Barrierefreiheit in Luxembourg

Kategorie: Kommunikation

  • Inklusive Sprache: Alle Geschlechter sichtbar machen, barrierefrei

    Inklusive Sprache: Alle Geschlechter sichtbar machen, barrierefrei

    Sprache formt unsere Realität und Wahrnehmung: Sie kann Menschen ein- oder ausschließen. In einer Demokratie sollen alle Personen teilhaben und mitein bezogen werden, auch Menschen mit einer Behinderung sowie Menschen aller Geschlechter. Inklusive Sprache (Gendern) macht alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten sichtbar und behandelt sie gleich, ohne allgemeingültige Regeln vorzuschreiben. Doch Inklusivität und Barrierefreiheit gehen nicht immer automatisch zusammen: Manche typografischen Verfahren, wie der Gender-Stern, können für Screenreader problematisch sein. Dieser Artikel erklärt, wie beides miteinander vereinbar ist.

    Inklusive Sprache, eine Frage der Haltung

    Eine perfekte, vollständig diskriminierungsfreie Sprache gibt es nicht. Es geht darum, sich bewusst zu machen, mit wem wir sprechen und was für diese Person wichtig ist. Sprache ist stetig im Wandel, indem wir sie aktiv mitgestalten, tragen wir zu einer inklusiveren Gesellschaft bei.

    Diskriminierungsfreie Sprache und Ableismus

    Diskriminierungsfreie Sprache bedeutet, auf Benachteiligung und Stereotype zu verzichten. Manche Formulierungen sind unbewusst diskriminierend gegenüber Menschen mit Behinderung, man spricht dann von Ableismus. Statt „der/die Behinderte“ ist „Mensch mit einer Behinderung“ die bessere Formulierung; statt „an den Rollstuhl gefesselt“ besser „eine Person, die einen Rollstuhl benutzt“. Im Zweifelsfall kann man direkt fragen, wie eine Person genannt werden möchte.

    Mehrere Techniken für inklusive Sprache

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, gendersensibel zu sprechen und zu schreiben. Es sind keine festen Regeln, sondern Vorschläge, je nach Zielgruppe und Kontext:

    • Doppelnennungen: Studentinnen und Studenten.
    • Gender-Sternchen oder Doppelpunkt: Student*innen, Student:innen.
    • Neutrale Formen: Lehrkräfte, Studierende, Personal.
    • Kollektivbegriffe: ein Begriff, der eine Gruppe von Menschen ohne Geschlechterunterscheidung bezeichnet, zum Beispiel Kundschaft statt Kunden.
    • Aktivformulierungen: ein Satz in Aktiv statt Passiv vermeidet oft die Wahl einer geschlechtsspezifischen Form, zum Beispiel wir bitten Sie um eine Rückmeldung statt Sie werden gebeten, sich zurückzumelden.

    Eine Gruppe oder eine Person ansprechen

    Bei einer Rede oder einem Brief an eine Gruppe hilft eine neutrale Anrede dabei, niemanden auszuschließen: „Liebe Anwesende“, „Guten Tag zusammen“ oder „Liebes Publikum“ ersetzen Formulierungen, die ein rein männliches oder weibliches Publikum voraussetzen.

    Bei einer Person, die man nicht kennt, sollte man ihr Geschlecht nicht annehmen. Ein einfaches „Guten Tag“ mit einem Lächeln ersetzt ein möglicherweise falsches „Guten Tag, Herr“ oder „Guten Tag, Frau“. Setzt sich der Kontakt fort, gibt die Person oft selbst an, wie sie angesprochen werden möchte, zum Beispiel durch ihr Pronomen in der E-Mail-Signatur.

    Inklusivität und Barrierefreiheit vereinen

    In Leichter Sprache wird die Doppelnennung empfohlen (mit der männlichen Form zuerst), auch wenn dies die Sätze verlängert. Neutrale Wörter wie „Team“ oder „Personal“ sind oft eine gute Alternative; das Gender-Sternchen kann genutzt werden, wenn ein neutrales Wort schwerer verständlich wäre.

    Viele blinde oder sehbeeinträchtigte Menschen nutzen einen Screenreader, der Sonderzeichen je nach Einstellung unterschiedlich vorliest, das Gender-Sternchen wird zum Beispiel als „Student-Stern-innen“ ausgesprochen, was für viele blinde Menschen störend ist. Neutrale Wörter und Doppelnennungen sind daher meist screenreaderfreundlicher.

    Eine repräsentative Studie der Bundesfachstelle Barrierefreiheit (BFIT-Bund) aus dem Jahr 2022 mit blinden und sehbeeinträchtigten Menschen zeigte, dass weder das Gendersternchen noch der Genderdoppelpunkt einen klaren technischen Vorteil gegenüber dem anderen Zeichen bei der Barrierefreiheit bieten. Es gibt zudem Browser-Erweiterungen, die Screenreadern helfen, Sonderzeichen wie das Gender-Sternchen verständlicher vorzulesen.

    Quellen

  • Barrierefreie Soziale Medien: Wie man für alle postet

    Barrierefreie Soziale Medien: Wie man für alle postet

    Soziale Medien sind heute ein wichtiger Teil unseres Lebens: Wir nutzen sie, um uns zu informieren, Erlebnisse zu teilen und in Kontakt zu bleiben. Deshalb ist es wichtig, dass niemand von ihrer Nutzung ausgeschlossen wird. Auch Menschen mit Behinderungen sollen Posts, Bilder und Videos auf Social Media wahrnehmen, verstehen und nutzen können. Seit Juni 2025 verstärkt der European Accessibility Act zudem die Verpflichtungen von Kommunikationsdiensten in diesem Bereich. Dieser Artikel erklärt, wie barrierefreie Posts entstehen und welche Fehler zu vermeiden sind.

    Eine gesetzliche Pflicht, vor allem aber ein Anliegen der Inklusion

    Viele Unternehmen und Organisationen sind inzwischen gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, das betrifft auch soziale Medien. Vor allem aber gilt: Barrierefreie Inhalte sind inklusiv, erreichen mehr Menschen und schaffen echte Teilhabe. Je früher Sie beginnen, barrierefrei zu posten, desto besser.

