für gehörlose und schwerhörige Menschen

    Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung ist mündliche Kommunikation oft eine Herausforderung, in Vorlesungen, bei Gesprächen am Arbeitsplatz, beim Arztbesuch oder auf öffentlichen Veranstaltungen. Schriftdolmetschen, auch Echtzeit-Untertitelung genannt, löst dieses Problem: Das Gesprochene wird live in geschriebenen Text übertragen. Dieser Artikel erklärt, wie es funktioniert, wo es eingesetzt wird und wie Sie es in Luxemburg organisieren.

    Schweigepflicht und Ergänzungsfunktion

    Schriftdolmetschende unterliegen der Schweigepflicht. Schriftdolmetschen ergänzt sinnvoll andere Barrierefreiheitslösungen wie vorab erstellte Untertitel oder Gebärdensprache, im Sinne des Zwei-Sinne-Prinzips. Das englischsprachige Äquivalent, die Communication Access Realtime Translation (CART), wird in den USA offiziell als eigenständige Barrierefreiheits-Maßnahme für gehörlose und schwerhörige Menschen anerkannt.

    Wie organisieren Sie Schriftdolmetschen in Luxemburg?

    Melden Sie sich bei der Hörgeschädigten Beratung SmH (hoergeschaedigt.lu), um Schriftdolmetschen zu organisieren. Für eine gute Zusammenarbeit sollten Sie im Voraus alle wichtigen Unterlagen bereitstellen: Ablaufpläne, Fachbegriffe, Präsentationen und die Namen der Teilnehmenden. Sorgen Sie außerdem für gute Arbeitsbedingungen: einen Tisch mit Stuhl ohne Armlehne, einen Stromanschluss, gutes Licht und gute Akustik. Da die Arbeit sehr anstrengend ist, werden bei Einsätzen über einer Stunde mindestens zwei Schriftdolmetschende gebraucht, die sich abwechseln.

    Vielfältige Einsatzorte, vor Ort oder auf Distanz

    Schriftdolmetschen kann in vielen Bereichen genutzt werden: im Gesundheitsbereich (beim Arztbesuch, im Krankenhaus), am Arbeitsplatz, in Schule und Ausbildung, bei Behörden, vor Gericht und bei der Polizei, in Gottesdiensten, bei Vereinsaktivitäten, privaten Feiern wie Hochzeiten sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen.

    Es funktioniert vor Ort und auf Distanz. Beim Präsenz-Schriftdolmetschen sitzen die Dolmetschenden direkt neben dem Kunden, abseits im Raum oder in einem Nebenraum; sind sie nicht im selben Raum, ist eine Tonübertragung (zum Beispiel über eine FM-Anlage) nötig. Schriftdolmetschen auf Distanz, Onlinedolmetschen, erfordert eine Tonübertragung über ein Videokonferenz-Tool.

    Drei Methoden des Schriftdolmetschens

    Schriftdolmetschende bereiten sich vor jedem Einsatz vor: Sie machen sich mit dem Thema und dem Fachvokabular vertraut und erstellen Kürzel, etwa für Namen von Personen und Institutionen. In Luxemburg und Deutschland kommen vor allem drei Methoden zum Einsatz, die miteinander kombiniert werden können:

    • Schriftdolmetschen mit Spracherkennung (Respeaking): Das Gehörte wird in ein auf die eigene Stimme trainiertes Spracherkennungssystem nachgesprochen, das die Sprache fast zeitgleich in Text umwandelt; Korrekturen erfolgen direkt über die Tastatur.
    • Die computergestützte Maschinen-Stenografie: Auf einer speziellen Steno-Tastatur können mehrere Tasten gleichzeitig gedrückt werden, ähnlich wie beim Klavierspielen, wodurch ganze Silben oder Wörter auf einmal geschrieben werden können.
    • Die konventionelle Methode: Eine normale Computertastatur wird genutzt, um das Gesprochene mitzutippen. Bei zu hoher Sprechgeschwindigkeit wird zusammengefasst.

    Je nach Situation arbeiten Schriftdolmetschende mit einer speziellen Mikrofonmaske (Stenomaske) im selben Raum, oder mit Headset in einem Nebenraum bzw. einer Dolmetschkabine.

    Ein Dienst der schriftlichen Echtzeit-Übertragung

    Schriftdolmetschen ist eine Form des Dolmetschens, die speziell für gehörlose, schwerhörige und ertaubte Menschen entwickelt wurde. Akustische Informationen werden live in Schriftform übertragen: das gesprochene Wort, aber auch nonverbale Äußerungen und Geräusche (wie Lachen und Beifall), Ironie und Sprecherwechsel. Die Person mit Hörbeeinträchtigung liest den Text auf einem Bildschirm, einem Tablet oder einer Leinwand mit.