    Was sollten Sie vermeiden?

    Verwenden Sie keine Online-Tools, die Texte in „fettes“ oder „kursives“ Format umwandeln: Diese erzeugen Sonderzeichen, die assistive Technologien nicht korrekt vorlesen können oder vollständig ignorieren. Vermeiden Sie auch falsche Spalten mit Leerzeichen und Zeilenumbrüchen: Was visuell wie Spalten aussieht, wird von Screenreadern als Fließtext, Zeile für Zeile, vorgelesen und dadurch unverständlich. Schreiben Sie Texte immer in der Reihenfolge, in der sie gelesen werden sollen.

    Fünf bewährte Praktiken für barrierefreie Posts

    Einfache und klare Sprache nutzen

    Formulieren Sie kurze Sätze, erklären Sie Fachbegriffe, vermeiden Sie Jargon und strukturieren Sie lange Texte mit Absätzen.

    Hashtags richtig einsetzen

    Hashtags können für Bildschirmlesegeäte schwer verständlich sein. Verwenden Sie nicht zu viele und setzen Sie sie ans Ende des Posts. Schreiben Sie zusammengesetzte Wörter mit großen Anfangsbuchstaben (Camel Case): #BarrierefreieSozialeMedien statt #barrierefreiesozialemedien. Ohne diese Großschreibung versucht ein Screenreader, den Hashtag als ein einziges durchgehendes Wort statt als mehrere einzelne Wörter zu lesen.

    Emojis bewusst verwenden

    Bildschirmlesegeäte lesen jedes Emoji als Text vor, gemäß seiner offiziellen Unicode-Beschreibung. Verwenden Sie Emojis sparsam, vorzugsweise am Satzende, und vermeiden Sie lange Emoji-Ketten.

    Videos mit Untertiteln versehen

    Ohne Untertitel können nur Menschen, die ausreichend hören, ein Video verstehen. Untertitel helfen Menschen mit Hörbeeinträchtigung, Menschen, die ohne Ton schauen, und Menschen, die die Originalsprache nicht beherrschen. Die meisten Plattformen bieten automatische Untertitel an: überprüfen Sie diese immer auf Rechtschreibung, Inhalt und Timing.

    Alternativtexte für Bilder verwenden

    Beschreiben Sie Bilder mit Alternativtexten, die unter anderem von Bildschirmlesegeäten vorgelesen werden. Ein guter Alternativtext beschreibt kurz und knapp, was zu sehen ist, nennt die wichtigsten Informationen zuerst und bleibt sachlich. Anders als bei Websites sind Bilder auf sozialen Medien selten rein dekorativ: Deshalb sollte fast immer ein Alternativtext hinzugefügt werden. Beispiel: Statt „Gewinnerfoto“ besser „Das Gewinnerfoto des Fotowettbewerbs: Eine Frau in einem roten Kleid steht lächelnd vor einem Bürogebäude.“

  • Das Zwei-Sinne-Prinzip: Warum Informationen über mindestens zwei Sinne zugänglich sein sollten

    Das Zwei-Sinne-Prinzip: Warum Informationen über mindestens zwei Sinne zugänglich sein sollten

    Das Zwei-Sinne-Prinzip, auch Mehr-Sinne-Prinzip oder Prinzip der sensorischen Redundanz genannt, ist eine der Grundregeln barrierefreier Kommunikation. Es besagt, dass eine Information über mindestens zwei verschiedene Sinneskanäle (Sehen, Hören, Tasten) zugänglich sein sollte, damit auch Menschen, die nicht gut hören oder sehen, sie wahrnehmen können. Eine Ampel mit akustischem Signal, ein Video mit Untertiteln, ein Alarm mit zusätzlichem Blinklicht: Dieses Prinzip begegnet uns überall – von der Beschilderung im öffentlichen Raum bis zu digitalen Inhalten. Es ist sogar im luxemburgischen Recht zur Barrierefreiheit öffentlicher Orte verankert. Wir erklären hier, was dieses Prinzip bedeutet und wie es konkret umgesetzt wird.

    Das Zwei-Sinne-Prinzip: eine Information über mindestens zwei Kanäle

    Das Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiger Grundsatz für die barrierefreie Kommunikation, auch Mehr-Sinne-Prinzip genannt. Nach diesem Prinzip sollten Informationen über mindestens zwei Kommunikationswege zugänglich sein. So können Menschen, die nicht gut hören oder sehen, die Informationen trotzdem wahrnehmen und verstehen. Dabei werden die Sinne Hören, Sehen und Tasten genutzt: Eine visuelle Information sollte zum Beispiel auch als auditive oder taktile Information angeboten werden – und umgekehrt.

    Konkret: Wie wird das Prinzip umgesetzt?

    Das Prinzip sollte überall dort angewendet werden, wo kommuniziert wird.

    In digitalen Medien

    Auch digitale Inhalte sollten nach diesem Prinzip gestaltet sein: Auditive Inhalte brauchen eine visuelle Alternative, visuelle Inhalte eine auditive oder taktile Alternative. Hier einige Beispiele:

    • Untertitel in Videos
    • Gebärdensprachvideos
    • Visuelle Signale als Ergänzung zu akustischen Warnsignalen
    • Transkriptionen für Podcasts
    • Audiodeskriptionen für Videos
    • Alternativtexte für Bilder, die auditiv über einen Screenreader zugänglich sind
    • Textliche Beschreibungen für Diagramme, Grafiken und Tabellen
    • Haptische Signale (Vibrationen) in mobilen Anwendungen
    • Unterstützung der Braillezeile durch semantisches HTML

    Diese Praxis entspricht den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C, die unter anderem Untertitel für aufgezeichnete Audioinhalte und eine Audiodeskription für aufgezeichnete Videoinhalte vorschreiben.

    In der mündlichen Kommunikation

    Mündliche Kommunikation sollte zusätzlich in visueller Form zur Verfügung gestellt werden, um mehr Menschen teilhaben zu lassen. Hier einige Beispiele:

    • Dolmetschen in Gebärdensprache
    • Schriftdolmetschen
    • Schriftliche Fassungen von Vorträgen und Präsentationen

    In der visuellen Kommunikation

    • Um die Orientierung zu erleichtern, sollte eine visuelle Beschilderung auch taktil oder akustisch verfügbar sein: Ampeln können zusätzlich akustische Signale abgeben, Schilder können durch taktile Elemente, Beschriftungen auf Handläufen oder akustische Orientierungshilfen ergänzt werden.
    • Gedruckte Texte auf Papier lassen sich durch QR-Codes barrierefrei gestalten, die zu einer Audio-Version führen, die den Text vorliest. Auch Informationen in Braille-Schrift oder tastbare Grafiken sind sinnvolle Alternativen.

    Eine Anforderung mit gesetzlicher Grundlage in Luxemburg

    In Luxemburg beruht das Gesetz vom 7. Januar 2022 über die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Orte, öffentlicher Wege und Mehrfamilienhäuser auf dem Prinzip des universellen Designs: Räume sollen so gestaltet werden, dass sie von allen genutzt werden können, auch von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Sehbeeinträchtigung. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Informations- und Beschilderungselemente für Besucherinnen und Besucher eine durchgehende, kohärente Kette entlang eines Weges bilden müssen, und dass jedes Alarmsystem an einem öffentlich zugänglichen Ort mit einer akustischen und visuellen Vorrichtung gekoppelt sein muss, die in allen zugänglichen Bereichen wahrnehmbar ist. Dieses seit dem 1. Juli 2023 geltende Gesetz setzt das Zwei-Sinne-Prinzip direkt in luxemburgisches Recht um.

  • Barrierefreie Videos: Wie werden sie gemacht?

    Barrierefreie Videos: Wie werden sie gemacht?

    Barrierefreie Videos sind für alle nützlich. Sie helfen zum Beispiel Menschen mit Lernschwäche, Seh- oder Hörbeeinträchtigung, sowie Menschen, die eine neue Sprache lernen möchten. Das Zusammenspiel aus Bild, Text und Ton ermöglicht es, komplexe Inhalte übersichtlich darzustellen. Damit ein Video wirklich barrierefrei ist, müssen viele Details beachtet werden: die verwendete Sprache, die technische Qualität, Untertitel, Audiodeskription und, wenn möglich, eine Gebärdensprach-Verdolmetschung. Dieser Artikel stellt die bewährten Praktiken für barrierefreie Videos vor.

    Empfehlungen statt festgesetzter Normen

    Für barrierefreie Videos gibt es Empfehlungen, aber keine festgesetzten internationalen Normen. Die Empfehlungen in diesem Artikel richten sich vorrangig an das luxemburgische Publikum.

    Wem nützen barrierefreie Videos?

    • Untertitel sind besonders hilfreich für Menschen mit Hörbeeinträchtigung und für Sprachlernende. Gehörlose Menschen sollten, wenn möglich, Erklärungen in Gebärdensprache erhalten.
    • Menschen mit Sehbeeinträchtigung profitieren von vollständigen Transkripten sowie Audiodeskriptionen, die mündlich beschreiben, was ein sehendes Publikum wahrnehmen kann.
    • Menschen mit Lese- oder Lernschwäche profitieren von Videos in Einfacher oder Leichter Sprache.
    • Manche Menschen, zum Beispiel mit Epilepsie, können sensibel auf flackernde Effekte und schnell wechselnde Bilder reagieren, solche Elemente sollten vermieden werden.

    Ein barrierefreies Video Schritt für Schritt gestalten

    Untertitel, Audiodeskription und Gebärdensprache

    Untertitel geben das Gesagte wieder und können zusätzliche Informationen liefern (Sprecher-Kennzeichnung, Hintergrundgeräusche, Emotionen). Die Audiodeskription richtet sich vor allem an sehbeeinträchtigte Menschen. Gebärdensprachvideos ergänzen Untertitel sinnvoll für Menschen, deren Muttersprache die Gebärdensprache ist.

    Technische Details und Aufbau

    • Sehr gute Bild- und Tonqualität; leicht zu findende Einstellungen für Ton, Bildschirm und Untertitel.
    • Unnötige Hintergrundgeräusche, Zeitlupen, Zeitraffer und flackernde Effekte vermeiden (Epilepsie-Risiko). Das WCAG-Erfolgskriterium 2.3.1 („Three Flashes or Below Threshold“) empfiehlt, in Videoinhalten nie mehr als drei Blitze pro Sekunde zu zeigen.
    • Ausreichender Kontrast in allen Bildern; weder zu hell noch zu dunkel.
    • Kurze Videos bevorzugen (wenige Minuten, auf Social Media noch kürzer); komplexe Themen in mehrere Videos aufteilen.
    • Zu viele Bilder, Schauplätze und hektische Kamerabewegungen vermeiden; Ortswechsel ankündigen.

    Sprache und Sprechweise

    Die sprechende Person sollte einfache Wörter und kurze Sätze benutzen, deutlich, ohne Dialekt und langsam sprechen, mit genügend Pausen. Ein vollständiges Transkript ermöglicht das Ausdrucken und Lesen des Textes, auch per Vorlesefunktion für sehbeeinträchtigte Menschen. Im Video sollte nur über das gesprochen werden, was gerade gezeigt wird; eine Hintergrundstimme sollte zuerst vorgestellt werden.

  • Unterstützte Kommunikation: Sich ausdrücken, wenn Lautsprache nicht ausreicht

    Unterstützte Kommunikation: Sich ausdrücken, wenn Lautsprache nicht ausreicht

    Manche Menschen können nicht oder nur eingeschränkt sprechen, aufgrund einer angeborenen Behinderung, einer Krankheit oder eines Unfalls. Unterstützte Kommunikation (UK) hilft diesen Menschen dabei, sich auszudrücken und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dieser Artikel stellt die verschiedenen Formen der UK vor, erklärt ihre Bedeutung und nennt Anlaufstellen in Luxemburg.