    Das Angebot hilft vor allem Menschen, die lautsprachlich kommunizieren und wenig oder keine Gebärdensprache kennen. Der Vorteil gegenüber einer Aufzeichnung oder nachträglichen Zusammenfassung: Betroffene können in Echtzeit mitlesen, Fragen stellen und aktiv am Gespräch teilnehmen.

    Quellen

  • Leichte Sprache: Regeln und Akteure in Luxemburg

    Leichte Sprache: Regeln und Akteure in Luxemburg

    Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Variante einer Sprache, geschaffen als Mittel zur kommunikativen Teilhabe, um Menschen mit Lernschwierigkeiten die Teilhabe an Informationen zu ermöglichen. Sie ist keine natürliche Sprache, sondern eine künstlich geschaffene und stark regulierte Sprache, deren Entwicklung in Europa vor allem von der Interessenvertretung Inclusion Europe vorangetrieben wurde. In Luxemburg gibt es mehrere Stellen, die Texte in Leichter Sprache erstellen und prüfen. Dieser Artikel stellt die wichtigsten Regeln und die luxemburgischen Akteure vor.

    Leichte Sprache immer bevorzugen, auch ohne Prüfung

    Kann eine Prüfung durch eine Prüfgruppe nicht stattfinden, sollten Texte trotzdem in Leichter Sprache verfasst werden, so wird der größtmögliche Zugang zu Informationen gewährleistet.

    Wer prüft Texte in Leichter Sprache in Luxemburg?

    Um das Verständnis zu sichern, wird eine Prüfung durch eine Prüfgruppe aus Menschen mit Lernschwierigkeiten empfohlen. Ein geprüfter Text kann das Logo von Inclusion Europe für Leichte Sprache tragen. In Luxemburg gibt es derzeit:

    • das Atelier isie der APEMH, das Texte in Deutsch, Französisch und Englisch prüft;
    • die Prüfgruppe Op der Schock, spezialisiert auf Tourismus;
    • den Service Leichte Sprache des Centre pour le développement intellectuel (CC-CDI), ausschließlich für den schulischen Bereich.

    Der Dienst Klaro der APEMH bietet zudem Beratung und Fortbildungen in Leichter Sprache für alle Interessierten an.

    Drei Kategorien von Regeln

    Texte in Leichter Sprache sind inhaltlich kürzer als Standardtexte, da eine Informationsauswahl für Menschen mit geringerer Aufmerksamkeitsspanne notwendig ist.

    Layout

    • Serifenlose Schrift, Zeilenabstand 1,5, linksbündiger Text.
    • Ein Satz pro Zeile; Bilder und Piktogramme zur Unterstützung des Verständnisses.

    Satzbau

    • Kurze Sätze mit 8 bis 10 Wörtern, eine Information pro Satz, Subjekt-Verb-Objekt-Struktur.
    • Aktive und positive Formulierungen statt Passiv oder Verneinung.

    Wortschatz

    • Einfache Wörter, gleiche Wörter für gleiche Dinge; Fachbegriffe erklären.
    • Abkürzungen, Metaphern und Akronyme vermeiden.
    • Zahlen und Daten einfach darstellen („3 Bücher“ statt „drei Bücher“).

    Ursprung und Anerkennung der Leichten Sprache

    Das Konzept der Leichten Sprache existiert für verschiedene Sprachen: „FALC“ für den französischsprachigen Raum, „Easy-to-Read“ für den englischsprachigen Raum. Die Interessenvertretung Inclusion Europe, die sich europaweit für die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzt, hat die Entwicklung der Leichten Sprache in Europa maßgeblich vorangetrieben und ein Regelwerk mit dem Titel „Information for all“ (2010) erarbeitet. Seit 2014 wird Leichte Sprache auch sprachwissenschaftlich untersucht. Für die deutsche Leichte Sprache gibt es zudem die Norm DIN SPEC 33429.