    Anlaufstellen in Luxemburg

    In Luxemburg unterstützt die APEMH Menschen, die Unterstützte Kommunikation nutzen, im Rahmen mehrerer Dienste. Spezialisierte Zentren wie das Zentrum für Unterstützte Kommunikation (ZUK) bieten darüber hinaus Informationsmaterial und praktische Beratung für den Alltag.

    Ein grundlegendes menschliches Bedürfnis

    Jeder Mensch hat das Bedürfnis, sich mitzuteilen und in Kontakt zu treten. Ohne passende Kommunikationsmöglichkeiten ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben stark eingeschränkt, ein selbstbestimmtes Leben dann oft unmöglich. Unterstützte Kommunikation schafft gleichberechtigte Kommunikationschancen und ermöglicht es Menschen, ihre individuellen Bedürfnisse und Gedanken auszudrücken, und dadurch Teilhabe zu erreichen. Laut ISAAC (International Society for Augmentative and Alternative Communication) umfasst UK die Gesamtheit der Werkzeuge und Strategien, die eine Person nutzt, um ihre täglichen Kommunikationsbedürfnisse zu erfüllen.

    Drei Kategorien von Kommunikationsmitteln

    Man unterscheidet zwischen körpereigenen Kommunikationsformen und externen Hilfsmitteln (Gegenstände oder elektronische Geräte).

    Einfache und komplexe elektronische Hilfsmittel

    Sprechende Taster oder kleine Sprachhilfen mit Papierdeckblättern können direkt (durch Zeigen) oder indirekt (über Scanning-Verfahren mit speziellen Sensoren) bedient werden. Sprachcomputer (Talker) wandeln Symbole, Buchstaben oder Wörter in gesprochene Sprache um; ihre Ansteuerung kann individuell angepasst werden: spezielle Taster (Fuß, Kopf, Mund), angepasste Computermäuse, Pointer und Joysticks, oder Augensteuerung per Kamera.

    Nicht-elektronische Hilfsmittel

    • Kommunikationstafeln und Kommunikationsordner: übersichtliche Sammlungen grafischer Symbole
    • Grafische Symbole: Fotos, Zeichnungen, Piktogramme, Schriftzeichen
    • Kommunikationshefte: Ich-Bücher, Tagebücher, Kalender mit wichtigen persönlichen Informationen

    Grafische Symbole können einzeln genutzt werden oder fest auf Tafeln bzw. in Büchern angeordnet sein. Durch Zeigen (mit dem Finger, den Augen oder speziellen Hilfsmitteln) lassen sich ganze Sätze bilden.

    Körpereigene Kommunikationsformen

    • Lautsprache und Laute
    • Nonverbale Ausdrucksweisen: Mimik, Gesten, Blicke, Zeigebewegungen, Körperspannung und Körperbewegungen
    • Gebärden aus der Deutschen Gebärdensprache oder speziellen Gebärdensammlungen: lautsprachunterstützende Gebärden, lautsprachbegleitendes Gebärden, oder taktiles Gebärden (der Sender gebärdet, der Empfänger ertastet)

    Vorhandene Fähigkeiten ergänzen und stärken

    In einigen Fällen ist die Lautsprache nicht vorhanden oder nur wenig entwickelt. Hat eine Person zusätzlich eine körperliche Beeinträchtigung, können oft auch manuelle Ausdrucksformen nicht genutzt werden. UK ersetzt vorhandene Fähigkeiten nicht, sondern ergänzt und verstärkt sie: Je nach Situation können unterschiedliche Methoden miteinander kombiniert werden, mit dem Ziel, die Verständigung im Alltag zu erleichtern und zu verbessern.

  • Barrierefreies Layout und Design: Universal Design, inklusives Design und Design for All

    Barrierefreies Layout und Design: Universal Design, inklusives Design und Design for All

    Eine Information muss zuerst wahrgenommen werden, bevor sie verstanden und verarbeitet werden kann. Menschen mit körperlichen, kognitiven oder sensorischen Einschränkungen haben besondere Anforderungen an die grafische Gestaltung von Informationen: gut lesbare Schrift und starke Kontraste für sehbeeinträchtigte Menschen, gut aufgebaute Texte in Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten, ruhige Hintergründe ohne blinkende Animationen für neurodivergente Menschen. Es gibt kein Layout, das für alle gleichzeitig passt, es gibt jedoch Referenzrahmen, die bei der Gestaltung helfen. Dieser Artikel stellt diese Rahmen und konkrete Anwendungsbeispiele vor.

    Gut zu wissen

    Jedes Design soll inklusiv sein und stereotype Bilder und Symbole vermeiden. Denken Sie dabei nicht nur an die Illustrationen, sondern auch an die Sprache.

    Sieben Prinzipien angewendet auf Informationen

    Die sieben Prinzipien des Universal Design lassen sich auch auf gedruckte und digitale Informationen übertragen:

    1. Wahrnehmbare Information: serifenlose Schrift, hoher Kontrast, Alternativtexte, Untertitel.
    2. Einfache, intuitive Nutzung: klare Struktur, logische Lesereihenfolge, verständliche Sprache.
    3. Gleichwertigkeit: Information nicht nur über Farbe, sondern auch über Text oder Braille; Untertitel und Audiodeskription im Digitalen.
    4. Flexibilität: mehrere Zugangswege zum Inhalt (Text, QR-Code, Audio, Video).
    5. Fehlertoleranz: klare Fehlermeldungen, Rückgängig-Funktion, eindeutige Layouts.
    6. Größe und Platz für Zugang: klare Typografie und responsives Design.
    7. Geringer körperlicher Aufwand: ausreichend große Buttons, wenige Interaktionsschritte.

    Drei Ansätze für barrierefreies Design

    Design for All

    Design for All ist ein vor allem in Europa verbreitetes Konzept, das darauf zielt, Produkte, Dienstleistungen und Infrastrukturen ohne individuelle Anpassungen nutzbar zu machen. Es geht über Universelles Design und Inklusives Design hinaus, indem es Nutzerinnen und Nutzer stärker in den Entstehungsprozess einbezieht und zusätzlich die Marktorientierung berücksichtigt. Die Stockholmer Erklärung der EIDD (2004) definiert es als „Gestaltung für menschliche Vielfalt, soziale Inklusion und Gleichberechtigung“, ein Ansatz, der die Einbindung der Endnutzerinnen und Endnutzer in jeder Phase des Gestaltungsprozesses verlangt.

    Inklusives Design

    Inklusives Design erkennt und berücksichtigt die Vielfalt der Menschen in ihren Bedürfnissen und Lebensumständen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Fähigkeiten. Es bezieht unterschiedliche Nutzergruppen aktiv in die Gestaltung ein, ohne eine einzige Lösung anzustreben: Ziel ist ein vergleichbares Nutzungserlebnis für alle, notfalls durch angepasste Varianten.

    Universelles Design

    Universal Design ist ein umfassender Designansatz, den der Architekt Ronald L. Mace und sein Team in den 1980er Jahren am Center for Universal Design in North Carolina (USA) entwickelten. Ziel ist es, Produkte, Dienstleistungen und Umgebungen so zu gestalten, dass alle Menschen sie nutzen können, einfach und möglichst ohne Anpassung. Artikel 2 der UN-Behindertenrechtskonvention (2006) definiert Universelles Design als die Gestaltung von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen so, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne Anpassung oder spezielles Design genutzt werden können, ohne dabei Hilfsmittel für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen auszuschließen.

    Von den Prinzipien zu konkreten Entscheidungen

    Neben den konzeptionellen Rahmenwerken machen einige konkrete Entscheidungen einen echten Unterschied in der Praxis von barrierefreiem Design:

    • Kontrast: Der Kontrast einer Farbe lässt sich nie allein beurteilen, sondern nur im Verhältnis zu einer anderen Farbe. Fließtext sollte mindestens einen Kontrast von 4,5:1 zum Hintergrund haben, interaktive Elemente wie Buttons und Icons mindestens 3:1.
    • Typografie: serifenlose Schriften bevorzugen, bei denen sich Zeichen deutlich voneinander unterscheiden lassen, etwa das große I und das kleine l, zentrierten Text sowie lange Passagen in Versalien vermeiden.
    • Icons: mit einer Textbeschriftung versehen, ausreichend groß gestalten, mindestens 24 mal 24 Pixel und idealerweise 44 mal 44, und einen Mindestkontrast von 3:1 einhalten.
    • Bilder: jedem informationstragenden Bild einen Alternativtext geben, keinen Text auf Bilder setzen und keine Hintergrundbilder verwenden, um Informationen zu vermitteln, die sich nicht anders beschreiben lassen.
    • Farbe: Informationen nie allein über die Farbe vermitteln, um farbenblinden Menschen gerecht zu werden.
    • Animationen: auf maximal 5 Sekunden begrenzen, nicht häufiger als dreimal pro Sekunde blinken lassen und immer eine Möglichkeit zum Anhalten bieten.
    • Alternative Formate: neben Text auch Videos, Podcasts oder Infografiken anbieten, um unterschiedlichen Bedürfnissen und Lernweisen gerecht zu werden.

    Barrierefreies Design ist außerdem ein fortlaufender Prozess: regelmäßige automatisierte und manuelle Tests, geschulte Teams und das Einbeziehen von Nutzerfeedback tragen dazu bei, ein Projekt langfristig zu verbessern.

  • Assistive Technologien: Welche Hilfsmittel erleichtern den digitalen Zugang?

    Assistive Technologien: Welche Hilfsmittel erleichtern den digitalen Zugang?

    Der Zugang zu Informationen und digitalen Medien ist für Menschen mit Beeinträchtigungen oft schwierig oder nicht möglich. Die Probleme betreffen zum Beispiel die Motorik, die Sinneswahrnehmung, die kognitiven Fähigkeiten oder die Sprache. Assistive Technologien helfen, diese Barrieren zu überwinden: Sie erleichtern die Kommunikation oder machen sie erst möglich. Der Begriff „assistive Technologie“ kommt aus dem Englischen und bezeichnet Hilfsmittel, Systeme und Dienstleistungen, die Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen unterstützen, in der Schule, bei der Arbeit, in der Freizeit und zu Hause. Dieser Artikel stellt die wichtigsten assistiven Technologien der digitalen barrierefreien Kommunikation vor.

    Ein Hilfsmittel ist nur so gut wie die Website, die es nutzt

    Das W3C weist mit seiner Initiative für Web-Barrierefreiheit (WAI) darauf hin, dass assistive Technologien nur dann wirksam funktionieren, wenn Websites und Dokumente selbst technisch barrierefrei gestaltet sind. Gestalten Sie Ihre Dokumente und Websites deshalb nach den Barrierefreiheitsstandards: So können Menschen, die assistive Technologien nutzen, Ihre Informationen vollständig wahrnehmen.

    Das Thema ist alles andere als eine Randerscheinung: Laut dem ersten globalen Bericht zu assistiven Technologien, der 2022 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und UNICEF veröffentlicht wurde, benötigen weltweit mehr als 2,5 Milliarden Menschen mindestens ein Hilfsmittel, eine Zahl, die bis 2050 auf 3,5 Milliarden steigen soll.

    Ein weiter Begriff mit vielfältigen Anwendungen

    Beispiele für assistive Technologien sind:

    • elektronische Geräte und Programme wie Sprachcomputer, Bildschirmlese- oder Vergrößerungssoftware;
    • Hilfsmittel wie Rollstühle, Stifthalter oder Hörgeräte;
    • bauliche Hilfen wie Rampen oder Aufzüge;
    • Dienstleistungen zur Auswahl und Nutzung von technischen Hilfsmitteln.

    Der Begriff wird in verschiedenen Ländern unterschiedlich verwendet: Im Deutschen meint man damit oft Hard- und Software zur barrierefreien Nutzung von Informationstechnologien (Computer, Tablets, Smartphones).