  • Inklusive Sprache: Alle Geschlechter sichtbar machen, barrierefrei

    Inklusive Sprache: Alle Geschlechter sichtbar machen, barrierefrei

    Sprache formt unsere Realität und Wahrnehmung: Sie kann Menschen ein- oder ausschließen. In einer Demokratie sollen alle Personen teilhaben und mitein bezogen werden, auch Menschen mit einer Behinderung sowie Menschen aller Geschlechter. Inklusive Sprache (Gendern) macht alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten sichtbar und behandelt sie gleich, ohne allgemeingültige Regeln vorzuschreiben. Doch Inklusivität und Barrierefreiheit gehen nicht immer automatisch zusammen: Manche typografischen Verfahren, wie der Gender-Stern, können für Screenreader problematisch sein. Dieser Artikel erklärt, wie beides miteinander vereinbar ist.

    Inklusive Sprache, eine Frage der Haltung

    Eine perfekte, vollständig diskriminierungsfreie Sprache gibt es nicht. Es geht darum, sich bewusst zu machen, mit wem wir sprechen und was für diese Person wichtig ist. Sprache ist stetig im Wandel, indem wir sie aktiv mitgestalten, tragen wir zu einer inklusiveren Gesellschaft bei.

    Diskriminierungsfreie Sprache und Ableismus

    Diskriminierungsfreie Sprache bedeutet, auf Benachteiligung und Stereotype zu verzichten. Manche Formulierungen sind unbewusst diskriminierend gegenüber Menschen mit Behinderung, man spricht dann von Ableismus. Statt „der/die Behinderte“ ist „Mensch mit einer Behinderung“ die bessere Formulierung; statt „an den Rollstuhl gefesselt“ besser „eine Person, die einen Rollstuhl benutzt“. Im Zweifelsfall kann man direkt fragen, wie eine Person genannt werden möchte.

    Mehrere Techniken für inklusive Sprache

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, gendersensibel zu sprechen und zu schreiben. Es sind keine festen Regeln, sondern Vorschläge, je nach Zielgruppe und Kontext:

    • Doppelnennungen: Studentinnen und Studenten.
    • Gender-Sternchen oder Doppelpunkt: Student*innen, Student:innen.
    • Neutrale Formen: Lehrkräfte, Studierende, Personal.
    • Kollektivbegriffe: ein Begriff, der eine Gruppe von Menschen ohne Geschlechterunterscheidung bezeichnet, zum Beispiel Kundschaft statt Kunden.
    • Aktivformulierungen: ein Satz in Aktiv statt Passiv vermeidet oft die Wahl einer geschlechtsspezifischen Form, zum Beispiel wir bitten Sie um eine Rückmeldung statt Sie werden gebeten, sich zurückzumelden.

    Eine Gruppe oder eine Person ansprechen

    Bei einer Rede oder einem Brief an eine Gruppe hilft eine neutrale Anrede dabei, niemanden auszuschließen: „Liebe Anwesende“, „Guten Tag zusammen“ oder „Liebes Publikum“ ersetzen Formulierungen, die ein rein männliches oder weibliches Publikum voraussetzen.

    Bei einer Person, die man nicht kennt, sollte man ihr Geschlecht nicht annehmen. Ein einfaches „Guten Tag“ mit einem Lächeln ersetzt ein möglicherweise falsches „Guten Tag, Herr“ oder „Guten Tag, Frau“. Setzt sich der Kontakt fort, gibt die Person oft selbst an, wie sie angesprochen werden möchte, zum Beispiel durch ihr Pronomen in der E-Mail-Signatur.

    Inklusivität und Barrierefreiheit vereinen

    In Leichter Sprache wird die Doppelnennung empfohlen (mit der männlichen Form zuerst), auch wenn dies die Sätze verlängert. Neutrale Wörter wie „Team“ oder „Personal“ sind oft eine gute Alternative; das Gender-Sternchen kann genutzt werden, wenn ein neutrales Wort schwerer verständlich wäre.

    Viele blinde oder sehbeeinträchtigte Menschen nutzen einen Screenreader, der Sonderzeichen je nach Einstellung unterschiedlich vorliest, das Gender-Sternchen wird zum Beispiel als „Student-Stern-innen“ ausgesprochen, was für viele blinde Menschen störend ist. Neutrale Wörter und Doppelnennungen sind daher meist screenreaderfreundlicher.

    Eine repräsentative Studie der Bundesfachstelle Barrierefreiheit (BFIT-Bund) aus dem Jahr 2022 mit blinden und sehbeeinträchtigten Menschen zeigte, dass weder das Gendersternchen noch der Genderdoppelpunkt einen klaren technischen Vorteil gegenüber dem anderen Zeichen bei der Barrierefreiheit bieten. Es gibt zudem Browser-Erweiterungen, die Screenreadern helfen, Sonderzeichen wie das Gender-Sternchen verständlicher vorzulesen.

    Quellen

  • Barrierefreie Soziale Medien: Wie man für alle postet

    Barrierefreie Soziale Medien: Wie man für alle postet

    Soziale Medien sind heute ein wichtiger Teil unseres Lebens: Wir nutzen sie, um uns zu informieren, Erlebnisse zu teilen und in Kontakt zu bleiben. Deshalb ist es wichtig, dass niemand von ihrer Nutzung ausgeschlossen wird. Auch Menschen mit Behinderungen sollen Posts, Bilder und Videos auf Social Media wahrnehmen, verstehen und nutzen können. Seit Juni 2025 verstärkt der European Accessibility Act zudem die Verpflichtungen von Kommunikationsdiensten in diesem Bereich. Dieser Artikel erklärt, wie barrierefreie Posts entstehen und welche Fehler zu vermeiden sind.

    Eine gesetzliche Pflicht, vor allem aber ein Anliegen der Inklusion

    Viele Unternehmen und Organisationen sind inzwischen gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, das betrifft auch soziale Medien. Vor allem aber gilt: Barrierefreie Inhalte sind inklusiv, erreichen mehr Menschen und schaffen echte Teilhabe. Je früher Sie beginnen, barrierefrei zu posten, desto besser.

    Was sollten Sie vermeiden?

    Verwenden Sie keine Online-Tools, die Texte in „fettes“ oder „kursives“ Format umwandeln: Diese erzeugen Sonderzeichen, die assistive Technologien nicht korrekt vorlesen können oder vollständig ignorieren. Vermeiden Sie auch falsche Spalten mit Leerzeichen und Zeilenumbrüchen: Was visuell wie Spalten aussieht, wird von Screenreadern als Fließtext, Zeile für Zeile, vorgelesen und dadurch unverständlich. Schreiben Sie Texte immer in der Reihenfolge, in der sie gelesen werden sollen.

    Fünf bewährte Praktiken für barrierefreie Posts

    Einfache und klare Sprache nutzen

    Formulieren Sie kurze Sätze, erklären Sie Fachbegriffe, vermeiden Sie Jargon und strukturieren Sie lange Texte mit Absätzen.

    Hashtags richtig einsetzen

    Hashtags können für Bildschirmlesegeäte schwer verständlich sein. Verwenden Sie nicht zu viele und setzen Sie sie ans Ende des Posts. Schreiben Sie zusammengesetzte Wörter mit großen Anfangsbuchstaben (Camel Case): #BarrierefreieSozialeMedien statt #barrierefreiesozialemedien. Ohne diese Großschreibung versucht ein Screenreader, den Hashtag als ein einziges durchgehendes Wort statt als mehrere einzelne Wörter zu lesen.

    Emojis bewusst verwenden

    Bildschirmlesegeäte lesen jedes Emoji als Text vor, gemäß seiner offiziellen Unicode-Beschreibung. Verwenden Sie Emojis sparsam, vorzugsweise am Satzende, und vermeiden Sie lange Emoji-Ketten.

    Videos mit Untertiteln versehen

    Ohne Untertitel können nur Menschen, die ausreichend hören, ein Video verstehen. Untertitel helfen Menschen mit Hörbeeinträchtigung, Menschen, die ohne Ton schauen, und Menschen, die die Originalsprache nicht beherrschen. Die meisten Plattformen bieten automatische Untertitel an: überprüfen Sie diese immer auf Rechtschreibung, Inhalt und Timing.

    Alternativtexte für Bilder verwenden

    Beschreiben Sie Bilder mit Alternativtexten, die unter anderem von Bildschirmlesegeäten vorgelesen werden. Ein guter Alternativtext beschreibt kurz und knapp, was zu sehen ist, nennt die wichtigsten Informationen zuerst und bleibt sachlich. Anders als bei Websites sind Bilder auf sozialen Medien selten rein dekorativ: Deshalb sollte fast immer ein Alternativtext hinzugefügt werden. Beispiel: Statt „Gewinnerfoto“ besser „Das Gewinnerfoto des Fotowettbewerbs: Eine Frau in einem roten Kleid steht lächelnd vor einem Bürogebäude.“

  • Das Zwei-Sinne-Prinzip: Warum Informationen über mindestens zwei Sinne zugänglich sein sollten

    Das Zwei-Sinne-Prinzip: Warum Informationen über mindestens zwei Sinne zugänglich sein sollten