    Einen Computer ohne Maus steuern

    Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen können oftmals keine herkömmliche Computermaus bedienen. Hier einige Alternativen:

    • Bildschirm-Tastatur, bedient mit Maus, Joystick oder Touchscreen;
    • Zeigegeräte, gesteuert mit Mund, Kopf, Kinn oder Füßen;
    • Taster, für Menschen, die ein beliebiges Körperteil gezielt einsetzen können;
    • Kopfsteuerung, bei der eine Kamera Kopfbewegungen in Mausbewegungen umwandelt;
    • Augensteuerung, oft zusammen mit Kommunikationssoftware genutzt für Menschen mit starken motorischen Einschränkungen.

    Anders lesen, schreiben und hören

    • Bildschirmlesesoftware (Text-To-Speech – TTS): liest Texte laut vor, sodass Menschen mit Sehbehinderungen oder Leseschwächen sie hören können.
    • Spracherkennungssoftware (Speech-To-Text – STT): wandelt gesprochene Sprache in Text um, hilfreich für Menschen mit Hörschädigung.
    • Vergrößerungssoftware: vergrößert die Darstellung und erlaubt oft, Farben und Kontraste anzupassen.
    • Braillezeile: eine Screenreader-Software wandelt Bildschirmtexte in Brailleschrift um, die ertastet werden kann.
    • OCR-Texterkennung: ermöglicht Computern, Text in Bilddateien wie Scans zu erkennen und in lesbare Dateien umzuwandeln.

    Quellen

  • Einfache Sprache: Zwischen Leichter Sprache und Standardsprache

    Einfache Sprache: Zwischen Leichter Sprache und Standardsprache

    Einfache Sprache ist eine vereinfachte Variante einer Sprache: schwieriger als die Leichte Sprache, aber einfacher als die Standardsprache. Das Konzept hat seinen Ursprung in den 1950er Jahren im englischsprachigen Raum, unter dem Namen „Plain English“. In Luxemburg spielt Einfache Sprache seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 8. März 2023 über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen eine zentrale Rolle: Verständlichkeit ist eines der vier Prinzipien digitaler Barrierefreiheit, was bedeutet, dass Informationen mindestens in Einfacher Sprache bereitgestellt werden müssen. Dieser Artikel erklärt das Konzept, seine Zielgruppe und die wichtigsten Regeln.

    Ein Recht auf verständliche Informationen

    Jeder Mensch hat ein Recht auf verständliche Informationen. Sie dürfen also fordern, dass Ihnen Informationen in Einfacher oder Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden.

    Wer nutzt Einfache Sprache?

    Während Leichte Sprache vor allem für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt wurde und sehr strengen Regeln folgt, richtet sich Einfache Sprache an eine breitere Zielgruppe: Menschen mit geringen Sprachkenntnissen oder alle, die schwierige Texte nicht gut verstehen. Wichtig: Texte in Einfacher Sprache sind für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung nicht zugänglich. Wichtige Informationen (Gesundheit, Rechte) sollten daher zusätzlich in Leichter Sprache bereitgestellt werden.

    Das Gesetz von 2023 verpflichtet nun auch Institutionen wie Banken und Versicherungen, ihre Informationen in Einfacher Sprache zu veröffentlichen, damit mehr Menschen die für sie wichtigen Informationen verstehen.

    Drei Säulen der Regeln für Einfache Sprache

    Die Empfehlungen für Einfache Sprache sind weniger streng als jene der Leichten Sprache, existieren aber: Die internationale Norm ISO 24495-1 definiert Grundsätze, die für alle Sprachen gelten. Für die deutsche Einfache Sprache gibt es zudem die DIN-Norm DIN 8581-1.

    Layout

    Den Text übersichtlich gliedern, damit sich die Leserschaft schnell orientieren und Informationen schnell finden kann.

    Satzbau

    • Kurze Sätze schreiben (maximal 20 Wörter, maximal ein Komma).
    • Aktiv statt Passiv formulieren: „Beachten Sie…“ statt „Es ist zu beachten…“.
    • Sinneinheiten zusammenhalten, lange Einschübe vermeiden.

    Wortschatz

    • Kurze und bekannte Begriffe verwenden; Fach- oder Fremdwörter durch einfache Begriffe ersetzen.
    • Wichtige Fachwörter erklären, im Text oder in einem Glossar.
    • Abkürzungen und Füllwörter („halt“, „irgendwie“) vermeiden.

    Woher kommt Einfache Sprache?

    Ursprünglich sollten Schulbuchtexte in den USA verständlicher gemacht werden. 2010 wurde in den USA der „Plain Writing Act“ verabschiedet: Die amerikanische Regierung beschloss, alle Bürgerinformationen in einfacher Sprache zu schreiben und zu veröffentlichen. Im deutschsprachigen Raum entwickelte sich die Einfache Sprache ab den 2000er Jahren.

    Einfache Sprache in der Praxis: Erfahrungen einer Expertin

    Sylvie Bonne, Expertin für Leichte und Einfache Sprache in Luxemburg, bringt den Unterschied zwischen beiden Ansätzen gut auf den Punkt: Einfache Sprache bleibt nah an der Alltagssprache, ein Begriff wie „Dokumente“ müsste sie nicht erklären, die Leichte Sprache hingegen schon. Beide Sprachformen ergänzen sich, statt sich gegenseitig auszuschließen: Manche Menschen brauchen unbedingt Leichte Sprache, während andere Formate wie eine schriftliche Zusammenfassung in Einfacher Sprache, ein Erklärvideo oder Kontaktadressen die Kommunikation zusätzlich barrierearm machen.

    Texte einer Organisation zu vereinfachen ist vor allem Teamarbeit. Zuerst muss man das bestehende Team, die Zielgruppe und die Kanäle kennen, über die die Inhalte später genutzt werden, bevor die Struktur der Texte überarbeitet, Zwischenüberschriften ergänzt und Fachbegriffe erklärt werden. Gerade in sensiblen Bereichen wie dem Bankwesen oder bei juristischen Themen muss jede Vereinfachung von den fachlich zuständigen Personen bestätigt werden, damit der Text korrekt bleibt.