    Das Zwei-Sinne-Prinzip, auch Mehr-Sinne-Prinzip oder Prinzip der sensorischen Redundanz genannt, ist eine der Grundregeln barrierefreier Kommunikation. Es besagt, dass eine Information über mindestens zwei verschiedene Sinneskanäle (Sehen, Hören, Tasten) zugänglich sein sollte, damit auch Menschen, die nicht gut hören oder sehen, sie wahrnehmen können. Eine Ampel mit akustischem Signal, ein Video mit Untertiteln, ein Alarm mit zusätzlichem Blinklicht: Dieses Prinzip begegnet uns überall – von der Beschilderung im öffentlichen Raum bis zu digitalen Inhalten. Es ist sogar im luxemburgischen Recht zur Barrierefreiheit öffentlicher Orte verankert. Wir erklären hier, was dieses Prinzip bedeutet und wie es konkret umgesetzt wird.

    Das Zwei-Sinne-Prinzip: eine Information über mindestens zwei Kanäle

    Das Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiger Grundsatz für die barrierefreie Kommunikation, auch Mehr-Sinne-Prinzip genannt. Nach diesem Prinzip sollten Informationen über mindestens zwei Kommunikationswege zugänglich sein. So können Menschen, die nicht gut hören oder sehen, die Informationen trotzdem wahrnehmen und verstehen. Dabei werden die Sinne Hören, Sehen und Tasten genutzt: Eine visuelle Information sollte zum Beispiel auch als auditive oder taktile Information angeboten werden – und umgekehrt.

    Konkret: Wie wird das Prinzip umgesetzt?

    Das Prinzip sollte überall dort angewendet werden, wo kommuniziert wird.

    In digitalen Medien

    Auch digitale Inhalte sollten nach diesem Prinzip gestaltet sein: Auditive Inhalte brauchen eine visuelle Alternative, visuelle Inhalte eine auditive oder taktile Alternative. Hier einige Beispiele:

    • Untertitel in Videos
    • Gebärdensprachvideos
    • Visuelle Signale als Ergänzung zu akustischen Warnsignalen
    • Transkriptionen für Podcasts
    • Audiodeskriptionen für Videos
    • Alternativtexte für Bilder, die auditiv über einen Screenreader zugänglich sind
    • Textliche Beschreibungen für Diagramme, Grafiken und Tabellen
    • Haptische Signale (Vibrationen) in mobilen Anwendungen
    • Unterstützung der Braillezeile durch semantisches HTML

    Diese Praxis entspricht den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C, die unter anderem Untertitel für aufgezeichnete Audioinhalte und eine Audiodeskription für aufgezeichnete Videoinhalte vorschreiben.

    In der mündlichen Kommunikation

    Mündliche Kommunikation sollte zusätzlich in visueller Form zur Verfügung gestellt werden, um mehr Menschen teilhaben zu lassen. Hier einige Beispiele:

    • Dolmetschen in Gebärdensprache
    • Schriftdolmetschen
    • Schriftliche Fassungen von Vorträgen und Präsentationen

    In der visuellen Kommunikation

    • Um die Orientierung zu erleichtern, sollte eine visuelle Beschilderung auch taktil oder akustisch verfügbar sein: Ampeln können zusätzlich akustische Signale abgeben, Schilder können durch taktile Elemente, Beschriftungen auf Handläufen oder akustische Orientierungshilfen ergänzt werden.
    • Gedruckte Texte auf Papier lassen sich durch QR-Codes barrierefrei gestalten, die zu einer Audio-Version führen, die den Text vorliest. Auch Informationen in Braille-Schrift oder tastbare Grafiken sind sinnvolle Alternativen.

    Eine Anforderung mit gesetzlicher Grundlage in Luxemburg

    In Luxemburg beruht das Gesetz vom 7. Januar 2022 über die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Orte, öffentlicher Wege und Mehrfamilienhäuser auf dem Prinzip des universellen Designs: Räume sollen so gestaltet werden, dass sie von allen genutzt werden können, auch von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Sehbeeinträchtigung. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Informations- und Beschilderungselemente für Besucherinnen und Besucher eine durchgehende, kohärente Kette entlang eines Weges bilden müssen, und dass jedes Alarmsystem an einem öffentlich zugänglichen Ort mit einer akustischen und visuellen Vorrichtung gekoppelt sein muss, die in allen zugänglichen Bereichen wahrnehmbar ist. Dieses seit dem 1. Juli 2023 geltende Gesetz setzt das Zwei-Sinne-Prinzip direkt in luxemburgisches Recht um.