    Die Reaktionen von Fachleuten sind meist positiv, auch wenn es schwerfällt, diese Prinzipien selbst umzusetzen, wenn man täglich mit dem Fachjargon eines Bereichs arbeitet. Im Gegensatz zur Leichten Sprache verändert Einfache Sprache weder das Erscheinungsbild der Texte noch die Rechtschreibung: Sie kann daher eine umständliche Verwaltungssprache direkt ersetzen, statt als zusätzliches Angebot daneben zu stehen.

    Für die Zukunft kann künstliche Intelligenz dabei helfen, komplexe Texte zu überarbeiten, sie ersetzt aber keine Person, die die tatsächlichen Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer kennt. Auch digitale Alternativen wie Audioaufnahmen, Videos oder Sprachnachrichten eröffnen neue Möglichkeiten, Informationen barrierearm zugänglich zu machen, ergänzend zu geschriebenen Texten.

  • OSAPS veröffentlicht Leitfaden für klare Sprache im Finanzsektor

    OSAPS veröffentlicht Leitfaden für klare Sprache im Finanzsektor

    Das OSAPS (Office de la surveillance de l’accessibilité des produits et services) hat einen wichtigen neuen Leitfaden herausgebracht, der Banken und Finanzinstituten helfen soll, ihre Kommunikation verständlicher zu gestalten. Der Leitfaden wurde unter der Leitung von Sylvie Bonne, einer Expertin für klare Sprache, entwickelt.

    Was ist das Ziel des Leitfadens?

    Der Leitfaden richtet sich an Bankdienstleister – aber nicht nur an diese – und hilft ihnen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Konkret geht es darum, „sicherzustellen, dass die Informationen verständlich sind und einen Komplexitätsgrad von B2 nicht überschreiten“.

    Das Gesetz schreibt nur vor, dass das Vokabular das Niveau B2 nicht überschreiten darf. Es gibt jedoch keine genauen Regeln für das Verfassen von Texten. Dieses Dokument bietet daher einen freiwilligen Rahmen für das Schreiben in klarer Sprache auf der Stufe B1.

    Was steht im Leitfaden?

    Der Leitfaden enthält:

    • Empfehlungen, um die Hauptprobleme für Lesbarkeit und Verständlichkeit zu überwinden
    • Tipps für interne Schulungen im Unternehmen
    • Ein einfaches Verfahren zur Durchführung von Benutzertests
    • Beispiele für das Layout von Dokumenten
    • Eine Checkliste für das Korrekturlesen

    Und natürlich erfüllt der Leitfaden selbst alle Kriterien, die er empfiehlt!

    Für wen ist der Leitfaden gedacht?

    Der Leitfaden richtet sich an ein breites Publikum, das nicht mit fachtechnischen Dokumenten vertraut ist. Er bietet Hilfe zu den häufigsten Schwierigkeiten:

    • Komplexe Sprache und Fachjargon
    • Lange und dichte Texte
    • Fachvokabular
    • Komplizierte Sätze und Absätze
    • Fehlende klare Erklärungen
    • Schlecht lesbares Layout

    Mehr als gesetzliche Verpflichtungen

    Die Empfehlungen im Leitfaden gehen über die gesetzliche Verpflichtung hinaus und verfolgen zwei Ziele:

    1. Die Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vorauszusetzen – Weil es wahrscheinlich ist, dass die Regeln in Zukunft noch strenger werden
    2. Die Qualität der Dienstleistungen für die Kunden nachhaltig zu verbessern – Um eine bessere Kundenerfahrung zu garantieren

    Eine wichtige Referenz

    Der Leitfaden deckt viele verschiedene Aspekte der klaren Sprache ab. Er bietet eine Synthese der sprachlichen, visuellen, technischen und semantischen Regeln, die derzeit gültig sind.

    Struktur und Präsentation

    • Richtige Formatierung
    • Klare Struktur und Überschriften
    • Erklärung komplizierter Begriffe
    • Verwendung von Symbolen und Bildern

    Inhalt

    • Verwendung eines Vokabulars vom Niveau B1
    • Einfache Sätze mit maximal 15-20 Wörtern
    • Konkrete Beispiele aus dem Alltag
    • Glossar für Fachbegriffe

    Barrierefreiheit

    • Gut lesbare Schrift (12-14 pt)
    • Passender Zeilenabstand
    • Linksbündiger Text
    • Barrierefreie Dokumente für Screenreader

    Konkrete Praxis

    Der Leitfaden hilft Finanzinstituten, ihre Dokumente – wie Kreditbedingungen, Verträge oder Informationen über Finanzprodukte – so zu schreiben, dass sie für jeden verständlich sind. Dies fördert die Transparenz und das Vertrauen zwischen den Banken und ihren Kunden. Es geht darum, dass jeder Kunde, unabhängig von seinen Sprachkompetenzen, wichtige Finanzinformationen verstehen kann.

    Zusammenarbeit mit Sylvie Bonne

    Sylvie Bonne, eine Expertin für Leichte Sprache in Luxemburg, hat eine zentrale Rolle bei der Entwicklung des Leitfadens gespielt. Sie hat besonderen Wert darauf gelegt, dass der Leitfaden kurz und praktisch bleibt für die Mitarbeiter der Banken. Der Leitfaden enthält zwar nicht alle Details, bietet aber eine solide Grundlage für den Anfang.

    Es war auch wichtig zu bedenken, welche Begriffe im Mündlichen verwendet werden, unter anderem auf Luxemburgisch. Das Glossar zeigt verschiedene Personen in verschiedenen alltäglichen Situationen, um die Beispiele realistischer zu machen.

    Ausblick

    Dieser Leitfaden ist ein erster wichtiger Schritt für mehr Barrierefreiheit im Finanzsektor. Er wird hoffentlich anderen Sektoren als Vorbild dienen und dazu beitragen, dass immer mehr Informationen in Luxemburg in klarer und verständlicher Sprache zur Verfügung stehen.

    ? Der Leitfaden kann als PDF-Datei auf Deutsch und auf Französisch heruntergeladen werden.

  • Gebärdensprache: Eine vollwertige Sprache, seit 2018 in Luxemburg anerkannt

    Gebärdensprachen sind vollwertige Sprachen wie alle anderen Lautsprachen, aber visuell: Sie werden mit Gestik, Mimik, Körperhaltung und Mundbewegungen ausgedrückt und über den Sehsinn wahrgenommen. Sie sind die natürlichen Muttersprachen von Menschen, die von Geburt an gehörlos sind oder ihr Gehör vor dem Erlernen der Lautsprache verlieren. 2008 haben die Vereinten Nationen Gebärdensprachen offiziell als vollwertige Sprachen anerkannt, und in Luxemburg wurde die Deutsche Gebärdensprache 2018 als eigenständige Sprache anerkannt. Dieser Artikel erklärt, wie Gebärdensprache funktioniert und wie Sie Ihre Informationen für die Gehörlosengemeinschaft barrierefrei gestalten.

    Sechs Maßnahmen für barrierefreie Kommunikation mit Gehörlosen

    Um Informationen für gehörlose Menschen barrierefrei zu gestalten, reicht es nicht aus, Inhalte lediglich schriftlich bereitzustellen. Viele gehörlose Menschen haben die nationale Gebärdensprache als Erstsprache (z. B. Deutsche Gebärdensprache, DGS, oder Langue des Signes Française, LSF). Deshalb sollten Informationen in mehreren barrierefreien Formaten angeboten werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

    • Untertitel: Alle Videos sollten vollständige und gut synchronisierte Untertitel enthalten. Sie helfen insbesondere schwerhörigen Personen und gehörlosen Menschen mit hoher Schriftkompetenz.
    • Gebärdensprachvideos (DGS/LSF): Wichtige Informationen sollten zusätzlich als Video in der jeweiligen Gebärdensprache bereitgestellt werden. Untertitel allein ersetzen Gebärdensprache nicht, da Schriftsprache für viele Gehörlose eine Zweitsprache ist.
    • Barrierefreie digitale Angebote: Webseiten und Dokumente sollten den geltenden Barrierefreiheitsstandards entsprechen (z. B. WCAG/RGAA) und Alternativen wie Untertitel, Gebärdensprache und barrierefreie Dokumente bereitstellen.
    • Klare Gestaltung: Informationen sollten übersichtlich aufgebaut sein, mit aussagekräftigen Überschriften, genügend Weißraum sowie unterstützenden Symbolen oder Piktogrammen. Dadurch wird das Verständnis erleichtert.
    • Mehrere Kommunikationskanäle: Neben Telefon sollten Kontaktmöglichkeiten per E-Mail, Chat, SMS oder Videodolmetschen in Gebärdensprache angeboten werden.
    • Einfache bzw. Leichte Sprache (DE) oder FALC (FR): Komplexe Inhalte sollten zusätzlich in leicht verständlicher Sprache angeboten werden. Dabei werden kurze Sätze, einfache Wörter und eine klare Struktur verwendet. In Frankreich entspricht dies dem Konzept FALC (Facile à lire et à comprendre).

    Die Gehörlosen-Community, eine kulturelle und sprachliche Gruppe

    Viele gehörlose und schwerhörige Menschen, die Gebärdensprache nutzen, fühlen sich der Gehörlosen-Gemeinschaft zugehörig, ebenso wie Kinder gehörloser Eltern und andere Angehörige. Sie sehen sich als Mitglieder einer eigenständigen kulturellen und sprachlichen Gemeinschaft.

    Grammatik und Struktur der Gebärdensprache

    Gebärdensprache nutzt nicht die Stimme, sondern den Körper. Sie wird vorrangig mit den Händen ausgeführt, unterstützt durch Oberkörper, Kopf und Gesichtsausdruck, im sogenannten Gebärdenraum, einem dreidimensionalen Bereich vom Kopf bis zur Hüfte und von einer Körperseite zur anderen. Gebärdensprachen haben eine eigene Grammatik: In der Deutschen Gebärdensprache steht das Verb zum Beispiel meist am Satzende. Das Fingeralphabet wird nur sparsam verwendet, hauptsächlich zum Buchstabieren von Namen.

    Eine junge rechtliche Anerkennung

    2008 haben die Vereinten Nationen mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Gebärdensprachen offiziell als vollwertige Sprachen anerkannt. In Luxemburg verabschiedete die Chambre des Députés am 24. Juli 2018 einstimmig eine Änderung des Gesetzes vom 24. Februar 1984 über die Sprachenregelung, mit der die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache in Luxemburg anerkannt wurde. Diese Anerkennung brachte konkrete Rechte: Jedes gehörlose Kind erhält das Recht, dem Grund- und Sekundarschulunterricht in Gebärdensprache zu folgen; gehörlose Menschen können die Gebärdensprache bei Behördengängen verwenden; und Familienangehörige gehörloser Menschen können bis zu 100 Stunden Gebärdensprachkurs besuchen, die der Staat übernimmt.

    Nationale Sprachen, eigen für jedes Land

    Grundsätzlich hat jedes Land seine eigene Gebärdensprache. Im deutschsprachigen Raum gibt es die Deutsche Gebärdensprache (DGS), die Österreichische (ÖGS) und die Deutschschweizer (DSGS). Für das Französische gibt es Gebärdensprachen in Frankreich (LSF), in der französischsprachigen Schweiz (LSF-SR), in Belgien (LSFB) und in Kanada (LSQ). Luxemburg hat keine eigene Gebärdensprache: Hier wird die Deutsche Gebärdensprache (DGS) genutzt, da sie im Land am weitesten verbreitet war.

    „International Sign“ ist keine internationale Gebärdensprache im eigentlichen Sinne, sondern eine Plansprache, die bei internationalen Treffen, zum Beispiel Konferenzen, verwendet wird.

    Veranstaltungen & Links

    In Luxemburg werden regelmäßig Gebärdensprachkurse angeboten. In Gebärdensprach-Cafés können Sie die Sprache in entspannter Atmosphäre kennenlernen.

    Quellen